RS OGH 1999/11/11 8ObA90/99i, 9ObA25/08d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1999
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Norm

AngG §26 I
AngG §27 A3

Rechtssatz

So wie es bei der Entlassung zulässig ist, Entlassungsgründe nachzuschieben, ist es auch zulässig, einen Austrittsgrund nachzuschieben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112695

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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