RS UVS Vorarlberg 1997/03/04 1-0617/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1997
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Die Loskennzeichnung kann entfallen, wenn die Kennzeichnung des Mindesthaltbarkeitsdatums nach Tag und Monat erfolgt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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