Mit Bescheid vom 12. November 1985 trug die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (BH) dem Beschwerdeführer gemäß § 18 Abs. 1 des Tiroler Naturschutzgesetzes, LGBl. Nr. 15/1975, auf, "hinsichtlich der Aufschüttung der Grundparzellen 1270 und 1271", KG A, folgende besondere Maßnahmen zur Pflege der Landschaft auf seine Kosten durchzuführen: "1. Das Niveau der gegenständlichen Aufschüttung muß im Endzustand mit den nördlich und südlich anschließenden Flächen identisch sein. 2. Die B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §10 Abs2 litb;VVG §4 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Eine Vollstreckungsverfügung und die akzessorische Kostenvorschreibung kann zulässigerweise nur eine solche Verpflichtung zum Gegenstand haben, die dem Verpflichteten mit dem zu vollstreckenden Bescheid auferlegt worden ist. Eine Vollstreckungsverfügung, die eine Maßnahme zum Gegenstand h... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie dem hg. Beschwerdeakt Zl. 89/05/0065 ergibt sich der nachstehende Sachverhalt: Mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 2. Oktober 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Ersatzvornahme angedroht, da er mit Bescheid der Stadtgemeinde Bad Vöslau vom 4. Jänner 1983 verpflichtet worden sei, die auf der Parzelle Nr. nn1/nn EZ nn2 des Grundbuches über die Katastralgemeinde Bad Vöslau, errichtet... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BauO NÖ 1976 §112;BauO NÖ 1976 §113;VVG §10;VVG §4 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Androhung der Ersatzvornahme ist eine verfahrensrechtliche Anordnung, die dem Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;VVG §10;VVG §4 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufhebung der Androhung der Ersatzvornahme ist kein Bescheid. Weder im VVG noch ganz allgemein im Verwaltungsverfahren findet sich die Zuständigkeit einer Behörde, eine nicht als Bescheid anzusehende Erledigung in der Folge durch Bescheid aufzuheben (Hinweis E 28.4.1987, 86/05... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §11 Abs1;VVG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0077 E 10. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Verpflichtete trägt in den Anwendungsfällen des § 4 Abs 1 VVG 1950 (Ersatzvornahme) insoweit das Risiko erhöhter Aufwendungen, als er es als Folge seiner Säumnis hinnehmen muss, wenn die Kosten der Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme für nach dem Titelbesch... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Landeshauptstadt Linz vom 17. März 1982 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 60 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 65 und 66 Abs. 1 der Oberösterreichischen Bauordnung aufgetragen, zur Behebung festgestellter Baugebrechen Sicherungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen an dem ihr gehörigen Haus 7a (Grundstücke Nr. n1 und n2 der EZ. 255 der KG X) bis längstens 30. November 1982 durchzuführen. Ein Abtragungsauftrag bezüglich eines weiteren Hauses der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Der Kostenvorauszahlungsauftrag kann auch vor Anordnung der Ersatzvornahme ergehen; dann müssen sich aus der
Begründung: schon wegen einer nachprüfenden Kostenschätzung ganz konkret die vorzunehmenden Maßnahmen ergeben; eine Bindung für die Ersatzvornahme tritt dadurch jedoch nicht ein. Eur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VVG §2 Abs1;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;
Rechtssatz: Dem Eigentümer der Sache, an der die Ersatzvornahme vorzunehmen ist, steht an sich nur die in der Androhung der Ersatzvornahme gesetzte Paritionsfrist zur Vornahme der Arbeit zur Verfügung. Dies bedeutet, daß das eigentliche Vollstreckungsstadium bereits mit dem Ablauf der in der Androhung der Ersatzvornahme gesetzten ... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht Oberösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art119 Abs2;GO Magistrat Linz 1980;Statut Linz 1980 §47 Abs1;VVG §1 Abs1 Z1;VVG §10 Abs2 lita;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Eine Prozessvoraussetzung für eine dem Gesetz entsprechende Ersatzvornahme ist gemäß § 4 Abs 1 VVG deren vorherige Androhung (Hinweis E 27.5.1963, 1715/62, VwSlg 6038 A/1963). Diese Pr... mehr lesen...
Index: L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkL55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;NatSchG Stmk 1976 §4 Abs7;VVG §1;VVG §10 Abs2 lita;VVG §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die im Titelbescheid auferlegte Verpflichtung, eine Tafel zu entfernen, beinhaltet das Gebot, den gesetzwidrigen Zustand auf Dauer (dh sooft sich ... mehr lesen...
Index: L55006 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SteiermarkL55056 Nationalpark Biosphärenpark Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;NatSchG Stmk 1976 §4 Abs7;VVG §1;VVG §10 Abs2 lita;VVG §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verschiebung einer Werbetafel um ca 2 - 3 m (bei im wesentlichen unveränderten Umgebungsverhältnissen) stellt keine "wesentliche" Änderung im ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §10 Abs2;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Abbruch eines Gebäudes ändert nichts daran, dass bis zu einer Bewilligung die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen sind, zumal dadurch einer allfälligen Beurteilung nicht vorgegriffen wird. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986060188.X01 Im... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VVG §11;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichteten können für ihre Behauptung der preislichen Unangemessenheit der Kosten der Ersatzvornahme den Beweis erst erbringen, wenn die tatsächlich entfernten Mengen (hier: von Schutt und Gerümpel) auf Grund eines ordnungsgemäß durchgeführten Ermittlungsverfahrens feststehen (Hinweis auf E 28.1.1958, 0816/56, VwS... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0077 E 10. Dezember 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Verpflichtete trägt in den Anwendungsfällen des § 4 Abs 1 VVG 1950 (Ersatzvornahme) insoweit das Risiko erhöhter Aufwendungen, als er es als Folge seiner Säumnis hinnehmen muss, wenn die Kosten der Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme für nach dem Titelbescheid erforderl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;VVG §10 Abs2 lita;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde muß vor Erlassung eines Bescheides nach § 4 Abs 2 VVG nicht neuerlich Ermittlungen darüber anstellen, ob der Verpflichtete dem Titelbescheid entsprochen hat. Den Verpflichteten trifft im Vollstreckungsverfahren eine besondere Mitwirkungspflicht. Es trifft ihn die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §11 Abs1;VVG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1273/54 E 2. Mai 1956 VwSlg 4057 A/1956 RS 5 Stammrechtssatz Ein nach Vornahme der eigentlichen Vollstreckungshandlungen erlassener Bescheid über die Vorschreibung der Kosten der Ersatzvornahme eines baupolizeilichen Auftrages ist keine Vollstreckungsverfügung, sondern ein im Zuge des Vollstreckungsverfahrens ergehen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §11 Abs1;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Von einer rechtmäßigen Vollstreckung kann nur dann die Rede sein, wenn die im Wege der Ersatzvornahme vorgenommenen Arbeiten fachgerecht und dem behördlichen Auftrag entsprechend durchgeführt worden sind (Hinweis E 8.9.1981, 0885/78). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985090077.X02 ... mehr lesen...
Index: L10109 Stadtrecht WienL17009 Gemeindeeigener Wirkungsbereich Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §57 Abs1;ReinhalteV Wr 1975 §4;VVG §11 Abs1;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Vollzug eines behördlichen Auftrages auf Entfernung des Schlammes, des Unrats und der Fäkalien aus einer Wohnung gem § 4 der VO des Magistrates der Stadt Wien v. 10.12.1975, M 16 - 850/75 betreffend die Reinhaltung von Gebäuden, Innenh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §11 Abs1;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Verpflichtete trägt in den Anwendungsfällen des § 4 Abs 1 VVG 1950 (Ersatzvornahme) insoweit das Risiko erhöhter Aufwendungen, als er es als Folge seiner Säumnis hinnehmen muss, wenn die Kosten der Vollstreckung im Wege der Ersatzvornahme für nach dem Titelbescheid erforderliche und auch tatsächlich verrichtete Arbeiten sich insgesam... mehr lesen...
Index: L10109 Stadtrecht WienL17009 Gemeindeeigener Wirkungsbereich Wien001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ReinhalteV Wr 1975 §4;VVG §11 Abs1;VVG §4 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "UNRAT" ist Abfall, Schutz, Verdorbenes, Unbrauchbares zu verstehen. Schlagworte Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: L10109 Stadtrecht WienL17009 Gemeindeeigener Wirkungsbereich Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ReinhalteV Wr 1975 §4;VVG §11 Abs1;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Der Grund des behördlichen Auftrages auf Entfernung des Schlammes, des Unrats und der Fäkalien aus einer Wohnung gem § 4 der VO des Magistrates der Stadt Wien v. 10.12.1975, M 16 - 850/75 betreffend die Reinhaltung von Gebäuden, Innenhöfen und Einricht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §10;VVG §11 Abs1;VVG §4 Abs1;
Rechtssatz: Wenn § 10 Abs 1 VVG 1950 bestimmt, dass auf das Vollstreckungsverfahren, soweit sich aus dem gegenwärtigen Gesetz nichts anderes ergibt, die Vorschriften des I. und IV. Teiles des AVG 1950 sinngemäß Anwendung finden, woraus folgt, dass die Bestimmungen des II. Teiles über das Ermittlungsverfahren und somit auch über das Parteieng... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VVG §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2576/53 E 17. Jänner 1955 VwSlg 3622 A/1955 RS 5 Stammrechtssatz Aus der Bestimmung des § 4 VVG, wonach die Ersatzvornahme auf Gefahr des Verpflichteten durchgeführt wird, folgt, dass es der Verpflichtete hinnehmen muss, wenn die Kosten der für die Durchführung des baupolizeilichen Auftrages erforderlichen und auch tatsächlich ve... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel (BH) stellte in ihrem Bescheid vom 21. Jänner 1985 auf Grund eines unter Beiziehung eines forsttechnischen Amtssachverständigen durchgeführten Lokalaugenscheines fest, dass der Beschwerdeführer zur Verlegung einer Druckrohrleitung für ein privates E-Werk Teile von in der KG. A gelegenen, verschieden stark mit Erlen bestockten Grundstücken ohne Rodungsgenehmigung zweckentfremdet habe. Die BH ordnete daher im Spruch: ihres Bescheides zur umgehend... mehr lesen...
N teilte mit Schreiben vom 10. Juni 1980 im Wege der Bezirksforstinspektion Zwettl der Bezirkshauptmannschaft Zwettl mit, seit zwei Jahren würden an der Bundesstraße 303 - vermutlich durch Folgeerscheinungen der Salzstreuung im Winter - an den entlang der Straße gelegenen Beständen starke Schäden bemerkt, durch welche die Bestände allmählich zum Absterben gebracht würden. Die Behörde erster Instanz holte ein Gutachten von der Forstlichen Bundesversuchsanstalt ein, die auf Grund d... mehr lesen...
N teilte mit Schreiben vom 10. Juni 1980 im Wege der Bezirksforstinspektion Zwettl der Bezirkshauptmannschaft Zwettl mit, seit zwei Jahren würden an der Bundesstraße 303 - vermutlich durch Folgeerscheinungen der Salzstreuung im Winter - an den entlang der Straße gelegenen Beständen starke Schäden bemerkt, durch welche die Bestände allmählich zum Absterben gebracht würden. Die Behörde erster Instanz holte ein Gutachten von der Forstlichen Bundesversuchsanstalt ein, die auf Grund d... mehr lesen...
Der Landeshauptmann von Niederösterreich erteilte den mitbeteiligten Parteien des verwaltungsgerichtsgerichtlichen Verfahrens im Instanzenzug wasserrechtliche Bewilligungen zur Bewässerung ihrer landwirtschaftlich genutzten Grundstücke, die in dem durch Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 11. April 1969, BGBl. Nr. 126, zum Schutze des Grundwasservorkommens in der Mitterndorfer Senke festgelegten Grundwasserschongebiete gelegen sind. Die Wasserentnahme... mehr lesen...
Die Bezirksforstinspektion Graz verständigte mit Schreiben vom 25. August 1978 und mit Schreiben vom 25. September 1978 den Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz (in der Folge: Behörde) davon, dass auf zwei Teilflächen im Ausmaß von jeweils 0,03 ha eines bestimmten Waldgrundstückes der Beschwerdeführer vom Waldbesitzer durch Einebnen eine Waldverwüstung und unbefugte Rodung begangen worden sei, beantragte deshalb gegen den Waldbesitzer ein Strafverfahren einzuleiten und ihm den... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien hat mit den Bescheiden vom 29. Juli 1949 und l. Februar 1950 der Beschwerdeführerin und an deren Eigentümern der Liegenschaft Wien XIX., H-strasse, Grdst.nnnn/2, nnnn/3 und nnn1/2 gemäss § 129 Abs.10 der BauO für Wien den Auftrag erteilt, die auf den im Wald- und Wiesengürtel gelegenen Grundstücken vorgenommenen baulichen Herstellungen (Sommerhütte, Werkzeughütte, Fundamente für ein Sommerhaus) binnen vier Wochen abtragen zu lassen. Mit Vollstreckungsverfü... mehr lesen...