Entscheidungsgründe: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 250/10, KG Waldegg (Linz). Diese Liegenschaft grenzt im Osten an die Verkehrsfläche Wankmüllerhofstraße. Auf dieser Seite des Grundstückes war von den Rechtsvorgängern der beschwerdeführenden Gesellschaft als Eigentümer auf eigene Kosten bereits ein Gehsteig errichtet worden. Da das hier maßgebliche Grundstück auch auf einer anderen Seite, und zwar durch die Wienerstraße aufge... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: StGG Art5Oö BauO §20 Abs8Oö BauO §21
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Vorschreibung eines Beitrags
zu den Herstellungskosten eines Gehsteigs nach der Oö BauO mangels
Berücksichtigung der Kosten für die von den Rechtsvorgängern der
beschwerdeführenden Gesellschaft über behördlichen Auftrag erfolgten
Errichtung eines anderen Gehsteigs; verfassungskonforme Auslegung
der B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Im Jahre 1986 gingen der Abgabenbehörde Unterlagen zu, wonach der Beschwerdeführer in den Jahren 1974 bis 1981 drei Grundstücke in den USA sowie eine Beteiligung als stiller Gesellschafter in Liechtenstein erworben habe; diese Vorgänge hatten in dessen Steuererklärungen keinen Niederschlag gefunden. Im Zuge einer daraufhin vorgenommenen Betriebsprüfung konnte der Beschwerdeführer nach Auffassung der Finanzbehörde die Finanzierung dieser Vorgänge nicht lüc... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art5EStG §18 Abs1 idF vor BGBl 531/1984
Leitsatz: Verletzung im Eigentums- und im Gleichheitsrecht bei Festsetzung
der Bemessungsgrundlage für Einkommen- und Gewerbesteuer durch
Versagung des Verlustvortrags aufgrund nicht ordnungsgemäßer
Buchführung; Ausgleich der Buchhaltungsmängel bereits durch
behördli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Drittbeschwerdeführerin veräußerte mit Kaufverträgen vom 29. April 1992 aus dem Gutsbestand der Liegenschaft in EZ 98, Grundbuch Zell bei Zellhof, an den Erstbeschwerdeführer die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke Nr. 715, 716/1 und 717/1 sowie das Grundstück Nr. 716/2 (Weg) im Gesamtausmaß von 9196 m2, an den Zweitbeschwerdeführer das landwirtschaftlich genutzte Grundstück Nr. 718 im Ausmaß von 6315 m2. Der Kaufpreis wurde jeweils mit S 100,-- ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Grundverkehrskommission für den politischen Bezirk Salzburg-Umgebung versagte mit Bescheid vom 26. Mai 1992 dem zwischen J S als Käufer und A H als Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag über das Grundstück Nr. 575/1 sowie über Teile der Grundstücke Nr. 571 und Nr. 577, sämtliche in EZ 16, Grundbuch Großgmain, im Gesamtausmaß von 1.030 m2 unter Berufung auf §4 Z4 des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1986, LGBl. 73 (im folgenden: SGVG 1986), die Zustimm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Bank für Oberösterreich und Salzburg (im folgenden: beschwerdeführende Partei) erwarb mit Kaufvertrag aus einer Verlassenschaft, über deren Vermögen der Konkurs eröffnet worden war, die Grundstücke Nr. 383, landwirtschaftlich genutzt, und Nr. 1242 "sonstige" (Weg), in EZ 193, Grundbuch 42109 Edt, Bezirksgericht Gmunden, im Gesamtausmaß von 2624 m2 zum Preis von 400.000 S. Die Bezirksgrundverkehrskommission Gmunden versagte der Übertragung des Ei... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: StGG Art5StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbOö GVG 1975 §4 Abs1Oö GVG 1975 §6 litf
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Liegenschaftserwerbs mangels Selbstbewirtschaftung und wegen
erheblichen Übersteigens der Gegenleistung über den wahren Wert ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbOö GVG 1975 §1 Abs3Oö GVG 1975 §4 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung
eines Liegenschaftserwerbs durch eine Bank wegen Widerspruchs
zum öffentlichen Interesse an der Schaffung ein... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5Sbg GVG 1986 §4 Z4
Leitsatz: Keine Bedenken gegen gesetzliche Vorkehrungen zur Verhinderung
der Bildung von Enklaven innerhalb land- oder forstwirtschaftlich
genutzter Gebiete; keine Verletzung verfassungsgesetzlich
gewährleisteter Rechte durch die Versagung der
grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Grundstücks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Antragsteller sind Eigentümer des Grundstückes Nr. 3364/26, EZ 1161, KG Kitzbühel-Land. Gemäß Art139 B-VG begehren sie die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Stadt Kitzbühel vom 16. März 1989, genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 5. Juli 1989, ZVe-546-61/410, mit der eine Änderung des Flächenwidmungsplanes der Stadt Kitzbühel beschlossen wurde, soweit durch diese Verordnung das im Eigentum der Antragsteller stehende Gru... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art15 Abs1StGG Art5StGG Art6 Abs1 / NiederlassungTir RaumOG §12 Abs3
Leitsatz: Abweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer
Flächenwidmungsplanänderung hinsichtlich der Widmung eines
Grundstücks als "Wohngebiet für förderbare Wohnbauten";
keine kompetenzrechtlichen Bedenken gegen die der Umwidmung
zugrundeliegende Bestimmung des Tir RaumOG; ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Grundverkehrskommission für den politischen Bezirk Zell am See versagte mit Bescheid vom 3. Oktober 1991 dem zwischen K S als Käufer und G H als Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag vom 6. Mai 1991 über die Grundstücke Nr. 123/1, 123/2 und 124 in EZ 18, KG Reith im Gesamtausmaß von 12.960 m2 unter Berufung auf §3 Abs1 und 3 des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1986, LGBl. 73 (im folgenden: SGVG 1986), die Zustimmung. b) Der gegen diesen Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die antragstellende Raiffeisenbank ist nach ihrem Vorbringen Mitglied des Raiffeisenverbandes Kärnten regGenmbH als Revisionsverband. Sie beantragt beim Verfassungsgerichtshof gemäß Art140 Abs1 B-VG, §14 Abs11 des Kreditwesengesetzes, BGBl. 63/1979, idF der Bundesgesetze BGBl. 325/1986 und 18/1992 (im folgenden: KWG), zur Gänze wegen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. §14 KWG ist mit "Liquidität" überschrieben und ordnet in seinem Abs1 an, daß die Ba... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5StGG Art6 Abs1 / LiegenschaftserwerbSbg GVG 1986 §3 Abs1
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines
Liegenschaftserwerbs wegen Widerspruchs zum allgemeinen Interesse
an der Erhaltung und Schaffung wirtschaftlich gesunder,... mehr lesen...
Index: 37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKWG §14 Abs11
Leitsatz: Abweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung des
KWG über die Verpflichtung der einem Zentralinstitut angeschlossenen
Banken zur Haltung einer Liquiditätsreserve bestimmten Ausmaßes bei
diesem Institut; kein Verstoß g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §30 Abs1 Z1 lita des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. 440/1972, idF des Bundesgesetzes BGBl. 520/1981, verstand unter Spekulationsgeschäften bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke unterlagen, Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als fünf Jahre betrug. Die gleiche Bestimmung des Einkommenssteuergesetz 1988, BGBl. 400/1988 (im folgenden: E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Kaufvertrag vom 10. bzw. 16. Juli 1991 erwarb die Beschwerdeführerin eine Liegenschaft in Kirchdorf (Tirol) im Ausmaß von 704 m2 samt dem darauf errichteten Wohnhaus. Die Beschwerdeführerin ist deutsche, die Verkäuferin niederländische Staatsangehörige. Diesem Rechtserwerb versagte die Grundverkehrsbehörde Kirchdorf i.T. mit Bescheid vom 31. März 1992 mit der
Begründung: die grundverkehrsbehördliche Zustimmung, der Kaufgegenstand sei hinsichtlich... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5EStG §30 Abs1 Z1 litaEStG 1988 §30 Abs1 Z1 litaEStG 1988 §120
Leitsatz: Keine denkunmögliche Annahme des Vorliegens eines
Spekulationsgeschäftes bei der Vorschreibung von Einkommensteuer;
keine Bedenken gegen die Verlängerung des Veräußerungszeitraumes
von fünf auf zehn Jahre für Spekulationsgeschäfte im
EStG 1988; keine Verletzung des Vert... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr
Norm: StGG Art5Tir GVG 1983 §4 Abs2 litaTir GVG 1983 §13
Leitsatz: Keine denkunmögliche Versagung der grundverkehrsbehördlichen
Genehmigung eines Ausländergrunderwerbs aufgrund der Annahme
drohender Überfremdung
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof sieht sich auch aufgrund des vorliegenden Beschwerdefalles nicht veranlaßt, hins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bürgermeister der Gemeinde Münster (Tirol) erteilte mit Bescheid vom 29. Oktober 1990 dem Beteiligten G A eine Baubewilligung für die Errichtung eines Zubaues an ein bestehendes Gebäude (Gasthoferweiterung mit Speisesaal im Erdgeschoß, Fitnessraum im Kellergeschoß, Nebenräume sowie Fremdenzimmer im ersten und zweiten Obergeschoß). Der von den Beschwerdeführern als Nachbarn nach Erschöpfung des innergemeindlichen Instanzenzuges gegen diesen Bescheid er... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungFlächenwidmungsplan beschränkter Münster, Anlage 1, der Tir LReg vom 24.07.90, beim Amt der Tir LReg vom 06.08.90 - 20.08.90 .Kundmachung der Auflegung im "Bote für Tirol" vom 03.08.90. S 232.
Rechtssatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung der von den Beschwerdeführern als Na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Präsident der Landeskammer der Tierärzte Wiens erließ an den Beschwerdeführer, einen freiberuflich tätigen Tierarzt mit Berufssitz in Wien, einen mit 3. April 1992 datierten Bescheid, dessen
Spruch: - abgesehen von der Entscheidung über die Verfahrenskosten - wie folgt lautet: "Sie haben jedenfalls seit dem 20. Juli 1991 bis heute auf der beim Eingang zu Ihrer Ordination in 1220 Wien, Zillingergasse 4, angebrachten Tafel, die Zusätze 'Röntgen, EK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Verfassungsgerichtshof verweist zunächst - um weiterreichende Wiederholungen zu vermeiden - auf die Darstellung des Verwaltungsgeschehens sowie der einschlägigen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs in den Entscheidungsgründen seines Erk. B237,238/78 vom 8. Juni 1984 (VfSlg. 10014/1984), welches aufgrund einer Beschwerde des (auch) in den vorliegenden Beschwerdesachen B845/92 und B846/92 einschreitenden Beschwerdeführers P H gefällt wurde; das (nach ... mehr lesen...
Index: 86 Veterinärrecht86/02 Tierärzte
Norm: StGG Art5TierärzteG §49 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht infolge denkunmöglicher Verhängung einer
Geldstrafe über einen Tierarzt durch den Kammerpräsidenten wegen
einer den Ordinationsrichtlinien widersprechenden Beschilderung der
Ordination; nur Verhalten eines Kammermitglieds gegenüber seiner
Kammer und nicht öffentlichkeitsbezogenes Verhalten bei der
Berufsausübung (wie inhaltl... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art90StGG Art5EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK österr Vorbehalt zu Art6Nö JagdG 1974 §27 Abs8Nö JagdG 1974 §101 Abs2Nö JagdG 1974 §120a Abs4
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die vorgesehene Nichtöffentlichkeit der
Verhandlung vor der Landeskommission für Jagd- und Wildschäden als
Tribunal nach dem Nö JagdG 1974 im Hinblick auf den österreichischen
Vorbehalt zu Art6 EMR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Grundverkehrslandeskommission Salzburg wies mit Bescheid vom 4. Juni 1991 den Antrag des Beschwerdeführers - eines Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland - auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu einem Kaufvertrag, mit dem der Beschwerdeführer eine Teilfläche aus einem Grundstück erworben hatte, unter ausdrücklicher Berufung auf §9 Abs1 Z3 des Salzburger Grundverkehrsgesetzes 1986, LGBl. 73 (im folgenden: SGVG 1986), ab. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer - deutsche Staatsangehörige - schlossen einen "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" über jene Wohnungen ab, die auf den - ausschließlich im (Mit-)Eigentum deutscher Staatsangehöriger stehenden - Grundstücken Nr. 161/2, 161/9 und 169/4 in EZ 206 KG Hinterthal errichtet worden waren. Die Grundverkehrslandeskommission Salzburg wies den Antrag der Beschwerdeführer auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Zustimmung zu diesem Vertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Gegen den Beschwerdeführer - er ist Rechtsanwalt - wurde mit Einleitungsbeschluß des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vom 19. Februar 1990 der Vorwurf erhoben, "er habe den Buschenschank in der Zeit vom 6. Mai bis 26. Mai, 19. August bis 8. September und 18. Oktober bis 3. November 1989 trotz Untersagung ausgeübt" und hiedurch das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes begangen. 1.2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Zweitbeschwerdeführerin - eine deutsche Staatsangehörige - hat dem Erstbeschwerdeführer, der ebenfalls deutscher Staatsangehöriger ist, die Grundstücke Nr. 1784/2 und 1784/3, Grundbuch Eichenberg, mit darauf befindlichem Wochenendhaus geschenkt. Die Beschwerdeführer begründen die Schenkung des Grundstückes sowie des Wochenendhauses damit, daß die Zweitbeschwerdeführerin aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters nicht mehr in der Lage sei, sich um das Ha... mehr lesen...