Norm
ABGB §46Rechtssatz
Rückforderung des Betrages, den der Bräutigam für den Erwerb einer der Braut zugeschriebenen Genossenschaftswohnung aufgewendet hat, wenn der Bräutigam das Verlöbnis zwar selbst, aber nicht im Widerspruch zu Treu und Glauben aufgelöst hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0009377Dokumentnummer
JJR_19700127_OGH0002_0080OB00257_6900000_001