Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) die Angeklagten Milojica L*****, Bosko L***** und Dejan M***** (zu A) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (Milojica L***** teils als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, Bosko L***** als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB), Milojica L***** und Dejan M***** ferner (zu B) des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu Freih... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 B3StGB §146 D
Rechtssatz: Beim Betrug liegt strafbarer Versuch bereits dann vor, wenn der Täter eine auf Täuschung abzielende Handlung vorgenommen hat. Unternommene Täuschungsakte begründen Betrugsversuch daher auch dann, wenn der gewollte Deliktserfolg erst geraume Zeit später eintreten soll und tatplanmäßig noch weitere Ausführungshandlungen erforderlich sind, wie dies bei komplizierten Betrugsvorhaben in der Regel der Fal... mehr lesen...
Gründe: Peter Ludwig Z***** wurde des (in acht Angriffen begangenen) Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1, Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Vom Anklagevorwurf der gewerbsmäßigen Begehung weiterer Betrugsdelikte wurde er hingegen teils nach Z 2, teils nach Z 3 des § 259 StPO freigesprochen. Peter Ludwig Z***** wurde des (in acht Angriffen begangenen) Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm.Erich P***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges als Beteiligter nach §§ 12 dritter Fall, 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dkfm.Erich P***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges als Beteiligter nach Paragraphen 12, dritter Fall, 146, 147 Absatz eins, Ziffer eins,, Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er zu ... mehr lesen...
Gründe: Johann E***** wurde (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Johann E***** wurde (im zweiten Rechtsgang abermals) des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Danach hat er in G***** als Vizebürgermeister und Wegereferent im Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Bürgermeister Johann Bru***** mit dem Vorsatz, die Marktgemeinde G*****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 StGB, und zwar Walter S***** als unmittelbarer Täter nach § 12 erster Fall StGB (I.), Karl S***** (II.) und Alfred I***** (III.1.) jeweils als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB, der Angeklagte I***** überdies des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (III.2.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag.Michael L***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mag.Michael L***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien zwischen Juni 1989 und April 1991 in seiner Eigenschaft als Leiter der Abteilung Handel/Research/Sales der "Die Erste Österreichische Sparc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Angeklagten Peter Maximilian De H***** enthält, wurde Manja Kathrin K***** des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des Angeklagten Peter Maximilian De H***** enthält, wurde Manja K... mehr lesen...
Gründe: Soweit von der Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde betroffen, wurde Bernhard B***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil er in L***** und W***** Soweit von der Anfechtung mit Nichtigkeitsbeschwerde betroffen, wurde Bernhard B***** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3, StGB schuldig erkannt, weil er in L***** und W***** I/ mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung Angestellte ... mehr lesen...
Norm: StGB 35 Abs1 BStGB §146 C2
Rechtssatz: Der Wille, beim Getäuschten einen Geldbetrag in bestimmter Höhe zu verlangen, läßt in der Tat für sich allein noch keinen Schluß darauf zu, daß der Täter den Erfolg seines Verlangens als naheliegend ansieht. Entscheidungstexte 13 Os 16/97 Entscheidungstext OGH 19.03.1997 13 Os 16/97 Eur... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A5StGB §146 EStGB §168a
Rechtssatz: Dem Schuldspruch liegt nicht das Veranstalten eines Pyramidenspieles an sich (vergleiche hiezu den durch das StRÄG 1996 [BGBl 1996/762] neu eingeführten § 168a StGB), vielmehr das betrügerische Vortäuschen, ein solches sei bereits bis zur "fünften Generation" fortgeschritten, zugrunde. Entscheidungstexte 13 Os 16/97 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §128 DStGB §146 C1StGB §147 Abs3
Rechtssatz: Für die strafrechtliche Schadensberechnung ist der generelle Marktwert und nicht ein nach dem Anerbenrecht gegebenenfalls zu bestimmender Übernahmswert - welcher in der Regel unter dem Verkehrswert liegt - maßgeblich. Entscheidungstexte 11 Os 191/96 Entscheidungstext OGH 04.03.1997 11 Os 191/96 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §585ABGB §594StGB §15 Abs3 DStGB §146 D
Rechtssatz: Die Behauptung eines mündlichen Testamentes, das ua von Personen bezeugt wird, denen es gemäß § 594 ABGB an der Zeugnisfähigkeit mangelt, ist nicht absolut untauglich, die Einantwortung des Nachlasses zu bewirken, weil dieses Hindernis übersehen werden kann. Entscheidungstexte 11 Os 178/96 Entscheidungstext OGH 04.03.199... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3StGB §146 G
Rechtssatz: "Spielbetrug": Die Beschwerdeforderung nach einer einheitlichen Betrachtung des Spielsystems vermag nichts daran zu ändern, daß die ausbezahlten Gewinne ausschließlich dem Vermögen der zu einer weiteren Verfügung nicht verpflichteten Vertragspartner angehörten und der darauf folgende Abschluß eines weiteren Spielvertrages sehr wohl ein "getrennter Rechtsakt" war, bei dem der bezahlte Geldbetrag im Falle... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1StGB §146 C3
Rechtssatz: Bei der betrügerischen Herauslockung von Krediten können nur solche Vermögenswerte, welche den Gläubigern bereits im Zeitpunkt der Vornahme der betrugsrelevanten Verfügung durch unmittelbaren Ausgleich, etwa durch Gewährung von Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden, schadensmindernd wirken, während spätere schadensreduzierende Maßnahmen lediglich im Rahmen der Strafbemessung Berücksichtigung finde... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3StGB §146 D
Rechtssatz: Werden sogenannte Mehrwertanschlüsse, welche Anbietern von telefonischen Leistungen zur Verfügung stehen, angewählt, so entstehen für den Anrufer erhöhte Telefongebühren. Ein Teil davon wird von der Post dem Inhaber des Mehrwerttelefonanschlusses als solcherart von den Anrufern einkassiertes Entgelt für die erbrachten Leistungen ausgezahlt. Abgrenzung von Versuch und Vollendung sowie Schadensberechnung,... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B2StGB §146 C1
Rechtssatz: Ein präsenter Deckungsfonds schließt einen Schaden und damit den objektiven Tatbestand des Betruges, bei Fehlen eines Erstattungswillens aber auch den unrechtmäßigen Bereicherungsvorsatz des Betrugstäters keinesfalls aus. Entscheidungstexte 13 Os 140/96 Entscheidungstext OGH 22.01.1997 13 Os 140/96 13... mehr lesen...
Norm: FleischUG §28FleischUG §49StGB §146 C3StGB 3146 EStGB §225
Rechtssatz: Die Benachteiligung des Käufers von "unbeschautem" Fleisch (das an sich "tauglich" wäre) wird in der Regel schon durch die Bestrafung nach dem FleischUG - soferne die Tat nicht mit strengerer Strafe (hier: nach § 225 StGB) bedroht ist - abgegolten. Nur wenn zudem feststeht, daß das "unbeschaute" Fleisch für den Käufer wertlos und unverwertbar ist (zum Beispiel: wegen G... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A1
Rechtssatz: Für den Täuschungsbegriff des § 146 StGB ist nicht von Bedeutung, inwieweit ein zur Irreführung abstrakt geeignetes Verhalten vom Getäuschten durch entsprechende und allenfalls sogar gebotene Aufmerksamkeit durchschaubar gewesen wäre. Tatbildlich ist jede unwahre Behauptung, ohne dass allfällige Nachlässigkeit oder Leichtgläubigkeit des Irregeführten daran etwas zu ändern vermögen. Entscheidung... mehr lesen...