Rechtssatz: Die LMKV stellt (EG-konform) einheitlich auf die Kennzeichnung der Mindesthaltbarkeit ab. Mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind grundsätzlich alle der LMKV unterliegenden Waren auszustatten. Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz des Käufers vor Irreführung. Ob eine Irreführungseignung vorliegt, ist nach der allgemeinen Verkaufsauffassung, insbesondere der berechtigten Verbrauchererwartung zu beurteilen. Wird, wie vorliegend, die beanstandete Probe am 30.5.1995 gezogen, so fi... mehr lesen...
Begründung: Nach Lage der Akten des Verwaltungsstrafverfahrens erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk, als Strafbehörde erster Instanz das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 20.2.1997, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sie sind als handelsrechtlicher Geschäftsführer der E-GesmbH dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft am 04.05.1995 um 10:15 Uhr in Wien, N-markt das verpackte Lebensmittel "Bau... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Z 2 LMKV sind verpackte Waren wie folgt zu kennzeichnen, sofern die §§ 5 - 7 nichts anderes bestimmen: Der Name (Firma oder Firmenschlagwort) und die Anschrift der erzeugenden oder verpackenden Unternehmung oder eines in einem EWR-Mitgliedsstaat niedergelassenen Verkäufers; Name und Anschrift sind im Sinne der Verordnung ausreichend angegeben, wenn die Postzustellung an einen der Genannten, ohne besonderen Aufwand möglich ist, zB genügt "Manner Wien" (vgl. dazu Barfuß... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Geltungsbereich der LMKV beschränkt sich auf das Gebiet der Republik Österreich. Es wird daher auch nur die Erwartungshaltung der Verbraucher in diesem Gebiet geschützt. Wenn nun, wie im vorliegenden Fall, in Österreich, ein vom Beschuldigten in Verkehr gesetztes verpacktes Lebensmittel Grund zur Beanstandung gäbe, so wäre jedenfalls eine Postzustellung unter der Anschrift A Gesellschaft mbH, 9500 Villach, ohne weitere Nachforschung möglich. Es besteht kein Grund zur Annahm... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 189 der Postordnung, BGBl Nr. 110/1957 idF BGBl Nr. 96/1994, ist der Empfänger berechtigt, sich die Abholung der für ihn einlangenden Postsendungen bei seinem Abgabepostamt oder bei einem im Postbezirk des Abgabepostamtes liegenden Postamt vorzubehalten. Dies bedeutet, daß in allen Fällen, in denen der Empfänger den Abholvorbehalt erklärt hat, gleichgültig welche Anschrift der Absender angegeben hat, für den Empfänger einlangende Postsendungen nicht an der angegebenen A... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Falschbezeichnung nach § 8 lit. f und § 7 Abs 1 lit. c LMG liegt, wenn die mit "10 Stück frische Eier aus Bodenhaltung" bezeichnete verpackte Ware erheblich über das Ablaufdatum hinaus feilgehalten wird, dann nicht vor, wenn dieses Ablaufdatum auf der Klebeetikette, die auch den Hinweis auf eine verkürzte Verkaufsfrist (Frischegarantie) enthält, deutlich und allgemein verständlich ersichtlich ist. Damit ist nämlich klar für jedermann erkennbar, daß es sich hiebei nicht meh... mehr lesen...
Rechtssatz: Die LMKV stellt (EG-konform) einheitlich auf die Kennzeichnung der Mindesthaltbarkeit ab. Mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum auszustatten sind grundsätzlich alle der LMKV unterliegenden Waren; die Ausnahmen führt § 7 Z 3 taxativ an. Die Angabe der Mindesthaltbarkeit ist in die Sichtfeldregelung einbezogen. Die für die Mindesthaltbarkeitsangabe zu verwendenden Worte entweder "mindestens haltbar bis ..." oder "mindestens haltbar bis Ende ..." sind von der LMKV zwingend vorgeschri... mehr lesen...
Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Haftung für Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes trifft den zur Vertretung nach außen berufenen handelsrechtlichen Geschäftsführer (VwGH 28.3.1980, 2465/79 u.a.). Die strafrechtliche Verantwortlichkeit kann jedoch einem verantwortlichen Beauftragten übertragen werden. Einem Verpflichteten, der nicht selbst in der Lage ist, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften zu sorgen, fällt nur dann kein Verschulden zur Last, wenn er glaubhaft macht, ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie sind als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 Abs 2 VStG der W Nahrungsmittelwerk Gesellschaft mbH dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft mit Sitz in Wien, A-gasse, als Erzeuger und Verpacker am 04.01.1995 verpackte Lebensmittel, und zwar "Milde Herings Filets" durch Auslieferung von Wien, A-gasse, an die B-AG - Zentrale N, in Verkeh... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29.8.1994 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als verantwortlich Beauftragter im Sinne des § 9 Abs 1 VStG 1991 der Franz R Kommanditgesellschaft zu verantworten, daß diese Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Wien, E-Straße als Verpacker am 16. Februar 1994 ein Stück der Ware "Rindsgulasch-Fleisch, vakuumverpackt an die Firma A-AG in... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 LMKV 1993 ist diese Verordnung auf alle verpackten Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmittel und Verzehrprodukte) - ausgenommen Kakao- und Schokoladeerzeugnisse und Waren, die dem Weingesetz 1985 in der geltenden Fassung unterliegen - , die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind, anzuwenden; dem Letztverbraucher sind Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung gleichzustellen. Der erste Halbsatz dieser Bestimmung verlangt, daß... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Loskennzeichnung kann entfallen, wenn die Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums nach Tag und Monat erfolgt. mehr lesen...
Die belangte Behörde warf dem Beschuldigten im angeführten Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Er sei als verantwortlicher Beauftragter der A-fleisch KG mit Sitz in St dafür verantwortlich, daß am 29.3.1995 um 11.30 Uhr in der Filiale 9 der H KG in Bischofshofen, Bahnhofstraße 17, die verpackte Ware "Balkangemüse" durch die A-fleisch KG als Erzeuger nicht den Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV 1993) entsprechend gekennzeichnet in Verkehr gebracht worden sei.... mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortlich für die gebotene Kennzeichnung verpackter Lebensmittel und Verzehrprodukte ist nach der LMKV 1993 jeder, der Lebensmittel und Verzehrprodukte in Verkehr bringt, also der verpackende Erzeuger, der Verpacker, derjenige, der die verpackte Ware kennzeichnet bzw. kennzeichnen läßt, der Importeur, der Vertreiber und der Letztverkäufer (Barfuß-Smolka-Onder, Kommentar zur LMKV 1993, 51). Zur Verantwortlichkeit des Erzeugers wurde mit VwGH 18.2.1991, 90/10/0011, bereits z... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 LMG 1975 begeht im Falle der Ziffer 2 eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem letzten Halbsatz mit Geldstrafe bis zu 25.000,-- S zu bestrafen, wer den Bestimmungen einer auf Grund der §§ 15 Abs.7 oder 8 lit.a oder b, 19 oder 31 Abs.1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt. Die verfahrensrelevante LMKV 1993 wurde nach ihrer Präambel auf Grund der §§ 7 Abs.2, 10 Abs.1 und 19 Abs.1 LMG 1975 erlassen. Sie hat demnach ihre Grundlage in gesetzlichen Vorschriften, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das vorliegende Produkt war mit der Angabe "Emulgator" gekennzeichnet. Es kann dahingestellt bleiben, ob der verwendete Emulgator zufolge der Bestimmung des §4 Z7 litf LMKV gar nicht gekennzeichnet hätte werden müssen; zutreffendenfalls hätte auch die Bezeichnung "Emulgator" nicht aufscheinen dürfen. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 LMG 1975 begeht im Falle der Ziffer 2 eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem letzten Halbsatz mit Geldstrafe bis zu 25.000,-- S zu bestrafen, wer den Bestimmungen einer auf Grund der §§ 15 Abs.7 oder 8 lit.a oder b, 19 oder 31 Abs.1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt. Die verfahrensrelevante LMKV 1993 wurde nach ihrer Präambel auf Grund der §§ 7 Abs.2, 10 Abs.1 und 19 Abs.1 LMG 1975 erlassen. Sie hat demnach ihre Grundlage in gesetzlichen Vorschriften, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z2 LMG iVm § 4 LMKV begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete verpackte Waren in Verkehr bringt. Nach § 4 Z3 bis 7 LMKV sind bei verpackten Waren u.a. die Nettofüllmenge nach metrischem System, das Los bzw. das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Temperatur bzw. sonstige Lagerbedingungen und die Zutaten (Bestandteile und Zusatzstoffe) anzugeben. Die Tatbestandsmäßigkeit de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma H GmbH mit Sitz in M, Deutschland, und sohin als zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß am 31.1.1995 um 11.00 Uhr im Hotel M in F anläßlich einer lebensmittelpolizeilichen Revision im Kühlraum festgestellt wurde, dort eine original VAC Packung mit "Tafelspitz", die nicht bzw. mangelhaft gekennzeichnet war und welche am 26.1.1995 von d... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe, wie aufgrund einer lebensmittelpolizeilichen Kontrolle am 28.09.1994 um 10.20 Uhr im Verkaufsgeschäft in L festgestellt worden sei, "Jausenspeck" in Originalvakuumpackung ohne Vakuum, welcher für den Letztverbraucher bestimmt gewesen sei, ohne Kennzeichnungselemente in Verkehr gebracht, obwohl verpackte Waren, die ohne weitere Verarbeitung für den Letztverbraucher bestimmt seien, folgende Kennzeichnung... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der "M-gesellschaft mbH" zu verantworten, daß diese Gesellschaft, etabliert in Wien, B-gasse, am 19.7.1993 durch die Auslieferung von 3 Packungen Bauchfleisch vom Schwein (verpackt auf Styroporschale, mit Saugeinlage, getwistet, Bruttogewicht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die belangte Strafbehörde hat als verletzte Rechtsvorschriften den § 74 Abs.4 Z1 LMG 1975 und den § 74 Abs.5 Z5 (Z5 gibt es nicht, richtig wäre Z2) LMG 1975 genannt. Die unübersichtlichen Blankettstrafnormen des § 74 Abs.4 und 5 LMG 1975 sehen auch verschiedene Strafrahmen vor. Nach dem § 74 Abs.4 LMG 1975 begeht im Falle der Ziffer 1 eine Verwaltungsübertretung und ist wie nach Abs.1 (Geldstrafe bis zu S 50.000,--) zu bestrafen, wer den Bestimmungen einer auf Grund des § 10, d... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Angabe des Ortes mit D-Schenefeld/Hamburg (ohne Postleitzahl) ist ausreichend; dies insbesondere deshalb, da eine Verwechslung mit anderen Orten ausgeschlossen ist. Schlagworte Anschrift mehr lesen...
Rechtssatz: Ist die Anschrift unvollständig oder mangelhaft angegeben, liegt nur dann kein Verstoß gegen §4 Z2 LMKV vor, wenn trotzdem eine Zustellung ohne weitere Nachforschungen möglich ist (nach der Postordnung sind Postsendungen mit mangelhafter Anschrift zu befördern, wenn dies ohne erhebliche Behinderung des Postdienstes möglich ist). Schlagworte Anschrift mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, 1.) er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B. GesmbH. mit Sitz in R., B.-weg 5, die am 8.5.1995 an die L.-Filiale in V., gelieferte Ware "10 Semmeln genetzt" in der o. a. Betriebsstätte nicht den Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung entsprechend etikettiert, da es sich bei der gezogenen Probe nach dem Gutachten der BALMU Graz um eine verpackte Ware im Si... mehr lesen...
Rechtssatz: Genetzte Semmeln sind eine verpackte Ware im Sinne des § 1 Abs 2 LMKV 1993. Schlagworte Verpackung Netz Kennzeichnung mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes zur Last gelegt: "Der Beschuldigte, M L, geb. am , österreichischer Staatsangehöriger, selbständig, wohnhaft in S, hat es als Inhaber des Hotels "E" mit Sitz in S, zu verantworten, daß am 15.06.1994 anläßlich einer lebensmittelpolizeilichen Revision in der Kühlschublade in der Küche zu 1) eine Originalvakuumpackung "Frankfurter" und zu 2) und 2a) zwei Originalvakuumpackungen "Berner Würstel Meisterjuwel" gelagert und som... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der LMKV zuwiderhandelt. Nach § 4 LMKV sind verpackte Waren u.a. mit einer handelsüblichen Sachbezeichnung (Z1), mit Namen und Anschrift des erzeugenden oder verpackenden Unternehmens bzw. des Verkäufers (Z2), mit einem Los oder einer Charge (wenn nicht das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum nach Tag und Monat bestimmt ist; Z... mehr lesen...