RS UVS Vorarlberg 1996/06/10 1-0158/96

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Veröffentlicht am 10.06.1996
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Die Angabe des Ortes mit D-Schenefeld/Hamburg (ohne Postleitzahl) ist ausreichend; dies insbesondere deshalb, da eine Verwechslung mit anderen Orten ausgeschlossen ist.

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Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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