Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** S*****, vertreten durch Dr. Hermann Rieder, Rechtsanwalt in Innsbruc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 10. 3. 2008 bei der Beklagten, die ein Reinigungsunternehmen betreibt, als Objektleiter beschäftigt. Er erhielt ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, das er auch privat nutzen durfte. Dazu wurde ein PKW-Überlassungsvertrag abgeschlossen. In den Angestelltendienstvertrag wurde eine Konkurrenzklausel sowie eine sich darauf beziehende Konventionalstrafenvereinbarung aufgenommen. Zuletzt befand sich der Kläger vom 5. 2. bis 13. 4. 2009 im Krankenstand.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helwig Aubauer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Schleinbach (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** E*****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rechtsanwalt in Schruns, wider die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn und die fachkundigen Laienrichter Dr. Albert Koblizek und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei D***** K*****, vertreten durch Sunder-Plaßmann Loibner & Partner R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 19. 7. 2004 als Angestellte bei der Beklagten beschäftigt und zwar (bis zum Beginn der Schutzfrist) im Vollzeitausmaß von 38,5 Wochenstunden. Noch bevor sie am 19. 10. 2007 von ihrem Kind entbunden wurde, gab sie der Beklagten bekannt, dass sie nach dem Ende der Karenz im Jänner 2009 zwar wieder arbeiten wolle, aber nur mit 25 oder 27 Wochenstunden. Der Klägerin war bis Dezember 2008 nicht bekannt, dass es eine „Elternteilzeit“ nach dem Mu... mehr lesen...
Begründung: Der von 1998 bis 10. 6. 2008 bei der Beklagten als Lagerarbeiter beschäftigte Kläger barg nach dem Brand eines Fahrzeuges der Beklagten auf dem Firmengelände auftragsgemäß die im Fahrzeug befindlichen Gegenstände, darunter das Navigationsgerät einer Außendienstmitarbeiterin. In der Folge beschloss er, das Gerät für sich oder einen Dritten zu behalten und legte es in eine der linken Laden seines Schreibtisches. Als es kurz danach für eine allfällige Prüfung der Schadensme... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Rolf Gleißner und Franz Kisling als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI *****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei F*****, vertreten durch Dr. Robert Galler, Dr. Rudolf Höpflinger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der späteren Gemeinschuldnerin vom 1. Jänner 2006 bis 20. Juli 2006 als Angestellter beschäftigt, das Dienstverhältnis endete durch berechtigten vorzeitigen Austritt. In seinem Dienstvertrag war eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart. Am 28. März 2008 wurde über das Vermögen der in Großbritannien ansässigen Dienstgeberin ein Administrationsverfahren nach britischem Recht eröffnet. Die beklagte Partei gab dem Antrag des Klägers auf Zahlun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 31. 10. 2002 bis 27. 2. 2009 als Tankwagenreiniger in der Funktion als Vorarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch vorzeitigen Austritt des Klägers unter Hinweis auf gesundheitliche
Gründe: . Beim Kläger liegt eine schwerwiegende depressive Erkrankung vor, die ihm in der gegebenen Situation die Fortsetzung seiner Tätigkeit bei der Beklagten nicht mehr zumutbar macht. Dem liegt eine Auseinandersetzung mit einem d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Lukas Stärker und Dr. Andrea Eisler als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei J***** W*****, vertreten durch die Puttinger, Vogl & Partner Rechtsanwälte GmbH... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei C***** G*****, vertreten durch Freimüller Obereder Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gege... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei C***** F*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Franz Müller-Strobl und Dr. Robert... mehr lesen...
Begründung: Der wesentliche Sachverhalt lässt sich dahin zusammenfassen, dass die Beklagte mit dem Kläger wegen Arbeitsmangels einen Urlaub ab 13. 2. 2009 im Ausmaß von etwa zwei bis drei Wochen vereinbarte, ohne dessen Ende näher festzulegen. Der Kläger war dann ab 3. 3. 2009 bis 13. 4. 2009 arbeitsunfähig. Am 3. 3. 2009 wurde er von der Beklagten aufgefordert, sein Stundenbuch abzugeben. Dem kam er am 4. 3. 2009 dadurch nach, dass er das Stundenbuch und auch eine Arbeitsunfähigkei... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen sind übereinstimmend davon ausgegangen, dass der klagende Gemeindebedienstete vom dafür zuständigen Bürgermeister nach Abmahnung berechtigt wegen beharrlicher Pflichtverletzung entlassen wurde. Rechtliche Beurteilung Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte Entlassung kann immer nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und stellt damit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war in ***** als Rechtsanwalt tätig. Seit 2004 betreibt er auch eine „Rechtsberatungskanzlei“ in der Schweiz. Am 31. 8. 2007 wurde er aufgrund eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Feldkirch in Untersuchungshaft genommen. Am 13. 9. 2007 verzichtete er gegenüber der Rechtsanwaltskammer Vorarlberg auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Die Kanzlei wurde in der Folge noch zu Abrechnungs- und Abwicklungstätigkeiten ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** M*****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gleitsmann und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei W***** P*****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei H***** Ge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei M***** B*****, vertreten durch Dr. Günther Clementschitsch, Dr. Wolfgang Flucher und Dr. Reinhard Köffler, Rechtsanw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter MR Dr. Peter Ladislav und Dr. Gerda Höhrhan-Weiguni als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Bernhard H*****, gegen die beklagte Partei M*****, vertreten durch Dr. Gerald Hau... mehr lesen...
Begründung: Über qualifizierte Mahnung der Klägerin an den Erstbeklagten, seine Bürgschaftsschuld in Höhe einer 20%igen Ausgleichsquote binnen 14 Tagen zu bezahlen, überwies der Zweitbeklagte, der Bruder des Erstbeklagten, fristgerecht den geforderten Betrag von 6.962,53 EUR an die Klägerin. Er fügte dem den Vorbehalt bei, dass die Höhe des Betrags richtig sei und in einem damals laufenden Verfahren [6 Cg 30/97v des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien] eine vom Erstbeklagten ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom 1. 5. 2007 bis 2. 1. 2008 als kaufmännische Angestellte beim Beklagten in dessen Handelsagentur beschäftigt. Etwa ab dem Jahr 2002 bestand zwischen beiden eine private Beziehung, wobei die Streitteile jeweils über eigene Wohnungen verfügten und sich immer wieder gelegentlich in der einen oder anderen Wohnung gemeinsam aufhielten. Am 19. 10. 2007 kam es wegen der Beziehung des Beklagten zu einer anderen Frau in London zu einer massiven Auseinandersetz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei I***** G*****, vertreten durch Dr. Max... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und AR Angelika Neuhauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A***** R*****, Pensionistin, *****, vertreten durch Dr. Hans Jalovetz und D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter KR Mag. Paul Kunsky und Franz Boindl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. V***** D*****, Arzt, *****, vertreten durch Dr. Thomas Stampfer und Dr. Christoph Orgler, Rechtsanwält... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Univ.-Prof. DI Hans Lechner und Josef Wild als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Milan V*****c, vertreten durch Freimüller Noll Obereder Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die beklagte Partei D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heinz R*****, vertreten durch Dr. Walter Niederbichler, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Rudolf W*****, vertreten durch Janezic & Schmidt Rechtsanwälte OG, G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ad 1. Am 29. 8. 2008 wurde - nach Erhebung der Revision und der Revisionsbeantwortung - über das Vermögen der vormaligen Beklagten der Konkurs eröffnet (11 S 94/08x, LG Wiener Neustadt). Der bisherige Ausgleichsverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Lentsch wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit den am 22. 12. 2008 und 22. 1. 2009 eingebrachten Anträgen beantragten die Kläger die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens. Die Klageforderungen seien im Konkurs ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem 3. 2. 1975 bei der Beklagten beschäftigt. Er war Kassier und Wechselsachbearbeiter und hatte zuletzt die Leitung der Kassa inne. Auf dieses Dienstverhältnis fand der Kollektivvertrag für die Angestellten der Raiffeisenkassen Anwendung, dessen § 21b („Verfallsfrist") wie folgt lautet: „Ansprüche aus einem diesem Kollektivvertrag unterliegenden Dienstverhältnis sind, soweit nicht ausdrücklich in diesem Kollektivvertrag oder im Gesetz eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 3. 1998 bei der Beklagten als Fabriksarbeiterin im Schichtdienst beschäftigt. Bis 2006 arbeitete sie abwechselnd von 5:00 Uhr früh bis 13:00 Uhr oder von 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Ab April 2006 wurde die Klägerin ohne ihre Zustimmung auch zur Nachtschicht von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr eingeteilt. Mit Schreiben vom 10. 10. 2006 teilte die Klägerin der Beklagten mit, dass sie aus familiären Gründen ihren Betreuungspflichten gegenüber ihren be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse ***** W*****. Die Beklagte ist Mieterin der Wohnung Top Nr. 5 in dem auf der Liegenschaft errichteten Gebäude. Mit Schreiben vom 1. 9. 2004 schrieb der Kläger der Beklagten eine Mietzinserhöhung (statt bisher 1,32 EUR pro m2 1,39 EUR pro m2) vor. Die Beklagte bezahlte den Erhöhungsbetrag für die Monate November 2004 bis Februar 2005 in Höhe von 62,64 EUR ebenso wie die Vorschreibungserhöhung für März... mehr lesen...