RS OGH 1993/6/24 12Os41/93

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Veröffentlicht am 24.06.1993
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Norm

StGB §146 E
StGB §146 F
StGB §153

Rechtssatz

Die auf wissentlichem Befugnismißbrauch beruhende, den Machtgeber zumindest bedingt vorsätzlich schädigende Kreditgewährung durch einen zur Kreditvergabe grundsätzlich autorisierten Bankangestellten erfüllt den Tatbestand der Untreue nach § 153 StGB, mit welchem allerdings jener des Betruges - durch Täuschung der nur formell als solche aufgetretenen Kreditnehmer über ihre Rückzahlungsverpflichtung - in echter Konkurrenz (Realkonkurrenz) zusammentreffen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094387

Dokumentnummer

JJR_19930624_OGH0002_0120OS00041_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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