Norm: AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Bietet der Geschäftsführer der Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die Bezahlung des ausständigen Entgelts im eigenen Namen an, lehnt dieser diese aber ausdrücklich ab, ist er zum vorzeitigen Austritt nicht berechtigt. Entscheidungstexte 9 ObA 87/97b Entscheidungstext OGH 27.08.1997 9 ObA 87/97b Schlagworte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorweg sei darauf hingewiesen, daß trotz der vorgebrachten Löschung der beklagten GesmbH deren Parteifähigkeit weiter aufrecht ist: Die amtswegige Löschung einer GesmbH im Firmenbuch hat nur deklarative Wirkung, erst mit der Vollbeendigung ist die Gesellschaft als solche erloschen (EvBl 1991/125 = ecolex 1991, 466). Insbesondere schließt eine von einer beklagten Gesellschaft aufrechnungsweise eingewendete Gegenf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß § 48 ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Das Berufungsgericht hat die Entlassung der Klägerin richtigerweise als berechtigt angesehen, sodaß es gemäß Paragraph 48, ASGG genügt, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zu 26 Cga 178/95a klagende Partei (in der Folge: Erstklägerin) arbeitete seit 1.2.1994 bei der Beklagten als Büroangestellte. Im Winter 1994/95 war sie teilzeit-, ab Februar 1995 wieder vollzeitbeschäftigt. Ihr Bruttogehalt betrug S 12.000,--. Die zu 26 Cga 179/95y klagende Partei (in der Folge: Zweitkläger) war bei der Beklagten seit 1.5.1994 als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Ihr Bruttogehalt betrug S 13.980,--. Im Februar 1995 verstarb der al... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §26 II1
Rechtssatz: Der Austritt eines Arbeitnehmers wird erst mit Zugang der entsprechenden Erklärung an den Arbeitgeber wirksam. Er beendet sohin das Arbeitsverhältnis ex nunc. Ist daher das Arbeitsverhältnis bereits aufgelöst, hat eine nachträglich zugegangene Austrittserklärung keine rechtliche Wirkung mehr. Entscheidungstexte 8 ObA 74/97h Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 23.12.1985 als Angestellter in die Dienste der Beklagten bzw ihres Rechtsvorgängers Johannes Z*****. Die Sektion der Industrie in der Wirtschaftskammer für Kärnten führte den Betrieb der Beklagten - unabhängig von der wechselnden Rechtsform des Betriebsinhabers - seit Beginn der Betriebstätigkeit als Industriebetrieb. 1990 erwirkte die Beklagte einen Gewerbeschein für das Schlossergewerbe. Darauf wurde mit Bescheid vom 15.10.1991 der Kam... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aMuttSchG §15
Rechtssatz: Während des Karenzurlaubes werden die maßgeblichen Wertungen für die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses erkennbar beeinflußt, indem kein laufendes Entgelt geschuldet wird und sich damit erneut ein Austrittsgrund gemäß § 26 Z 2 AngG ebensowenig ereignen kann wie ein Entlassungsgrund gemäß § 27 Z 4 AngG mangels Arbeitspflicht. Ein durch den Arbeitgeber vor Antritt des Karenzurlaubes durch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1.8.1994 bei der beklagten Partei als Assistentin der Geschäftsleitung sowie als gewerberechtliche Geschäftsührerin tätig. Für die Monate Jänner bis März 1995 wurde der Klägerin von der beklagten Partei kein Gehalt überwiesen. Mit Schreiben vom 3.2.1995 teilte sie der beklagten Partei mit, daß sie ab 14.4.1995 ihren restlichen Urlaub bis zum Beginn der Mutterschutzfrist in Anspruch nehme. Sie wies darauf hin, daß eine eventuelle Nachfolge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Fragen, ob die zwischen den Streitteilen abgeschlossene befristete Zusatzvereinbarung bis zur Auflösung des Dienstverhältnisses gültig war und der Kläger infolge Verletzung der der beklagten Partei daraus erwachsenen Zahlungspflicht berechtigt war, vorzeitig aus dem Dienstverhältnis auszutreten (§ 26 Z 2 AngG) und demnach ein Anspruch des Klägers auf Zahlung offener Gehalts- und Zul... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden; die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG liegen daher nicht vor (8 ObA 2145/96s). Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteil... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2AMFG §45aKO §25 Abs1 Z1KO §25 Abs2
Rechtssatz: Tritt der Arbeitnehmer nach Konkurseröffnung wegen Nichtzahlung des Entgeltes aus, bevor ihn der Masseverwalter noch nach § 25 Abs 1 Z 1 KO (hier: in Verbindung mit § 45a AMFG) kündigen konnte, ist er nicht anders zu behandeln als bei zulässiger Kündigung durch den Masseverwalter; ihm steht daher bis zur fiktiven Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsentschädigung, für den ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aAngG §26 Z2 III2d
Rechtssatz: Die Behauptungslast und Beweislast für das Vorliegen der Austrittsgründe der Gesundheitsgefährdung und der Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen trifft den Arbeitnehmer. Entscheidungstexte 8 ObA 2285/96d Entscheidungstext OGH 13.02.1997 8 ObA 2285/96d 9 ObA 32/98s Entscheidungst... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Konkurseröffnung läßt auch nach § 25 Abs 1 Z 1 KO idF IRÄG 1994 das Austrittsrecht des Arbeitnehmers aus anderen Gründen als jenem der Konkurseröffnung unberührt. Der Arbeitnehmer ist daher schon vor Anordnung oder Bewilligung der Schließung des Unternehmens zum vorzeitigen Austritt wegen ungebührlichen Vorenthaltens des Entgelts berechtigt. Entscheidungstexte 8 Rs 164/96p Entscheidungstext OLG Wien 04.02.1997 8 Rs 164/96p mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2ABGB §863
Rechtssatz: Keine Verwirkung des Austrittsrechts wegen Verspätung, wenn der Angestellte die von ihm als zu gering monierten Kilometergeldzahlungen nicht wortlos und unstrittig akzeptierte; insbesonders wenn aus Sicht des Angestellten es sich noch um abklärbare Fehler der verrechnenden Stelle handelte (Martinek - M u W. Schwarz AngG7, 568 ff Erl 15 f u 19 zu § 26 Z 2 AngG); keine Verfristung, wenn der Dienstgeber auf d... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2ASGG §46 Abs1GewO 1859 §82a litdZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden; die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG liegen daher nicht vor. (Streitwert neununddreißigtausendneunhundertachtundachtzig Schilling und siebenundsechzig Groschen.) Entscheidung... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 26 AngG I Allgemeines II Austrittserklärung 1) Auslegungsfragen, schlüssige Austrittserklärung 2) Grundsatz der Unverzüglichkeit (Verschweigen) III Austrittsgründe 1) Ziffer 1: a) Schaden für Gesundheit b) Schaden für Sittlichkeit 2) Ziffer 2: a) Schmälerung und Vorenthalten des Entgelts b) Insolvenz des Arbeitgebers ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2b
Rechtssatz: Die Nichtzahlung der ausschließlich vor Konkurseröffnung vom Gemeinschuldner verursachten Lohnrückstände durch den Masseverwalter verwirklicht den Austrittsgrund des § 26 Z 2 AngG nicht. Entscheidungstexte 8 ObS 4/96 Entscheidungstext OGH 25.04.1996 8 ObS 4/96 Veröff: SZ 69/106 8 ObS 2030/96d Entsch... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer hat den Beweis zu erbringen, dass er seine bisherige Tätigkeit beim Arbeitgeber ohne Schaden für seine Gesundheit nicht fortsetzen kann. Gelingt ihm dies, hat der Arbeitgeber zu behaupten und nachzuweisen, dass er dem Arbeitnehmer eine andere, seiner Gesundheit nicht abträgliche Verwendung angeboten hatte, welche im vertraglich geschuldeten Rahmen lag. E... mehr lesen...