RS OGH 1990/10/24 11Os106/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.1990
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Norm

StGB §146 A6

Rechtssatz

Das Vortäuschen, eine Lebensgemeinschaft eingehen zu wollen, stellt - ebenso wie die Täuschung über die Ernsthaftigkeit eines Heiratswillens -, eine Täuschung über Tatsachen dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0094392

Dokumentnummer

JJR_19901024_OGH0002_0110OS00106_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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