Norm
StGB §146 ERechtssatz
Die auf wissentlichem Befugnismißbrauch beruhende, den Machtgeber zumindest bedingt vorsätzlich schädigende Kreditgewährung durch einen zur Kreditvergabe grundsätzlich autorisierten Bankangestellten erfüllt den Tatbestand der Untreue nach § 153 StGB, mit welchem allerdings jener des Betruges - durch Täuschung der nur formell als solche aufgetretenen Kreditnehmer über ihre Rückzahlungsverpflichtung - in echter Konkurrenz (Realkonkurrenz) zusammentreffen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094387Dokumentnummer
JJR_19930624_OGH0002_0120OS00041_9300000_001