Norm
ABGB §861Rechtssatz
Zum Abschluß eines Dienstvertrages für eine erst zu gründende Gesellschaft. Ersatz von Aufwendungen, die bei Erbringung von Dienstleistungen in Erwartung des Zustandekommens eines Dienstvertrages entstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0013995Dokumentnummer
JJR_19720912_OGH0002_0040OB00062_7200000_001