Begründung: Die Klägerin stützt ihren, in die äußere Form einer Kündigung gekleideten Austritt darauf, dass innerhalb der Nachfrist gesetzliche Zinsen für einen Teil des Urlaubszuschusses 2002 sowie „Überstundenentgelt" seitens der beklagten Partei nicht gezahlt worden seien. Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, dass der vorzeitige Austritt nicht berechtigt sei, da keine ungebührliche Schmälerung bzw Vorenthalten von Entgelt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 3. 9. 1973 bis 22. 1. 1999 beschäftigt und hat in dieser Zeit zahlreiche Erfindungen gemacht, die zum Patent angemeldet wurden. Im Einzelnen handelt es sich um Erfindungen im Zusammenhang mit der L*****-Faser und um Erfindungen aus dem Bereich der M*****Spaltung (M*****). Das Dienstverhältnis wurde durch den Austritt des Klägers beendet, der mit dem Vorenthalten von Bonuszahlungen und der zustehenden Dienstvergütungsansprüche begrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1990 bei der Beklagten als Elektroinstallateur beschäftigte Kläger erlitt im September 1999 einen schweren Verkehrsunfall und war seitdem im Krankenstand. Im April 2000 brachte er der Beklagten den Bericht über die Rehabilitation zur Kenntnis, der eine Umschulung empfahl. Es wurde zwischen den Parteien vereinbart, den Chefarzttermin im Juni abzuwarten. Nach diesem Termin äußerte der Kläger in einem Gespräch mit der Beklagten, dass er nicht mehr als El... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner Klage vom 18. 6. 2001 den Zuspruch von ATS 942.775,20 sA (= EUR 68.514,15 sA) als Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs 1 HVertrG 1993. Da er per 1. 5. 2000 die Voraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer gemäß § 131 Abs 1 GSVG erfüllt habe, habe er mit Schreiben vom 31. 3. 2000 den Handelsvertretervertrag mit der beklagten Partei per 30. 4. 2000 zur Auflösung gebracht. Bereits im November 1999 habe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht der ständigen Judikatur des Obersten Gerichtshofes, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Dispositionen für die Gehaltszahlung so rechtzeitig zu treffen, dass entsprechend den allfälligen Bankbedingungen oder der üblichen ordnungsgemäßen Erledigung von Überweisungsaufträgen durch die Bank die Gutschrift auf das Konto des Arbeitnehmers zeitgerecht erfolgt (vgl allgemein RIS-Justiz RS0028904 mwN; insb OGH 4 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt im Wesentlichen laufendes Entgelt für die Zeit vom 25. 7. 2002 bis 15. 9. 2003 sowie Kündigungsentschädigung für den Zeitraum vom 16. 9. 2002 bis 30. 9. 2002 und schließlich auch noch eine Urlaubsersatzleistung. Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat mit der vom Beklagten mit Ausnahme der Abweisung zur Gänze bekämpften Entscheidung einerseits der Berufung der Klägerin hinsichtlich der Ansprüche auf laufendes Entg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der W*****GmbH & Co KG (in der Folge Arbeitgeberin) als ungelernter Helfer beschäftigt und zu einem erheblichen Teil seiner Arbeitszeit als Bodenleger eingesetzt. Er musste häufig schweres Material tragen und hatte - soweit er als Bodenleger eingesetzt wurde - in knieender Position zu arbeiten. Nach einem am 9. 4. 2000 erlittenen Riss des Kreuzbandes am rechten Kniegelenk hatte er bei längeren im Knien zu verrichtenden Arbeiten und auch ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Spenling als weitere Richter sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Erika Helscher in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Wolfgang A*****, vertreten durch Dr. Georg Grießer, Dr. Roland Gerlach und Dr. Siegli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 11. 9. 1995 als Musikschullehrerin an der Landesmusikschule S***** für Klavier (Unterstufe) und Gesang beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis kommt laut Punkt 25 des Dienstvertrages vom 31. 10. 1995 das VBG 1948 in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung. Die Klägerin hat während des Dienstverhältnisses ihren Hauptwohnsitz in Wien beibehalten. Vorerst wurde das Dienstverhältnis für 20 Wochenstunden und auf bestimmte Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von 11. 7. 1995 bis 1. 9. 2000 bei der Beklagten als Schichtführer beschäftigt. In dieser Zeit fielen bei ihm keine außergewöhnlichen Krankenstandszeiten an. Am 6. 8. 2000 kündigte er das Arbeitsverhältnis zum 1. 9. 2000 "aus gesundheitlichen Gründen" auf und legte gleichzeitig ein ärztliches Attest vor, in dem bestätigt wird, dass er sich "wegen einer venösen Insuffizienz an beiden Beinen" seit 1998 in ärztlicher Behandlung befindet und dass es... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bis dahin als Geschäftsführer der Beklagten tätige Kläger entschloss sich in der Aufsichtsratssitzung vom 25. 8. 1999 (Mittwoch), sein Dienstverhältnis durch vorzeitigen Austritt zu beenden. Er wollte sich aber vorher noch rechtlich beraten lassen und zwar zu Berechtigung und Folgen des Austritts und zur Formulierung der Austrittserklärung, in die er seine Bereitschaft aufnehmen wollte, bei einer Gebarungsprüfung für Auskünfte jederzeit zur Verfügung zu st... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Berechtigung des vorzeitigen Austritts der Klägerin verneint, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Berechtigung des vorzeitigen Austritts der Klägerin verneint, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem am 30. 6. 1995 geschlossenen Dienstvertrag wurde der Kläger ab 1. 7. 1995 als Arzt "für mindestens drei Jahre" in dem von der Beklagten betriebenen Hotel, Ambulatorium und der privaten Krankenanstalt "B*****" angestellt. Bei einer Dienstbesprechung am 4. 3. 1997 schlug der Assistent der Beklagten dem Kläger im Beisein der Beklagten eine für den Kläger nachteilige Änderung seines Dienstvertrages (Gehaltsreduktion, Aufgabe des für private Zwecke zur Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwei Freundinnen der Klägerin hatten für die Erstbeklagte bei der Herbstmesse 2000 gearbeitet. Es wurde dort eine weitere Tätigkeit als Schankhilfen auf einem Adventmarkt in der Zeit von 1. 12. bis 23. 12. 2000 vereinbart. Gegenstand der dort auszuübenden Tätigkeit sollte der Ausschank von heißen Getränken wie insbesondere Glühwein und Glühpunsch, von kalten Getränken sowie die Zubereitung und der Verkauf diverser Speisen sein. Vereinbart war ein Stundenlohn von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die (ordentliche) Revision in Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, insgesamt EUR 4.000 übersteigt, auch bei Fehlen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist (§ 46 Abs 3 Z 1 ASGG). Ein derartiger privilegierter Anfechtungstatbestand liegt hier vor. Die unrichtige Benennung des R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 9. 1994 bis 18. 9. 2000 bei der beklagten Partei angestellt. Das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Der Kläger ist Vater von zwei ehelichen Kindern, die auch noch im Jahr 2000 mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebten und für die er sorgepflichtig war. Die Ehe mit der Mutter dieser Kinder wurde im Februar 1997 geschieden. Im Herbst 1997 ging der Kläger jedoch mit seiner Exgattin wieder eine Lebensgemeinschaft ein, welche nach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zu I: Die Klägerin legte mit Schriftsatz vom 21. Juni 2002 nach Ablauf der Revisionsfrist ein Gutachten der Gleichbehandlungskommission beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen vor. Nach ständiger Rechtsprechung steht jeder Partei nur eine einzige Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelgegenschrift zu. Weitere Rechtsmittelschriften und Rechtsmittelgegenschriften, Nachträge oder Ergänzungen sind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß § 27 AngG berechtigen würden, zutreffend verneint. Es ist daher grundsätzlich ausreichend, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß Paragraph 27, AngG berechtigen würden, zutreffend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Insolvenzausfallgeld zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und klarstellend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat den Anspruch des Klägers auf Insolvenzausfallgeld zutreffend verneint. Es reicht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaABGB §1162 IBaAngG §26 IAngG §27 A5Vlbg GdBG §130
Rechtssatz: Da das Vlbg GdBG die
Gründe: für einen vorzeitigen Austritt nicht näher konkretisiert, ist der vom Obersten Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretene Grundsatz anwendbar, dass ein Arbeitsverhältnis nur dann sofort aufgelöst werden kann, wenn die Interessen des Vertragspartners so schwer verletzt werden, dass eine weitere Zusammenarbeit auch nicht für die Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 VIIIABGB §1162 IVAngG §26 IGewO 1859 §82a
Rechtssatz: Ein Gruppenarbeitsverhältnis liegt auch dann vor, wenn im Hinblick auf die Art der Arbeitsleistung durchaus getrennte Arbeitsverträge vorliegen, diese aber nach dem Willen der Vertragsparteien verbunden sein sollten (hier: gemeinsame Betreuung eines Weihnachtsverkaufsstandes durch Freundinnen mit interner Arbeitseinteilung). Haben die Arbeitnehmer gemeinsam zum Ausdruck gebr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihre Freundin arbeiteten bereits auf der Grazer Herbstmesse für die beiden Beklagten. Zu dieser Zeit vereinbarten sie gemeinsam eine Tätigkeit auf dem Adventmarkt im Leoben für den Zeitraum von 1. bis 23. 12. 2000, bei der sie als Schankgehilfen einen Weihnachtsverkaufsstand bzw eine Weihnachtshütte betreiben sollten. Nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag für Handelsarbeiter gebührt ihnen ein Stundenlohn von S 82 brutto. Auch eine weitere Fre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde ist Rechtsträger des Krankenhauses B*****. Der Kläger bekleidete vom 1. September 1998 bis 15. November 1999 die Stelle eines Primararztes für Chirurgie in diesem Krankenhaus. Beim Krankenhaus B***** handelt es sich seit Jahrzehnten um ein öffentliches Krankenhaus, welches über den Vorarlberger Spitalsfonds abgerechnet wird und über 180 Betten verfügt. Entsprechend der Anstaltsordnung verfügt das Krankenhaus über sechs Abteilungen, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO); es sei nur darauf hingewiesen, dass eine absichtliche Entgeltschmälerung ohnehin nicht angenommen wurde. Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob der vorzeitige Austritt der Klägerin berechtigt war, zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und zur Vermeidung allfälliger Missverständnisse ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die geltend gemachten Abfertigungsansprüche des Klägers trotz seiner Selbstkündigung wegen eines von der beklagten Partei zu vertretenden Austrittsgrundes zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Den Revisionsausführungen ist ergänzend entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die geltend gemachten Abfertigungsansprüche des Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Gemeinschuldnerin vom 9. 11. 1987 bis zu seinem Austritt am 17. 11. 1998 zuletzt als Servicetechniker beschäftigt. Er war im Außendienst tätig und hatte ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das auf Lieferschein betankt wurde. Überstunden wurden zuletzt mit Zeitausgleich abgegolten. Der Kläger erhielt keine Provision. Reiseaufwandsentschädigungen und Taggelder wurden üblicherweise am Monatsende mittels Formblattes angesprochen. Es gab keine Ve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das IESG soll die Arbeitnehmer gegen das Risiko des gänzlichen oder teilweisen Verlustes iher Entgeltansprüche, auf deren regelmäßige Befriedigung sie typischerweise zur Bestreitung ihres und ihrer Angehörigen Lebensunterhaltes angewiesen sind, bei Insolvenz des Arbeitgebers absichern (vgl OGH 8 ObS 206/00b = RdW 2001/462 = wbl 2001/91 = ZIK 2001/117 mwN = RIS-Justiz RS0076384 = SZ 61/254, SZ 65/15, SZ 67/14 uva). Die Überwä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vor Eingehen in die Sache selbst war über den am 13. 12. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Antrag des Masseverwalters vom 11. 12. 2001, das durch die Konkurseröffnung über das Vermögen der Beklagten unterbrochene Revisionsverfahren gemäß § 7 Abs 2 KO fortzusetzen, zu entscheiden: Vor Eingehen in die Sache selbst war über den am 13. 12. 2001 beim Obersten Gerichtshof eingelangten Antrag des Masseverwalters vom 11. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war in der Zeit vom 20. 7. 1987 bis 31. 3. 1999 bei der beklagten Partei als Tischler beschäftigt; sein Bruttomonatslohn betrug zuletzt S 19.155. Das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt. Mit seiner Klage begehrt der Kläger den Zuspruch von S 94.871,16 brutto sA an Abfertigung (vier Monatsentgelte) sowie Urlaubsentschädigung für 43 Arbeitstage in der Höhe von S 56.659,38 brutto sA. Er sei gemäß § 82a lit a GewO 1859 berechtigt vorzeitig ausgetr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Gemeinschuldnerin bis zu ihrem Austritt am 17. 11. 1998 als Angestellte beschäftigt. Mit Schreiben vom 16. 11. 1998 teilte die spätere Gemeinschuldnerin den Mitarbeiterin mit, dass für die Gemeinschuldnerin kurzfristig ein Konkursverfahren angemeldet werden muss und dass sie sofort sämtliche Zahlungen einstellt, was bedeutete, dass keine Überweisungen von Bankkonten, keine Zahlungen mittels Scheck und auch keine Barzahlungen für Verb... mehr lesen...