RS OGH 1991/2/20 11Os87/90

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Veröffentlicht am 20.02.1991
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Norm

StGB §146 C3

Rechtssatz

Bei Wegfall einer von mehreren Besicherungen eines Kontokorrentkredites ist betrügerisches Handeln nur dann indiziert, wenn der Entfall der Besicherung kausal zu einem Forderungsausfall führt. Der Kreditnehmer muß den ihm eingeräumten Kontokorrentkredit im Bewußtsein weiter ausnützen, daß die übrigen Besicherungen nicht ausreichen werden, um eine Rückzahlung der nach Wegfall der zusätzlichen Sicherung vorgenommenen Kreditausweitung zu gewährleisten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094412

Dokumentnummer

JJR_19910220_OGH0002_0110OS00087_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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