Norm: KWG 1979 §18StGB §146 A3StGB §146 C3
Rechtssatz: Der Gewahrsam an einem vinkulierten Sparbuch und die Kenntnis des Losungswortes ist dem Erwerb der Verfügungsberechtigung über eine Spareinlage nicht gleichzusetzen. Vielmehr ergibt sich aus der Bestimmung des § 18 KWG, daß die Bank auch einem durch Vorlage des Sparbuches und Angabe des Losungswortes dem äußeren Anschein nach legitimierten Abheber bei Bedenken gegen dessen materielle Berech... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B3
Rechtssatz: Unrechtmäßige Bereicherung desjenigen, der sich die vertraglich bedungene Bezahlung der im Rahmen eines Werksvertrages als Fotomodell erbrachten Leistungen ersparte. Entscheidungstexte 15 Os 134/93 Entscheidungstext OGH 14.10.1993 15 Os 134/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Bei der Bewertung einer betrügerisch erlangten Erbschaft sind allfällige Pflichtteilsansprüche - die bereits mit dem Tod des Erblassers entstehen - als schadensmindernd zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 15 Os 100/93 Entscheidungstext OGH 26.08.1993 15 Os 100/93 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1StGB §147 Abs2
Rechtssatz: Bei Austauschverhältnissen ergibt sich die Schadenshöhe aus der Differenz zwischen Leistung und Gegenleistung, in der Regel dem Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem für den Geschädigten erzielbaren Erlös, mithin nach dem Differenzschaden. Bei Kaufleuten ist der Schaden nach dem marktgerechten Verkaufspreis zu errechnen. Entscheidungstexte 12 ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 EStGB §146 FStGB §153
Rechtssatz: Die auf wissentlichem Befugnismißbrauch beruhende, den Machtgeber zumindest bedingt vorsätzlich schädigende Kreditgewährung durch einen zur Kreditvergabe grundsätzlich autorisierten Bankangestellten erfüllt den Tatbestand der Untreue nach § 153 StGB, mit welchem allerdings jener des Betruges - durch Täuschung der nur formell als solche aufgetretenen Kreditnehmer über ihre Rückzahlungsverpflichtu... mehr lesen...
Norm: StGB §146 EStGB §146 FStGB §147 Abs1 Z1StGB §223
Rechtssatz: Wird die gefälschte Urkunde erst nach dem betrügerischen Geschäftsabschluß und Eintritt der durch die Täuschung bewirkten Vermögensschädigung im Rechtsverkehr verwendet (wie etwa zur nachträglichen Bekräftigung der bereits eingetretenen Täuschung), so verantwortet der Täter nicht schweren Betrug nach § 146, § 147 Abs 1 Z 1 StGB, sondern Betrug ohne die genannte Qualifikation und... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §146 C2
Rechtssatz: Wer in Kenntnis der Unausbleiblichkeit und Unausweichlichkeit des "Fiaskos" (dh des Schadenseintritts), also wider besseres Wissen "auf guten Ausgang hofft", dem fehlt es weder an der Wissenskomponente noch an der Willenskomponente des Vorsatzes; denn ein Handeln im Vertrauen auf das Unterbleiben des Erfolges kann nur jenen Täter zugebilligt werden, der den Eintritt dieser Tatfolge zwar als möglich bedenk... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B2StGB §146 C2
Rechtssatz: Wohl ist Betrug ein Delikt mit überschießender Innentendenz, doch kann sich diese nur auf den Bereicherungsvorsatz, nicht aber auf den geforderten Schädigungsvorsatz - der keineswegs ein erweiterter Vorsatz, sondern essentieller Tatbestandsvorsatz ist- beziehen. Entscheidungstexte 15 Os 42/92 Entscheidungstext OGH 17.12.1992 15 Os 42... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §146 D
Rechtssatz: Bloß vorbereitende Täuschungshandlungen, die das Gelingen einer späteren Irreführung ermöglichen oder erleichtern sollen, ohne selbst für den durch Täuschung auszulösenden Willensentschluss des Getäuschten zumindest mitbestimmend zu sein, kommen, weil die vom Täter gewollte Bereicherung sich unmittelbar aus der Handlung, Duldung oder Unterlassung ergeben muss, durch welche der Getäuschte sich oder einen ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A3
Rechtssatz: Getäuscht werden kann auch durch schlüssiges Verhalten, das als stillschweigende Erklärung aufzufassen ist (vgl Leukauf - Steininger, Kommentar 3.Auflage § 146 RN 169). Entscheidungstexte 13 Os 47/92 Entscheidungstext OGH 26.08.1992 13 Os 47/92 12 Os 108/97 Entscheidungstext OGH 29.01.1998 1... mehr lesen...
Norm: EO §294 AStGB §146 C3
Rechtssatz: Betrug als Selbstschädigungsdelikt setzt die Vornahme der vermögensschädigenden Handlung durch den Getäuschten selbst voraus. Da dem Verpflichteten bei einer Exekution auf seinen Lohnanspruch gemäß § 294 Abs 1 letzter Satz EO die Verfügung über seine Lohnforderung im Ausmaß der Pfändung untersagt ist und daher eine Selbstschädigung durch Unterlassung einer solchen Verfügung schon aus exekutionsrechtlicher... mehr lesen...
Norm: EO §294 AStGB §146 C3
Rechtssatz: Täuscht ein Dienstgeber seinen Dienstnehmer die regelmäßige Weiterleitung der einbehaltenen Lohnanteile an die betreibenden Gläubiger jeweils mit (betragsmäßig korrespondierendem) Bereicherungs- und Schädigungsvorsatz vor und "beruhigte" er den Getäuschten mit gezielten Hinweisen auf die (auf den übergebenen Lohnschecks angebrachten) schriftlichen Vermerke über die einzelnen Abzüge zur (bloß vorgegebenen)... mehr lesen...
Norm: StGB §146 CStGB §146 E
Rechtssatz: Betrug als Selbstschädigungsdelikt setzt die Vornahme der vermögensschädigenden Handlung durch den Getäuschten selbst voraus. Entscheidungstexte 11 Os 2/92 Entscheidungstext OGH 12.05.1992 11 Os 2/92 Veröff: JBl 1993,404 14 Os 51/03 Entscheidungstext OGH 03.06.2003 14 Os 51/03... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A2
Rechtssatz: Nach jüngerer Rechtsprechung sind unwahre Parteibehauptungen gegenüber einer Behörde zur Erlangung vermögenswerter Leistungen von dem durch sie vertretenen Rechtsträger auch ohne zusätzliche Täuschungsmittel nicht nur dann, wenn gar keine amtswegige Überprüfungspflicht besteht (SSt 56/77), sondern auch, wenn in dem betreffenden Verfahren eine Überprüfung de facto nicht stattfindet und die Disposition allein auf je... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (teils freisprechenden) Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Innsbruck vom 14.Mai 1991, GZ 37 Vr 413/91-9, wurde Olga I***** teils des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Als schwerer Betrug wurde Olga I***** zur Last gelegt, ab April 1989 bis zum 31.Jänner 1991 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Bedienstete der Sozialhilfeab... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §146 D
Rechtssatz: Besteht der Versuch nicht im Beginn einer tatbildlichen Ausführungshandlung, so setzt er ein Verhalten voraus, das nicht wesentliche zeitliche, örtliche und aktionsmäßige Zwischenetappen vor dem Beginn der Ausführungshandlung liegt. Entscheidungstexte 13 Os 82/91 Entscheidungstext OGH 06.11.1991 13 Os 82/91 Veröff: JBl 1992/726 (Kie... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A1
Rechtssatz: Beim Betrug muß jener getäuscht werden, der sich in weiterer Folge vermögensschädigend verhält. Entscheidungstexte 13 Os 82/91 Entscheidungstext OGH 06.11.1991 13 Os 82/91 Veröff: JBl 1992,726 (Kienapfel) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094089 D... mehr lesen...
Gründe: Klaus K***** und Robert L***** wurden mit dem angefochtenen (auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthaltenden) Urteil des Verbrechens des (versuchten) schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z 3 und Abs. 3 StGB schuldig erkannt, weil sie in Straßhof im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken als unmittelbare Täter Jakob W***** zur Herausgabe von drei durch Losungsworte gesperrten Sparbüchern mit einem Gesamteinlagestand von etwa einer Million und mehreren Hundertt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch der Angeklagten Ing. Franz L***** und Helmut Z***** sowie einen Freispruch des Angeklagten Franz K***** enthaltenden - Urteil wurden Ing. Franz L***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB (A I./-VIII./), Helmut Z***** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (A II./), Johann D***** des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Mitangeklagten Csaba M***** enthaltenden Urteil wurde die am 7.November 1967 geborene Rita F***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2, 148, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches verleitete Rita F***** in der Zeit vom 12.März bis 10.April 1991 in Klagenfurt und anderen Orten im bewußten und gewollten Zusammen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält - wurde Maria Theresia S***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie am 20.Feber 1989 in Innsbruck im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit einer bislang unbekannten Person mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Verantwortliche der S***** unter Vorspiegelung der Verfügung... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §146 FStGB §229
Rechtssatz: Die Unterdrückung von (vinkulierten) Sparbüchern und deren nachfolgende betrügerische Verwertung sind jeweils gesondert (nach § 229 und nach §§ 146 f StGB) strafbar; eine Konsumtion der Urkundenunterdrückung kommt weder als sogenannte straflose Vortat noch als typische Begleittat in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 76/91 Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.April 1939 geborene polnische Staatsbürger Zygmunt M***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch und mit Waffen nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und Z 4, 130 zweiter Fall und 15 StGB (A I und II) und des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges (zum Teil als Beteiligter gemäß dem zweiten Fall des § 12 StGB) nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB (C 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ludwig L***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148, erster Fall, StGB (Punkt I. des Schuldspruchs) und (abweichend von der diesfalls auf das Verbrechen des versuchten Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, und Abs. 3, 148, 2.Fall, und 15 StGB lautenden Anklage) des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB (II.) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, zwischen 18.Juni und 13.September 1990 in verschiedene... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A6StGB §153
Rechtssatz: Zur Herauslockung von (Exportfinanzierungskrediten) Krediten durch Vorlage gefälschter Garantieverpflichtungserklärungen und Zahlungsverpflichtungserklärungen: Liegt die nach der subjektiven Vorstellung der Kreditwerber als unabdingbare Sicherheit für die Kreditgewährung geforderte - wenn auch vermeintlich mißbräuchlich zustandegekommene - abstrakte Haftungserklärung eines Dritten tatsächlich vor, so kann... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm S***** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich und andere unrechtmäßig zu bereichern, Nachgenannte durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet, die sie am Vermögen schädigten, wobei der Schaden insgesamt 500.000 S übersteigt, und zwar 1./ am 12.September und 21.Oktober 1983 Erwin K***** in Graz und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: Adalbert R***** der Verbrechen der Untreue (als Beitragstäter) nach den §§ 12, dritter Fall, 153 Abs 1 und Abs 2, zweiter Fall, StGB (I), des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 und 15 StGB (II/1/a und b, II/2/b und c) und des Mißbrauchs der Amtsgewalt (als Beitragstäter) nach den §§ 12, dritter Fall, 302 Abs 1 StGB (III); Dipl.Ing. Erik... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marlies I***** der Vergehen der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB (I/1), der Begünstigung eines Gläubigers nach dem § 158 Abs. 1 StGB (I/2) und des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat sie I. am 14. Juli 1986 in Matrei in Osttirol 1. ein ihr anvertrautes Gut, nämlich eine von der Firma Ing. Adfolf S***** leihweise zur Verfügung gestellte Kaffeemaschine der Marke "LA SAN MARCO" mit d... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C2
Rechtssatz: Wollte sich der Täter mittels Täuschung bloß einen (verdeckten) Kredit verschaffen, so setzt die Annahme eines auf Zufügung eines Vermögensschädigung gerichteten Tätervorsatzes voraus, daß dieser im Zeitpunkt der Tathandlung es (zumindest) ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, daß er die vereinbarten Raten nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen werde können. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B1StGB §146 C1
Rechtssatz: Wird jemandem seine Verpflichtung zu einer vermögenswerten Leistung vorgetäuscht und erbringt der Getäuschte diese Leistung, so ist er geschädigt und, als Kehrseite hievon, in der Regel ein anderer bereichert. Ohne Bedenken und Beschließen dieses Ergebnisses ist ein derartiges Täuschungsmanöver sinnlos (vgl JBl 1989,192). Entscheidungstexte 13 Os ... mehr lesen...