Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 3. 1992 bei der B***** GmbH als Angestellter beschäftigt. Am 28. 3. 1995 wurde über das Vermögen seines Dienstgebers das Konkursverfahren eröffnet und am 17. 4. 1995 der Betrieb aufgrund eines Beschlusses der Gläubigerversammlung geschlossen. Mit dem Schreiben vom 28. 4. 1995, dem Kläger zugegangen am 2. 5. 1995, hat der Masseverwalter das Dienstverhältnis gemäß § 25 KO zunächst unter Einhaltung einer 6wöchigen Kündigungsfrist zum... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Firma Karl K***** wurde am 24. 5. 1995 zu 3 S 907/95 des Handelsgerichtes Wien der Konkurs eröffnet. Der Kläger war bei diesem Arbeitgeber vom 27. 1. 1964 bis zum 30. 6. 1995 angestellt. Das Arbeitsverhältnis wurde vom Masseverwalter am 7. 6. 1995 zum 6. 11. 1995 gemäß § 25 Abs 1 KO gekündigt. Hätte das Arbeitsverhältnis nicht begünstigt gekündigt werden können, so wäre eine Kündigung frühestens zum 31. 12. 1995 möglich gewesen. Über d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin schloß im Sommer 1989 die Handelsschule ab und war dann bis November 1992 bei verschiedenen Unternehmen als Angestellte tätig. Am 15. 3. 1993 wurde die Erstklägerin von der Beklagten als Buchhalterin angestellt. Im Dienstvertrag wurde unter anderem die Anwendung des Gehaltsschemas laut Kollektivvertrag vereinbart, ohne daß die Einstufung in eine bestimmte Gehaltsgruppe festgelegt wurde. Als Anfangsgehalt erhielt die Erstklägerin monatlich S ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 3. 1996 wurde über das Vermögen des späteren Gemeinschuldners, eines Baumeisters, das Ausgleichsverfahren eröffnet; am 30. 7. 1996 kam es zum Anschlußkonkurs. Die Dienstnehmer des Ausgleichsschuldners Josef F*****, Johann B***** und Herwig A***** traten am 12. 4. 1996 und der Dienstnehmer Ing. Reinhard S***** trat am 19. 4. 1996 vorzeitig aus dem Dienstverhältnis aus; sie hatten in der Zeit vom 1. 2. 1996 bis zum vorzeitigen Austritt vom Dienstgeber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war in der Zeit vom 1. 1. 1992 bis 30. 6. 1995 Angestellter eines Unternehmens, über dessen Vermögen am 24. 5. 1995 der Konkurs eröffnet wurde. Mit Schreiben vom 1. 7. 1992 wurde dem Kläger von seinem Dienstgeber die Vereinbarung bestätigt, daß für die Berechnung von gesetzlichen Abfertigungsansprüchen 20 Jahre Vordienstzeiten angerechnet werden. Im Mai 1995 kündigte der Masseverwalter unter anderem auch gegenüber dem Vertreter des Klägers an, den... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z4AngG §32
Rechtssatz: Zumindest im Fall des vorzeitigen Austritts unterliegen auch Abfertigung und Urlaubsentschädigung dem Verschuldensausgleich gem § 32 AngG. Entscheidungstexte 8 ObA 116/98m Entscheidungstext OGH 17.09.1998 8 ObA 116/98m Veröff: SZ 71/148 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, die Entlassung des Klägers, der begünstigter Behinderter im Sinne des § 2 Abs 1 BEinstG ist, wegen auf Weisung des Beschäftigers vereinbarungswidrig vorgenommenen Zeitausgleiches für tatsächlich beim Beschäftigerbetrieb geleistete Überstunden sei unberechtigt (§ 82 lit d GewO iVm § 8 Abs 2 BEinstG), weshalb das Arbeitsverhältnis weiterhin aufrecht sei, ist zutr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 5. 3. 1990 bis 13. 5. 1997 bei der Beklagten als Sekretärin und Buchhalterin angestellt und verdiente zuletzt brutto S 22.535 monatlich. Die Zusammenarbeit der Streitteile verlief vorerst reibungslos, wenngleich der Geschäftsführer entsprechend seinem aufbrausenden Temperament Anweisung gegenüber seinen Mitarbeitern manchmal lautstark, jedoch ohne Verwendung von Kraftausdrücken, äußerte. Unmittelbarer Vorgesetzter der Klägerin war ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen des Dienstgebers der Klägerin wurde am 18.3.1996 das Konkursverfahren eröffnet. Das Unternehmen wurde nach der Konkurseröffnung weitergeführt. Die Klägerin forderte mit Schreiben vom 26.3.1996 den Masseverwalter zur Zahlung ihres offenen Gehaltes für Februar 1996 auf und erklärte für den Fall der Nichtzahlung bis 4. April 1996 mit Ablauf dieses Tages ihren Austritt. Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, die Nichtzahlung des aussch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, wegen eines Entgeltrückstandes aus einer Zeit vor der Eröffnung des Konkursverfahrens stehe dem Arbeitnehmer danach kein begünstigtes Lösungsrecht gemäß §§ 25 KO; 26 Z 2 AngG (idF des IRÄG 1994) zu, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO iVm § 2 ASGG). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, wegen eines Entgeltrückstandes aus einer Zeit vor der Eröffnung des Konkursverfahrens stehe dem Arbeitnehmer danach kein begünstigt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts des Klägers zutreffend verneint, sodaß es insoferne ausreicht, auf die Richtigkeit der Entscheidungsbegründung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austritts des Klägers zutreffend ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1984 wurde zwischen dem zuletzt seit 1975 beim Beklagten tätigen Kläger und dem damaligen Intendanten besprochen, daß der Kläger unter Verwendung (vorhandener) eigener, der Beklagten damals nicht zur Verfügung stehender videotechnischer Geräte die "Auslandsbeobachtung" wahrnehmen und für die Nutzung der Geräte sowie für allfällige aus der ins Auge gefaßten Tätigkeit entstehende Mehrleistungen eine Abgeltung erhalten solle. Eine juristisch verbindliche Verein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 20.2.1989 Angestellter des Gemeinschuldners, über dessen Vermögen mit Beschluß vom 17.3.1995 zunächst das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 24.5.1995 der Anschlußkonkurs eröffnet wurde. Mit seiner Klage vom 22.1.1996 begehrte der Kläger die Feststellung einer Konkursforderung in Höhe von S 140.644,50 netto an Kündigungsentschädigung einschließlich Sonderzahlungen vom 1.7. bis 15.9.1995 und an Abfertigung. Der Masseverwalter habe... mehr lesen...
Norm: AngG §26AngG §29IESG §3 Abs3KO §25
Rechtssatz: Die Kündigungsentschädigung des Arbeitnehmers der innerhalb der Fristen des § 25 Abs 1 KO gemäß § 26 Z 2 AngG berechtigt austritt ist - wie bei privilegierter Kündigung durch den Masseverwalter - ohne Rücksicht auf Kündigungstermine oder vertragliche Kündigungsfristen zu berechnen. Entscheidungstexte 8 ObS 3/98v Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wurde mit Beschluß vom 20.9.1995 das Konkursverfahren eröffnet. Die Klägerin war bei ihrer Dienstgeberin seit 1.1.1995 beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 21.10.1995 durch vorzeitigen Austritt der Klägerin gemäß § 26 AngG. Mit Beschluß des Konkursgerichtes vom 20.10.1995 wurde die Schließung des Unternehmens der Dienstgeberin der Klägerin bewilligt. Über das Vermögen der Dienstgeberin der Klägerin wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gemäß § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig. Die Revision ist gemäß Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer eins, ASGG jedenfalls zulässig. Mit dem größten Teil ihrer zum Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung (§ 503 Z 4 ZPO) erstatteten Ausführungen bekämpft die Revisionswerberin die Richtigkeit des festgestellten Sachverhaltes. Es tritt zwar zu, daß nach diesem Revisionsgrund die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden; die Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG liegen daher nicht vor (8 ObA 2145/96s; 9 ObA 114/97y). Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein nicht vom Dienstgeber selbst, sondern von einem Mitbediensteten beleidigter Angestellter ist nur dann zum vorzeitigen Austritt gemäß § 26 Z 4 AngG berechtigt, wenn er zuvor vergeblich Abhilfe durch den Dienstgeber verlangt hat. Nur dann, wenn der Dienstgeber dazu nicht willens oder in der Lage ist, muß er mit dem Austritt des Angestellten rechnen und dessen Schadenersatzansprüche nach § 29 AngG erfüllen (Arb 9.764; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehegatte wollten für die Beklagte als Immobilienvermittler tätig sein. Bei den mit dem Geschäftsführer der Beklagten geführten Gesprächen äußerte die Klägerin den Wunsch, sozialversichert zu sein und deshalb mit einem geringen Betrag bei der Gebietskrankenkasse angemeldet zu werden. Die Parteien einigten sich in der Folge darauf, daß die Klägerin bei der Gebietskrankenkasse mit einem monatlichen Bruttobetrag von S 10.000 gemeldet werde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der späteren Gemeinschuldnerin als Angestellter vom 14.4.1986 bis 13.12.1994 beschäftigt und hatte unter anderem eine sechsmonatige Kündigungsfrist und eine Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses nur zu den Terminen 31.3. und 30.9. jedes Jahres vereinbart. Am 2.12.1994 erfuhr er, daß das Novembergehalt und die Weihnachtsremuneration nicht bezahlt werden könnten, worauf er der beklagten Partei eine Nachfrist bis 12.12.1994 setzte und infolge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob sich der Kläger zur
Begründung: seiner Kündigung wirksam auf den Austrittsgrund nach § 26 Z 1 2. Fall AngG berufen und so seinen Abfertigungsanspruch gewahrt hat, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der diesbezüglichen
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob sich der Kläger zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist seit 27.4.1976 - mit einer Unterbrechung vom 31.3.1981 bis 28.3.1982 - bei der Klägerin als Arbeiter beschäftigt. 1988 wurde er in den Betriebsrat der Arbeiter des Betriebes "Fahrdienst" und kurz darauf zum Vorsitzenden des Zentralbetriebsrates im Unternehmen der Klägerin gewählt. Seit 29.3.1988 ist er gemäß § 117 ArbVG vom Dienst freigestellt. Der Beklagte ist seit 27.4.1976 - mit einer Unterbrechung vom 31.3.1981 bis 28.3.1982 - bei der K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Geschäftsführer der Beklagten sind Ehegatten. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Die Klägerin war bei der Beklagten ab 2.1.1992 als Angestellte, zeitweise auch als Geschäftsführerin beschäftigt. Nach mehreren Aufforderungen, ihr Gehalt für Oktober 1995 zu überweisen, setzte sie der Beklagten mit Schreiben vom 9.11.1995 eine Nachfrist bis spätestens 15.11.1995: "Hiermit ersuche ich Sie, meinen Oktobergehalt bis spätestens 15.11.1995 a... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren bei der Gemeinschuldnerin beschäftigt. Am 14.10.1994 wurde beim Handelsgericht Wien zu 4 S 201/94 der Konkurs über das Vermögen des Dienstgebers eröffnet. Die mit 12.10.1994 datierten Kündigungsschreiben der Gemeinschuldnerin an die Kläger wurden am 13.10.1994 in Wien abgestempelt und sind den Klägern am 14.10.1994 zugegangen. Damit wurden die Dienstverhältnisse des Erst-, Zweit- und Viertklägers zum 15.12.1994, des Drittklägers zum 30.11.1994 gekünd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Austritt der Klägerin sei wegen verspäteter Zahlung des Gehaltes für Mai 1995 berechtigt erfolgt (§ 26 Z 2 AngG), ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Austritt der Klägerin sei wegen verspäteter Zahlung des Gehaltes für Mai 1995 berechtigt erfolgt (Paragraph 26, Ziffer 2, AngG), ist zutreffend (Paragraph 48, ASGG). Den Revisionsausführungen ist entgegenzuhalten: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Kläger habe sich durch das Nachmachen des Handzeichens eines Vorgesetzten auf einem Rechnungsbeleg vertrauensunwürdig im Sinne des § 27 Z 1 dritter Tatbestand AngG gemacht, ist zutreffend (§ 48 ASGG). Die
Begründung: der Berufungsentscheidung, der Kläger habe sich durch das Nachmachen des Handzeichens eines Vorgesetzten auf einem Rechnungsbeleg vertrauensunwürdig im ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt in P***** ein Großkino mit zwölf Sälen. Die Beklagte ist eine 100 %ige Tochter der C*****-H***** GmbH. Sie betreibt den Filmverleih an Kinos. Eine weitere 100 %ige Tochter der C*****-H***** GmbH ist die C*****L*****gesellschaft mbH, die an verschiedenen österreichischen Kinos Beteiligungen zwischen 50,6 und 100 % hält. Diese Kinos bedienen rund 50 % des österreichischen Kinopublikums. Diese Gesellschaft hält ua Beteiligungen an den L*****er St... mehr lesen...