RS OGH 1991/7/24 13Os90/90

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Veröffentlicht am 24.07.1991
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Norm

StGB §146 A6
StGB §153

Rechtssatz

Zur Herauslockung von (Exportfinanzierungskrediten) Krediten durch Vorlage gefälschter Garantieverpflichtungserklärungen und Zahlungsverpflichtungserklärungen: Liegt die nach der subjektiven Vorstellung der Kreditwerber als unabdingbare Sicherheit für die Kreditgewährung geforderte - wenn auch vermeintlich mißbräuchlich zustandegekommene - abstrakte Haftungserklärung eines Dritten tatsächlich vor, so kann weder von einer betrugsrelevanten Täuschung der Organe der Banken anläßlich der Kreditansuchen noch von einer Beteiligung an einer (objektiv nicht gegebenen) Untreue von Organen der Drittfirma gesprochen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094544

Dokumentnummer

JJR_19910724_OGH0002_0130OS00090_9000000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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