Norm: AngG §26 III5ArbVG §97
Rechtssatz: Durch die Kündigung einer die Lohnhöhe regelnden "freien Betriebsvereinbarung" wird in die dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages zustehenden Rechte nicht eingegriffen. Die Kündigung der "freien Betriebsvereinbarung" bildet keinen Grund für einen vorzeitigen Austritt. Entscheidungstexte 9 ObA 205/93 Entscheidungstext OGH 22.09.1993 9... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Ersuchte die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber während eines Krankenstandes schriftlich um die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes, ist ein bei Arbeitsantritt sofort erklärter vorzeitiger Austritt ungerechtfertigt, da sie damit jeglicher Abhilfe durch den Arbeitgeber zuvorkam und ihm auch die Möglichkeit nahm, ihr einen Ersatzarbeitsplatz anzubieten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Erhielt der Arbeitnehmer sein Gehalt zwar üblicherweise durch Überweisung, in Einzelfällen aber auch per Scheck, mußte ihm bei Ablehnung der Annahme eines Barschecks am 21. Dezember 1990 (Freitag) und Bestehen auf Überweisung klar sein, daß sein Gehalt für Dezember zufolge des Wochenendes und der darauffolgenden Weihnachtsfeiertage seinem Konto allenfalls nicht rechtzeitig gutgebucht werden würde; damit; daß ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Hat der Arbeitgeber das Fixum des Arbeitnehmers entgegen der klaren Regelung des Dienstvertrages ungeachtet dessen Urgenzen ein halbes Jahr nicht um die kollektivvertragliche Gehaltserhöhung aufgestockt, dann macht auch das Vorenthalten des vergleichsweise geringen Betrages von 1265 S monatlich - bei Gesamtbezügen von 59132 S - dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Dienstverhältnisses unzumutbar (§ 48 ASGG). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Was die rechtliche Beurteilung betrifft, genügt es, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen hat die beklagte Partei das Fixum des Klägers e... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Arbeitnehmer noch geschäftliche Unterlagen in Händen hat, ist, abgesehen davon, daß keine Naturalentlohnung vereinbart war, in bezug auf das Vorenthalten von Entgelt, ohne Bedeutung (§ 38 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 67/93 Entscheidungstext OGH 31.03.1993 9 ObA 67/93 Schlagworte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, die darin gelegen sein soll, daß das Erstgericht seiner Anleitungspflicht im Sinne des § 182 ZPO nicht nachgekommen sei und einen Zeugen nicht vernommen habe, liegt nicht vor. Nach ständiger Rechtsprechung können allfällige Mängel des Verfahrens erster Instanz, die in der Berufung nicht gerügt oder vom Berufungsgericht für nicht gegeben erachtet wurden, ni... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEABGB §1153 AAngG §26 Z2 III2cArbVG §101
Rechtssatz: Durch die Enthebung des Arbeitnehmers von seiner Funktion als Gebietsleiter und die Degradierung zu einem sogenannten "Springer" behielt sich der Arbeitgeber sowohl das weitere Aufgabengebiet des Arbeitnehmers als auch dessen zukünftige Einkommensregelung vor. Durch diese in jeder Hinsicht verschlechternde, bereits verbindlich angeordnete und im Mitarbeiterkreis bekanntgemac... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §26 II1
Rechtssatz: Die Weigerung des Arbeitnehmers, nach einer Suspendierung zu einer Aussprache mit dem Betriebsrat in den Betrieb zu kommen, läßt noch nicht auf einen Austrittswillen des Arbeitnehmers schließen, da darin nicht eine Aufforderung, die Arbeit wieder aufzunehmen, zu erblicken ist. Entscheidungstexte 9 ObA 309/92 Entscheidungstext OGH 27.01.199... mehr lesen...
Norm: ABGB §1154AngG §6 Abs1AngG §26 Z2
Rechtssatz: Im Rahmen der synallagmatischen Beziehung zwischen Arbeitsleistung und Entgelt ist der wichtigste Anspruch des Arbeitnehmers jener auf das Entgelt. Wurde zwischen den Parteien eines Arbeitsvertrages ein bestimmtes Entgelt vereinbart, kann es vom Arbeitgeber nicht einseitig gekürzt werden. Eine einseitige Kürzung widerspräche dem rechtsstaatlichden Prinzip der Vertragstreue (hier: rückwirkende ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 26.9.1989 bei der Beklagten als Montageinspektor - zuletzt mit einem Monatsbruttogehalt von 27.000 S - beschäftigt. Im Revisionsverfahren ist im zweiten Rechtsgang nur mehr strittig, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers durch Entlassung oder durch unbegründeten vorzeitigen Austritt endete und daher dem Kläger die noch streitverfangene Kündigungsentschädigung (§ 29 AngG; § 9 UrlG) von S 130.486 - alle anderen Ansprüche sind bereits rechts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.August 1970 bis 1.August 1990 bei der Beklagten vorerst als Vertreter und zuletzt als Gebietsverkaufsleiter für den Bereich der Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland beschäftigt. Sein Dienstverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger S 809.492,56 brutto sA an restlichem Gehalt, Verdienstentgang, Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Die Beklagte habe ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Der Umstand, daß dem Arbeitnehmer die kollektivvertragliche Gehaltserhöhung nicht innerhalb der von ihm gesetzten Nachfrist gezahlt wurde, rechtfertigt für sich allein nicht ohne weiteres den vorzeitigen Austritt. Entscheidungstexte 9 ObA 300/92 Entscheidungstext OGH 16.12.1992 9 ObA 300/92 9 ObA 8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung eines Betrages von 140.982,17 S brutto und die Ausstellung eines Dienstzeugnisses. er sei bei der beklagten Partei seit 3.5.1982 als technischer Zeichner angestellt gewesen; auf das Dienstverhältnis sei der KV für Angestellte des Metallgewerbes anzuwenden. Trotz mehrfacher Urgenz sei die in diesem KV seit 1.1.1989 festgelegte Verkürzung der Arbeitszeit auf 38,5 Stunden von der beklagten Partei nicht eingehalten worden. Am 30.1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es hierauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Wohl ist nicht allein entscheidend, wie der Kläger die Erklärung des kaufmännischen Leiters der klagenden Partei verstanden hat. Die Bedeutung einer Willenserklärung richtet sich nämlich nicht nach der subjektiven Auslegung des Erklärungsempfängers, sondern danach, wie sie unter Ber... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Verletzungsabsicht ist Voraussetzung für das Vorliegen dieses Austrittsgrundes. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 177/92 Entscheidungstext OGH 02.09.1992 9 ObA 177/92 9 ObA 341/00p Entscheidungstext OGH 14.03.2001 9 ObA 341/00p Schlagworte S... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Wegen der subjektiven Voraussetzung der Verletzungsabsicht beim Tatbestand des § 26 Z 4 AngG ist eine sachliche, nicht im beleidigender Form vorgebrachte Kritik des Arbeitgebers oder eines Vorgesetzten an der Arbeitsleistung keine Ehrverletzung, auch wenn sie irrtümlich erfolgte. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 177/92 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit September 1974 beim Beklagten, der Kunststoffenster und Bauzubehör erzeugt, als Arbeiterin beschäftigt. Etwa dreieinhalb Jahre vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mußte sie sich einer schweren Unterleibsoperation unterziehen. Seither sollte sie das Heben schwerer Lasten vermeiden. Die Klägerin behauptet, sie sei am 26.4.1990 vorzeitig ausgetreten, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage gewesen sei, die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, daß der Austrittsgrund der erheblichen Ehrverletzung (§ 26 Z 4 AngG) nicht vorliegt, ist zutreffend, so daß es ausreicht, darauf zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird ausgeführt: Der Geschäftsführer der beklagten Partei informierte am 13.3.1991 die Teilnehmer einer sogenannten erweiterten Geschäftsführersitzung, zu denen auch die Klägerin gehörte, darüber, daß die... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2c
Rechtssatz: Eine wesentliche Verletzung des Arbeitsvertrages kann auch in einer dem Arbeitsvertrag kraß widersprechenden "Degradierung" des Arbeitnehmers liegen, die insoferne auch als unzulässige Versetzung im Sinne des § 101 ArbVG anzusehen ist. (§48 ASGG) Entscheidungstexte 9 ObA 91/92 Entscheidungstext OGH 17.06.1992 9 ObA 91/92 Veröff: ZAS 1993/2... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Friedrich Hölzl und Dr.Gerhard Dengscherz als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** B*****, Kaufmann, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwalt ****... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Unter Angehörigen des Dienstgebers im Sinne dieser Bestimmung sind nicht nur der Ehegatte und die Kinder zu verstehen; dieser Begriff ist ebenso wie der des Mitbediensteten oder des nach dieser Bestimmung geschützten Angehörigen des Angestellten weit auszulegen. Entscheidungstexte 9 ObA 56/92 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 9 ObA 56/92 Ve... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Geht man vom Gesetzeszweck aus, dann ist die Angehörigeneigenschaft insbesondere dann zu bejahen, wenn der Verwandte ein besonderes Naheverhältnis zum Unternehmen hat und die Ehrverletzung damit im Zusammenhang steht. Entscheidungstexte 9 ObA 56/92 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 9 ObA 56/92 Veröff: Arb 11022 = RdW 1993,48 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Jänner 1985 bei der beklagten Partei als Chemotechniker in der Funktion eines Betriebsleiters beschäftigt und direkt der Unternehmensleitung unterstellt. Alleingesellschafterin der beklagten Partei ist die A***** Sch***** Gesellschaft mbH, an deren Stammkapital unter anderem W***** und H***** Sch***** mit je 25 % beteiligt sind. Am 29. Oktober 1990 waren H***** Sch***** und Dipl.Ing. H***** G***** Geschäftsführer der beklagten Partei. Zwisc... mehr lesen...