Norm
ABGB §1152 ARechtssatz
Entspricht die Qualität der vom Arbeitnehmer geleisteten Dienste nicht den Erwartungen des Arbeitgebers und der vertraglichen Vereinbarung, beschäftigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gleichwohl unter den bisherigen Bedingungen weiter, so kann er nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die teilweise Rückzahlung des vereinbarten und gezahlten Arbeitsentgelts mit der Begründung verlangen, die Dienste des Arbeitnehmers seien nicht vollwertig gewesen.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1972:RS0104211Dokumentnummer
JJR_19720606_AUSL000_001AZR00438_7100000_001