RS Vwgh 1986/10/7 86/07/0083

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2576/53 E 17. Jänner 1955 VwSlg 3622 A/1955 RS 5

Stammrechtssatz

Aus der Bestimmung des § 4 VVG, wonach die Ersatzvornahme auf Gefahr des Verpflichteten durchgeführt wird, folgt, dass es der Verpflichtete hinnehmen muss, wenn die Kosten der für die Durchführung des baupolizeilichen Auftrages erforderlichen und auch tatsächlich verrichteten Arbeiten höher sind, als sie bei Durchführung der Arbeiten ohne behördliches Dazwischentreten gewesen wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986070083.X02

Im RIS seit

26.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten