RS OGH 1990/8/8 11Os68/90, 13Os54/91

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Veröffentlicht am 08.08.1990
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Norm

StGB §146 B1
StGB §146 C1

Rechtssatz

Zu dem durch das Strafgesetz gegen Betrug geschützten Vermögen zählen auch wirtschaftlich relevante persönliche Leistungen wie insbesondere Tätigkeiten aus Arbeitsverträgen und Werkverträgen (Kienapfel BT II 2. Auflage RN 137 zu § 146). Durch die Inanspruchnahme von solchen Leistungen findet eine Verschiebung von wirtschaftlichem Vermögen statt, wobei der Leistungsempfänger eine faktische Vermögensvermehrung im Sinn einer Bereicherung erfährt, welche in einer bloßen Auslagenersparnis bestehen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094134

Dokumentnummer

JJR_19900808_OGH0002_0110OS00068_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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