Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28.März 1934 geborene Konsulent Helmut B***** und der am 9.August 1934 geborene Dr. Ernst S***** schuldig erkannt, und zwar B***** zu A/ (die Unterteilung 1/ ist überflüssig) a/ bis f/ des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB, Dr. S***** zu B/ desselben Verbrechens als Beteiligter nach den §§ 12, dritter Fall, 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB. Dem Inhalt des Schuldspruches nach habe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurde Adolf Z***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und Z 2, 130 (dritter und vierter Fall) StGB schuldig erkannt. Der dagegen erhobenen, auf § 281 Abs. 1 Z 5 und Z 9 lit. c StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde dieses Angeklagten, mit der er nur seine Verurteilung wegen des Diebstahls eines Sparbuchs sowie die Aussprüche über die Einbruchs- u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am gleichen Tag in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 22.Oktober 1987, GZ 13 Vr 2175/85-52, das auch einen Freispruch des Angeklagten Wolfgang Oskar G***** enthält, wurden Johann K***** und Manfred Christoph P***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie im Zeitraum Ende 1983 bis Dezember 1985 in Steinhaus, Wien und anderen Orten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der Angestellte Sigmund G***** des Vergehens nach dem § 123 GmbHG als Beteiligter nach dem § 12, dritter Fall, StGB (Punkt II. des Urteilssatzes) sowie des Verbrechens der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB, teilweise als Beteiligter nach dem § 12, dritter Fall, StGB (IV. und V.) schuldig erkannt. Die auf die Ziffern 4, 5, 5 a und 9 (lit. a) des § 281 Abs. 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Sigmund G*... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 B1StGB §15 Abs2 B3StGB §146 D
Rechtssatz: Auch bei einem von mehraktigem Täuschungsaufwand gekennzeichneten Betrugskonzept gilt das Strafbarkeitserfordernis der zeitlichen und weitere Zwischenakte ausschließenden Nähe nur im Verhältnis zum Ausführungsbeginn, somit bloß für solche Versuchshandlungen, die der eigentlichen Tatausführung im Sinn des § 15 Abs 2 StGB vorangehen und daher nicht schon selbst Ausführungshandlungen da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der ***** 1939 geborene deutsche Staatsangehörige H***** S***** und die belgischen Staatsangehörigen P***** B*****, geboren ***** 1957 und M***** A*****, geboren ***** 1928, des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, im bewußten und gewollten Zusammenwirken (§ 12 StGB) in der Zeit vom 15. Februar bis 21.März 1990 in Straßhof,... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3StGB §159 Abs1 Z2StPO §281 Abs1 Z5 C
Rechtssatz: Kreditbetrug und fahrlässige Krida nach dem § 159 Abs 1 Z 2 StGB können zwar in der Weise real konkurrierend zusammentreffen, daß einzelne Täuschungshandlungen eines Kridatars mit Schädigungsvorsatz und mit Bereicherungstendenz gesetzt werden, während die Eingehung der anderen Kreditverpflichtungen in statu cridae als fahrlässige Vereitelung oder Schmälerung der Gläubigerbefried... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Bei Wegfall einer von mehreren Besicherungen eines Kontokorrentkredites ist betrügerisches Handeln nur dann indiziert, wenn der Entfall der Besicherung kausal zu einem Forderungsausfall führt. Der Kreditnehmer muß den ihm eingeräumten Kontokorrentkredit im Bewußtsein weiter ausnützen, daß die übrigen Besicherungen nicht ausreichen werden, um eine Rückzahlung der nach Wegfall der zusätzlichen Sicherung vorgenommene... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §12 BcStGB §146
Rechtssatz: Der Vorsatz eines Beitragstäters muß sich (beim Betrug) nicht nur auf die Unterstützung einer wenigstens in groben Umrissen vorgestellten Tat beziehen, sondern auch alle subjektiven Tatbestandsmerkmale umfassen und daher die vom Willen zur unrechtmäßigen Bereicherung einer Person getragene Zufügung eines (bei Heranziehung einer Schadensqualifikation auch der maßgebenden Höhe nach bedachten) Vermög... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 52-jährige Bruno Z*** (1.) des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs 1 SGG, § 15 StGB und (2.) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu 1) den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in einer großen Menge ausgeführt und einzuführen versucht, indem er am 17.März 1988 beim Zollamt Aachen rund 1 kg Kokain aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deu... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.Oktober 1953 geborene Maximilian P***, der am 16.Februar 1955 geborene Kurt E*** und die am 9.August 1956 geborene Christa E*** wurden schuldig erkannt, und zwar Maximilian P*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 erster Fall StGB (A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 erster Fall StGB (B) und der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 (§ 161) StGB (C II und E), Kurt ... mehr lesen...
Norm: FinStrG §2 Abs2GeflügelwirtschaftsG 1969 §11StGB §146 E
Rechtssatz: § 11 GeflügelwirtschaftsG 1969 war (bis zum Inkrafttreten des GeflügelwirtschaftsG 1988 BGBl 1987/579) als abschließende Strafbarkeitsregelung bei Verkürzung eines in diesem Gesetz vorgesehenen Importausgleichs gedacht, derzufolge sämtliche abgabenrechtliche Verstöße beim Import von Erzeugnissen aus der gerichtlichen Strafkompetenz verwiesen werden sollten. Diese Verwaltu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Freisprüche wegen einer Reihe weiterer Anklagepunkte enthält, wurde (u.a.) der am 1.Juli 1954 geborene Textilkaufmann Franz R*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Firma "C*** M*** G*** mbH" in der Zeit zwischen 2.September 1985 und 7.August 1986 durch die Zusage, er wolle das aus der Konkursmasse... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.Dezember 1942 geborene Geschäftsführer Dipl.Ing. Miguel Adolfo M***-A*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Spielfeld bei Leibnitz 1./ von Juli 1985 bis September 1987 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Beamte des Bundesministeriums für Land- und Forstw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Josef H*** und Magdalena E*** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie sich in der Zeit vom 17.Juni bis zum 29.Dezember 1987 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter ein ihnen anvertrautes Gut im Gesamtwert von rund 3,480.000 S, und zwar das ihnen am zuerst bezeichneten Tag von Antonia H*** übergebene Inventar der Wohnung in 1020 Wien, Czerninga... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A6
Rechtssatz: Das Vortäuschen, eine Lebensgemeinschaft eingehen zu wollen, stellt - ebenso wie die Täuschung über die Ernsthaftigkeit eines Heiratswillens -, eine Täuschung über Tatsachen dar. Entscheidungstexte 11 Os 106/90 Entscheidungstext OGH 24.10.1990 11 Os 106/90 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde Anneliese U*** und Kurt C*** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruches liegt ihnen zur Last, am 21.September 1988 in Straßhof im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten die U*** unrechtmäßig zu bereichern, Engelbert S*** durch die Vorspiegelung, U*** habe ihn gern, werde mit ihm eine Lebensgemeinschaft ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1StGB §153StGB §156
Rechtssatz: Bei der im Strafrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist unter Vermögen die Gesamtheit aller wirtschaftlich ins Gewicht fallenden und rechnerisch feststellbaren Werte zu verstehen. Entscheidungstexte 13 Os 77/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 13 Os 77/90 12 Os 50/92 Entsch... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3StGB §156
Rechtssatz: Die angefallene Erbschaft zählt jedenfalls zum "Vermögen". Entscheidungstexte 13 Os 77/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 13 Os 77/90 12 Os 20/14d Entscheidungstext OGH 08.05.2014 12 Os 20/14d Auch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Gründe: Der am 9.März 1947 geborene Dr. Günter S*** wurde des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2, zweiter Deliktsfall StGB schuldig erkannt, weil er - zusammengefaßt wiedergegeben - im Sommer 1982, im Dezember 1983, im Jahr 1987 und am 12.Jänner und 11.Februar 1988 in Wien sich in wiederholten (im Urteil in 6 Punkte: 1, 2, 3, 4 a, 4 b und 5 gegliederten) Angriffen ihm anvertraute Bargeldbeträge von insgesamt rund 1,8 Millionen S mit dem Vorsatz zugeeignet hatte, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adolf G*** (im zweiten Rechtsgang erneut) des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 2 StGB (A 1) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (A 2), des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach § 270 (Abs 1) StGB (B 1), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (B 2) sowie der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB (B 3) schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.Mai 1989 in Linz dem Mohamed A***-B*** durch die... mehr lesen...
Norm: StGB §142 AStGB §142 EStGB §146 DStGB §146 F
Rechtssatz: Fehlgeschlagener Versuch eines Darlehensbetruges - Anschlußraub: Hat das Opfer das Betrugsvorhaben durchschaut, indes die "Darlehens"-Valuta dem Täter zum Schein übergeben, um ihn (mit Hilfe herbeigeholter Kriminalbeamter) zu entlarven, so hat der Täter mangels mit Traditionswillen erfolgter Übergabe kein Eigentum am zugezählten Geldbetrag erworben; dieser kann demnach - als für den... mehr lesen...
Norm: StGB §146 D
Rechtssatz: Darlehensbetrug Ein rechtswirksamer Darlehensvertrag (§ 983 ABGB) liegt nur dann vor, wenn (ua) übereinstimmende Willenserklärung des Gläubigers und des Schuldners abgegeben wurden und das Geld dem Schuldner so übergeben wurde, daß er darüber willkürlich verfügen kann. Solche übereinstimmende Willenserklärungen können aber nicht angenommen werden, wenn ein "Vertragspartner" den geheimen (betrügerischen) Vorbehalt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Dezember 1942 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Peter Klaus K*** auf Grund des einstimmigen Wahrspruches der Geschwornen der Verbrechen des teils versuchten, teils vollendeten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 15 StGB (I 1 und 2) und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster Fall (richtig: zweiter Fall) StGB (II) sowie des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4 StGB (... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B1StGB §146 C1
Rechtssatz: Zu dem durch das Strafgesetz gegen Betrug geschützten Vermögen zählen auch wirtschaftlich relevante persönliche Leistungen wie insbesondere Tätigkeiten aus Arbeitsverträgen und Werkverträgen (Kienapfel BT II 2. Auflage RN 137 zu § 146). Durch die Inanspruchnahme von solchen Leistungen findet eine Verschiebung von wirtschaftlichem Vermögen statt, wobei der Leistungsempfänger eine faktische Vermögensverm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.August 1946 geborene Baumeister Ing. Ronald S*** des Verbrechens der versuchten Untreue nach den §§ 15, 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und hiefür sowie für das vom rechtskräftigen Schuldspruch im ersten Rechtsgang (Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23.Juni 1988, GZ 12 b Vr 6.408/86-69) erfaßte Verbrechen der falschen Beweisaussage nach dem § 288 Abs 2 StGB unter Bedachtnahme gemäß den §§ 3... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm Leo H*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 sowie 15 StGB (Punkt I./ des Urteilssatzes) und des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs 1, zweiter Strafsatz, StGB (Punkt II./ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruches hat er I./ mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28.April 1937 geborene Stickereimeister Kurt W*** des Verbrechens der Brandstiftung als Beteiligter nach den §§ 12 (zweiter Fall), 169 Abs 2 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes) und des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB (Punkt C/ des Urteilssatzes) sowie der am 19.Juli 1965 geborene (beschäftigungslose) Kemal B*** und der am 8.August 1966 geborene (gleichfalls beschäftigungslose) Roland ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 28-jährige israelische Staatsangehörige Michael G***, geb D***, des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er mit dem Vorsatz, sich und Dritte durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachstehend genannte Personen durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet, die diese oder nachgenannte andere Personen in einem insgesamt 500.000 S übersteigen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hermann H*** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (I), des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3, erster und letzter Fall, StGB (II a und b), des Vergehens der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs. 1 und 2 StGB (III) und des Vergehens der Untreue als Beteiligter nach §§ 12, dritter Fall, 153 Abs. 1 und 2, erster Fall, StGB (IV) schuldig erkannt. Darnach... mehr lesen...