Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin vom 1. 3. 1994 bis 17. 11. 1998 - zuletzt als Abteilungsleiter - beschäftigt und erhielt ein Fixgehalt zuzüglich Überstundenpauschale und eine Erfolgsprovision von 1,6 % vom Deckungsbeitrag. Er verrichtete ca ein Drittel bis zur Hälfte seiner Arbeitszeit im Außendienst. Er konnte die Reisekosten monatlich abrechnen, ließ diese jedoch immer für drei Monate zusammenkommen und reichte diese dann ein. Danach wurden die Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alle vier Kläger standen als Verkäufer im Angestelltenverhältnis zur späteren Gemeinschuldnerin, und zwar der Erstkläger seit 19. 8. 1968, der Zweitkläger seit 1. 8. 1969, der Drittkläger seit 1. 3. 1982 und der Viertkläger seit 18. 8. 1996. Die Arbeitsverhältnisse endeten durch Austritt. Die Gehälter der Kläger waren jeweils zum Monatsletzten fällig und wurden üblicherweise bargeldlos auf Gehaltskonten überwiesen. Ab Beginn des Jahres 1997 verzögerten sic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Trifft beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Arbeitsverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt (§ 1162c ABGB). Diese Bestimmung findet auch auf die der GewO 1859 unterliegenden Arbeitsverhältnisse Anwendung (Kuderna, DRdA 1967, 181). Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: römisch eins) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses (§ 45 Abs 2 ASGG) darauf, dass der Oberste Gerichtshof die Zuordnung und Anwendbarkeit der §§ 1162a ff ABGB auf Ausbildungskosten bisher nicht behandelt habe. Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die bei der Beklagten als Angestellte beschäftigte Klägerin erhielt seit Jahren ihr Monatsgehalt jeweils zum 10. des Folgemonats ausgezahlt. Mit Schreiben vom 8. 4. 1999, das der Beklagten am 9. 4. 1999 zuging, wies die Klägerin auf die Fälligkeit des Gehaltes für März seit 31. 3. 1999 hin und setzte der Beklagten "eine Frist von 10 Tagen (18. 4. 1999, 12 Uhr Mittag)" zur Überweisung des ausstehenden Betrags, widrigenfalls sie die notwendigen Schritte untern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.) Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 31. Jänner 2001, 25 S 36/01h, wurde über das Vermögen der beklagten Partei das Konkursverfahren eröffnet, sodass der vorliegende Prozess gemäß § 7 Abs 1 KO unterbrochen wurde. Mit Beschluss vom 9. März 2001, bekannt gemacht am 13. März 2001, wurde der Konkurs mit Zustimmung aller Gläubiger wieder aufgehoben. Zu 1.) Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 31. Jän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Austritt der Klägerin iSd § 26 AngG berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Austritt der Klägerin iSd Paragraph 26, AngG berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers aus dem Grunde des § 27 Z 6 AngG iVm § 33 Abs 2 lit d der Dienst-, Bezugs- und Pensions-Ordnung für die Bediensteten der Kammern für Arbeiter und Angestellte Österreichs (DBPO) berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Beruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des § 82 lit g erster Tatbestand GewO 1859 zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des Paragraph 82, Litera g, erster Tatbestand GewO 1859 zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit gemäß § 503 Z 3 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf gemäß § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Soweit die Revisionswerberin unter dem Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit (angebliche) Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens rügt, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass diese na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Austrittes des Klägers zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des Austrittes des Klägers zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, welcher begünstigter Behinderter im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ist, war vom 1. 6. 1991 bis zum 30. 6. 1998 bei der beklagten Partei beschäftigt. Er war zuletzt seit 6. 4. 1998 in Krankenstand. Mit Fax vom 30. 6. 1998 erklärte er den vorzeitigen Austritt. Ihm wurde von der beklagten Partei ein Dienstzeugnis vom 1. 7. 1998 mit folgendem Inhalt übermittelt: "Dienstzeugnis. Herr Herbert H*****, geboren am ..., wohnhaft in ..., war in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Strittig ist die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, aus der sich Folgerungen für die vom Kläger begehrte und ihm teilweise zugesprochene Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung in einer die Wertgrenze des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG nicht überschreitenden Höhe ergeben, gegen deren Zuspruch sich die beklagte Partei in ihrer außerordentlichen Revision wendet. Strittig ist die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Ausführungen des Berufungsgerichtes lassen erkennen, dass eine Überprüfung der Beweiswürdigung stattgefunden hat. Ob die auf die Beweisrüge bezügliche
Begründung: des Berufungsgerichtes richtig ist, fällt in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung, was die Revisionswerberin ohnehin selbst erkennt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, der vorzeitige Austritt des Klägers sei unberechtigt erfolgt, weil der beklagte Arbeitgeber ihm eine, seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung entsprechende erleichterte Arbeit im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung als Tischler angeboten hat, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, der vorzeitige Au... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Selbst eine vergleichsweise geringfügigere Schmälerung des Entgelts berechtigt zum Austritt, wenn der Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers nicht annehmen kann, er werde das gebührende Entgelt noch bekommen. Entscheidungstexte 8 ObA 134/99k Entscheidungstext OGH 09.12.1999 8 ObA 134/99k 8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach Erstattung von Revision und Revisionsbeantwortung wurde über das Vermögen der ehemals beklagten Partei mit Beschluss vom 26. 1. 1999 das Konkursverfahren eröffnet. Der mit den Rechtsmitteln am 11. 9. 1998 vorgelegte Akt langte am 15. 9. 1998 beim Obersten Gerichtshof ein. Mit Beschluss vom 25. 2. 1999 stellte der Oberste Gerichtshof die Unterbrechung des Revisionsverfahrens fest und stellte die Akten an das Erstgericht zurück. Am 17. 5. 1999 wurden die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und die behauptete Aktenwidrigkeit wurden geprüft; sie liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und die behauptete Aktenwidrigkeit wurden geprüft; sie liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Erstgericht stellte fest (AS 197), dass die Vorgangsweise der Lohnverrechnung der beklagten Partei, ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 IAngG §27 A3
Rechtssatz: So wie es bei der Entlassung zulässig ist, Entlassungsgründe nachzuschieben, ist es auch zulässig, einen Austrittsgrund nachzuschieben. Entscheidungstexte 8 ObA 90/99i Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 ObA 90/99i 9 ObA 25/08d Entscheidungstext OGH 05.06.2008 9 ObA 25/08d ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erklärte im dritten Monat nach Konkurseröffnung (9. 6. 1997) über das Vermögen ihrer ehemaligen Arbeitgeberin ihren berechtigten vorzeitigen Austritt gemäß § 26 Z 2 AngG und begehrte neben dem ihr von der beklagten Partei zuerkannten Insolvenz-Ausfallgeld einen weiteren, der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 15.920,-- netto für den Zeitraum 26. 11. bis 31. 12. 1997. Die Klägerin erklärte im dritten Monat nach Konkurseröffnung (9. 6.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte den Zuspruch von S 177.119,60 brutto und S 12.472,-- netto sA mit dem Vorbringen, sie sei ab 2. 8. 1976 beim Beklagten als Gärtnereifacharbeiterin beschäftigt gewesen. Sie habe am 5. 8. 1996 ihren vorzeitigen Austritt erklärt, weil sie ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes ihre bisher ausgeübte Tätigkeit nicht mehr hätte fortsetzen können. Sie begehre neben einer Urlaubsentschädigung eine Abfertigung für 20 vollendete Dienstjahre u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 4. 1989 bei der Gemeinschuldnerin mit einem monatlichen Bruttoentgelt von S 13.130 beschäftigt. Am 6. 4. 1998 wurde zu 29 Sa 37/98a des Landesgerichtes Korneuburg über das Vermögen des Dienstgebers das Ausgleichsverfahren eröffnet. Dieses wurde am 20. 5. 1998 eingestellt und gleichzeitig zu 29 S 53/98d der Anschlußkonkurs eröffnet. Das Gehalt des Klägers für März 1998 war bei Eröffnung des Ausgleichsverfahrens unbeglichen. Mit Schreibe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht bejahte mit zutreffender
Begründung: den Abfertigungsanspruch des Klägers nach vorzeitigem Austritt, weshalb es ausreicht, hierauf zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht bejahte mit zutreffender
Begründung: den Abfertigungsanspruch des Klägers nach vorzeitigem Austritt, weshalb es ausreicht, hierauf zu verweisen (P... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2AngG §29KO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §25 Abs2
Rechtssatz: Der Gesetzgeber will mit dem Schadenersatzanspruch gemäß § 25 Abs 2 KO den Nachteil ausgleichen, den der Arbeitnehmer dadurch erleidet, daß der Masseverwalter von der ihm durch § 25 Abs 1 KO eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht und dadurch das Arbeitsverhältnis früher beendet, als dies sonst dem Arbeitgeber durch ordentliche Kündigung unter Einhaltung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin vom 15. 2. 1994 bis zu seinem Austritt am 22. 10. 1995 als Angestellter mit einem Gehalt von S 37.800 monatlich (14 x jährlich), einer vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Monaten und einem Kündigungstermin jeweils zum Quartal beschäftigt. Mit Beschluß des Handelsgerichtes vom 21. 9. 1995, 3 S 1314/95w, wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin der Konkurs eröffnete. Mit Beschluß des Handelsgerichtes vom 19. 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Beurteilung der Vertrauensunwürdigkeit ist das nicht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Gesamtverhalten des Dienstnehmers innerhalb eines längeren Zeitraumes und nicht nur der letzte zur Auflösung führende Vorfall zu prüfen (8 ObA 294/94). Das außerdienstliche Verhalten muß sich aber auf das Arbeitsverhältnis in der Weise auswirken, daß dadurch das dienstliche Vertrauen des Arbeitgebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger berechtigt vorzeitig ausgetreten ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger berechtigt vorzeitig ausgetreten ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §26 Z2AngG §29KO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §25 Abs2
Rechtssatz: § 25 Abs 2 KO idF IRÄG 1994 ist dahin auszulegen, daß bei außerordentlicher Kündigung durch den Masseverwalter nach § 25 Abs 1 KO und - zufolge der Verweisung auf die dadurch ausgelösten Ansprüche in den §§ 29 AngG und 1162b ABGB - bei Austritt des Arbeitnehmers aus Verschulden des Arbeitgebers der Schadenersatzanspruch nach dieser Bestimmung zus... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2IESG idF vor IESG Nov 1997 §3 Abs3KO idF IRÄG 1994 §25 Abs2
Rechtssatz: Die zeitliche Beschränkung des Insolvenzausfallgeldes gemäß § 3 Abs 3 IESG - "...längstens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen unter Bedachtnahme auf die Kündigungstermine..." - in der Fassung vor der IESG-Nov 1997, BGBl I 1997/107, gilt ungeachtet ihrer aufs erste irreführenden einschränkenden Formulierung -... mehr lesen...