RS OGH 1970/10/14 6Ob248/70, 5Ob507/82, 1Ob637/84, 8Ob578/84, 4Ob2021/96a, 6Ob514/96, 7Ob40/00h, 1Ob

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Veröffentlicht am 14.10.1970
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Norm

ABGB §1435

Rechtssatz

Bei Wegfall des Grundes der Leistung besteht ein Rückforderungsanspruch des mittelbar Leistenden gegen den Empfänger, nicht aber ein solcher desjenigen, der die Leistung im Namen eines anderen erbringt.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 248/70
    Entscheidungstext OGH 14.10.1970 6 Ob 248/70
  • 5 Ob 507/82
    Entscheidungstext OGH 09.02.1982 5 Ob 507/82
    Auch; nur: Bei Wegfall des Grundes der Leistung besteht ein Rückforderungsanspruch des Leistenden gegen den Empfänger, nicht aber ein solcher desjenigen, der die Leistung im Namen eines anderen erbringt. (T1)
  • 1 Ob 637/84
    Entscheidungstext OGH 19.09.1984 1 Ob 637/84
    nur: Bei Wegfall des Grundes der Leistung besteht ein Rückforderungsanspruch des Leistenden gegen den Empfänger. (T2)
    Beisatz: Wer dies ist, ist auf Grund den von den Parteien bei der Leistung vorgestellten Zweck zu entscheiden. (T3)
    Veröff: RZ 1985/23 S 86 = JBl 1985,679 (Wilhelm)
  • 8 Ob 578/84
    Entscheidungstext OGH 08.11.1984 8 Ob 578/84
    nur T2
  • 4 Ob 2021/96a
    Entscheidungstext OGH 16.04.1996 4 Ob 2021/96a
    nur T2; Beis wie T3; Beisatz: Es ist zu fragen, wer nach der Zweckvereinbarung Leistender und wer Leistungsempfänger sein sollte. (T4)
    Veröff: SZ 69/89
  • 6 Ob 514/96
    Entscheidungstext OGH 26.09.1996 6 Ob 514/96
    nur T2; Beis wie T3; Beis wie T4
  • 7 Ob 40/00h
    Entscheidungstext OGH 23.05.2001 7 Ob 40/00h
    Vgl auch; Beisatz: Leistungen von Angehörigen eines Lebensgefährten für den gemeinsamen Hausbau begründen einen eigenen, nicht abgeleiteten Kondiktionsanspruch dieses Lebensgefährten gegen den anderen, sofern keine Widmung dieser Drittleistungen auf den anderen Lebensgefährten vorliegt. (T5)
  • 1 Ob 134/08z
    Entscheidungstext OGH 31.03.2009 1 Ob 134/08z
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Aufwendungen des Sohns eines Lebensgefährten auf eine dem anderen - zwischenzeitig verstorbenen - Lebensgefährten gehörige Liegenschaft, die im Hinblick auf eine versprochene Erbseinsetzung des Vaters erfolgten, die letztlich unterblieb; Aktivlegitimation des Sohnes bejaht. (T6)
  • 1 Ob 63/15v
    Entscheidungstext OGH 21.05.2015 1 Ob 63/15v
    Vgl auch; nur T2; Beis wie T3; Beis wie T4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0033844

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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