Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Lenkerberechtigung handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Schutzmaßnahme im (primären) Interesse anderer Personen (Hinweis E 8.7.1983, 82/11/0014). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110083.X01 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs4 idF 1988/375 ;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §76;KFGNov 12te;VwRallg;
Rechtssatz: Bis zum Inkrafttreten der 12ten KFG-Nov, BGBl 375/1988, war die rückwirkende Entziehung der Lenkerberechtigung unzulässig (Hinweis E 16.5.1984, 82/11/0256). Seit der Änderung der Rechts... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §105;StGB §84;
Rechtssatz: In einer strafbaren Handlung nach § 84 StGB liegt eine die Verkehrsunzuverlässigkeit indizierende bestimmte Tatsache. Bei ihrer Wertung iSd § 66 Abs 3 KFG ist im vorliegenden Fall die weitere rechtskräftige Verurteilung nach § 105 StGB zu berücksichtig... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 24. Mai 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm bis einschließlich 16. November 1990 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Dieser Mandatsbescheid wurde dem Beschwerdeführer am 2. Juni 1989 zugestellt. Er erhob dagegen keine Vorstellung. Dieser Entziehungsmaßnahme lag z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 20. August 1991 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Wiederausfolgung des Führerscheines keine Folge gegeben und die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen. Es wurde ausgesprochen, daß bis zur amtsärztlichen Feststellung der geistigen Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Die b... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 30 Monaten von der vorläufigen Führerscheinabnahme am 1. Februar 1992 an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 18. September 1991 wurde die von der Bezirkshauptmannschaft Schwaz gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 ausgesprochene vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A und B in eine Entziehung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 "umgewandelt" und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlich... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs4;
Rechtssatz: Die Bemessung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG von der vorläufigen Führerscheinabnahme an entspricht dem § 73 Abs 4 KFG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110158.X03 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 24.06.2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §51 Abs4;
Rechtssatz: Beim Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, bei dem das Verbot der reformatio in peius gilt, sondern um ein Administrativverfahren, bei dem die Berufungsbehörde gemäß § 66 Abs 4 AVG berechtigt ist, den bekämp... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Sowohl bei der nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit als auch bei der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung geht es um Fragen der Verkehrspsychologie, wobei eine verständige Würdigung der Bestimmung des § 31a Abs 2 KDV nur den Schluß zuläßt, daß den Voraussetzungen der nötigen kraftfa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0189
Rechtssatz: Das Wertungskriterium der seither verstrichenen Zeit iSd § 66 Abs 3 KFG kommt somit im Rahmen der Kontrollfunktion der Berufungsbehörde begrifflich nur in Ansehung der... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/28 91/11/0158 4 Stammrechtssatz Der zwischen der letzten Tat und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme verstrichenen Zeit von rund 10 Monaten und dem nach der Aktenlage gegebenen Wohlverhalten des Lenkers während dieser Zeit kommt im Hinblick auf den Umstand, daß in dieser Zeit geg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0189
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 73 Abs 1 und Abs 2 KFG wurde der die Entziehung der Lenkerberechtigung aussprechende Bescheid gem §... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/29 91/11/0069 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß - trotz der hohen Verwerflichkeit von Alkoholdelikten und selbst bei Annahme einer großen Gefährlichkeit der bei ihrer Begehung herrschenden Verhältnisse - die erstmalige Begeh... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien entzog dem Beschwerdeführer mit Mandatsbescheid vom 28. März 1991 gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B und sprach gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. aus, daß ihm für die Zeit von zwölf Monaten gerechnet ab Abnahme seines Führerscheines, das sei bis einschließlich 21. März 1992, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. Dezember 1991 wurde "der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Februar 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 9. Mai 1990 auf Wiederaufnahme des mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. Juni 1989 rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens betreffend Entziehung seiner Lenkerberechtigung gemäß § 69 Abs. 1 lit. c AVG abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zu Zl. 92/11/0108 protokollierte Beschwerde. Mit weiterem im Instanzenzug ergan... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2 idF 1988/375;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1988/375;KFGNov 12te; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 90/11/0061 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 73 Abs 2 KFG hat durch die Einfügung "unbeschadet des Abs 3" für den Fall des Nichtvorliegens der Vorausetzungen nach Abs 3 keine inhaltliche Änderung erfahren. Eine Schlußfolgerung, es komme nur die "Minde... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0109
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte eine Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO begangen und wird er kurze Zeit später (hier: 75 Minuten) neuerlich beim Lenken eines Kfz betreten, wobei er die "V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 17. März 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von zehn Monaten (ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 5. April 1991 am 17. April 1991) vorübergehend entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende ... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16. Juli 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von vier Wochen, von der Zustellung des Bescheides an gerechnet, entzogen. Mit Bescheid vom 23. Juli 1991 sprach die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel die Aufhebung dieses Bescheides gemäß § 68 Abs. 2 AVG aus. Mit Mandatsbescheid vom selben Tag verfügte sie neue... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Bundespolizeidirektion Wien hat mit Mandatsbescheid vom 15. November 1990 gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer "für die Zeit von zwei Jahren ab Zustellung des Bescheides keine neue Lenkerberechtigung erteilt we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 27. Mai 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C und G entzogen und die Gültigkeit der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe F auf das Gemeindegebiet Z eingeschränkt. Gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 wurde ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer bis einschließlich 29. August 1993 keine neue Lenkerberechtigung ertei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/18 90/11/0119 1 Stammrechtssatz Leitet die Behörde auf Grund einer Vorstellung gem § 57 Abs 3 AVG ein Ermittlungsverfahren ein, so steht der Mandatsbescheid - ungeachtet seiner Rechtswirksamkeit - keineswegs der Erlassung eines Entziehungsbescheides nach §... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ist zwischen dem als bestimmte Tatsache herangezogenem Vorfall und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme erst eine extrem kurze Zeit (wenige Tage) verstrichen, so kann kein relevantes Wohlverhalten des Bf vorliegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110183.X... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen eine mit Mandatsbescheid erfolgte Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 und Abs 2 KFG steht gem § 57 AVG das Rechtsmittel der Vorstellung zu. Eine Berufung - somit ein an die im Instanzenzug übergeordnete Behörde gerichtetes ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Daß zu der mit dem Lenken des KFZ in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an sich schon gegebenen Erhöhung der Gefahrenlage noch die Wahl einer den Fahrbahnverhältnissen (Kurve) nicht angepaßten Geschwindigkeit kam, rechtfertigt eine Entziehungsdauer von acht Monaten gem § 73 Abs 2 KFG. European Case... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs3;
Rechtssatz: Wurde vom Bf ein Verkehrsunfall VERSCHULDET, so hat die Bemessung der Entziehungszeit nicht nach § 73 Abs 3 KFG sondern nach Abs 2 dieser Bestimmung zu erfolgen. Nach § 73 Abs 2 KFG darf die zu bemessende Zeit bei verkehrsunzuverlässigen Personen nicht kürzer als 3 Monate sein, wobei auch in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs4;
Rechtssatz: Wird bei einer Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 und Abs 2 KFG in den Mandatsbescheidspruch ein auf § 75 Abs 4 KFG gestützter Ausspruch aufgenommen, so begründet dies die in Rede stehende Pflicht zur Ablieferung des Führerscheines nicht - diese erg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solchen Fall aber keineswegs daran gehindert, nachträglich ein Ermittlungsverfahren einzul... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG kommt es weder auf den relativ engen zeitlichen Konnex (etwa 50 Minuten) zwischen den beiden Alkoholdelikten, noch darauf an, ob die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft "jeweils nach selbstä... mehr lesen...