Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0121 E 19. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt de... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §76 Abs5;
Rechtssatz: Bei Festsetzung der Dauer der Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 2 KFG (hier für 18 Monate und 17 Tagen beim dritten Alkoholdelikt) ist auch den Umständen erhebliche Bedeutung zum Nachteil des Bf beizumessen, daß er sich zum Zeitpunkt der Begehung des dritten Al... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0183 2
(hier: 1 Jahr) Stammrechtssatz Ist zwischen dem als bestimmte Tatsache herangezogenem Vorfall und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme erst eine extrem kurze Zeit (wenige Tage) verstrichen, so kann kein relevantes Wohlverhalten des Bf vorliegen. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Gegen die Prognose, daß vor Ablauf von drei Jahren keine Änderung der Sinnesart des Bf, dem schon fünfmal wegen Alkoholdelikten die Lenkerberechtigung entzogen wurde, zu erwarten ist, sprechen weder das Fehlen von gerichtlichen Verurteilungen noch die vom Bf ins Treffen geführte Tatsache, daß "mit Ausnahme der Tatsache der Alkoholisierungen keine rü... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Entziehungszeit gem § 73 Abs 2 KFG ist es unerheblich, ob die Entzugsdauer mit ganzen Monaten bemessen wird oder nicht (was davon abhängt, welchen Tag man als Beginn der festgesetzten, bis zu einem bestimmten Tag reichenden Frist ansieht). Entscheidend ist, ob die belangte Behörde annehmen darf, der Bf sei bis... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht92 Luftverkehr93 Eisenbahn94/01 Schiffsverkehr
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §67a Abs1 Z1;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1 idF 1992/452;KFG 1967 §73 Abs2;VollzugszuständigkeitenÄG BMöWV 1992 Art4;
Rechtssatz: Gegen die ausständige Entscheidung des Landeshauptmannes betre... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. September 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 24. Juni 1992 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B auf Grund einer im Juli 1990 erteilten deutschen Lenkerberechtigung gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefoc... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 8. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, in der Zeit von Juni 1992 bis Februar 1993 große Mengen von Suchtgift (insgesamt 4678 Gramm Cannabisharz) eingeführt und in Verkehr gesetzt zu haben. Er habe dadurch eine strafbare Handlung nach § 12 Abs. 1 des Suchtgiftgesetzes begangen. Mit diesem Urteil wurde er ferner einer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 21. Jänner 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Abnahme des Führerscheines am 4. April 1993, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgef... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 und 4 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von 18 Monaten (ab 14. Oktober 1992) entzogen und ausgesprochen wurde, daß dem Beschwerdeführer für diese Zeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltu... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/18 92/11/0234 5 Stammrechtssatz Die vom Bf in einem Verfahren zur Entziehung seiner Lenkerberechtigung vorgetragenen wirtschaftlichen (daß er ohne Lenkerberechtigung "in eine katastrophale Situation gerate") und familiären (daß er unter Benützung seines Pkws leichter sein Kleinkind besuchen könne... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs4;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110081.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110080.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs4;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/15 94/11/0064 3 Stammrechtssatz Eine "inzwischen massiv eingetretene positive Persönlichkeitsentwicklung und Charakterentwicklung" wird im Verhalten der betreffenden Person während der nach § 73 Abs 2 KFG verfügten und bemessenen Zeit zum Ausdruck zu kommen haben und in einem allfälligen Verfahre... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs6;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §86 Abs1a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0183 2 Stammrechtssatz Ist zwischen dem als bestimmte Tatsache herangezogenem Vorfall und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme erst eine extrem kurze Zeit (wenige Tage) verstrichen, so kann kein relevantes Wohlverhalten des Bf vorliege... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von drei Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rec... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. - in Abänderung des auf 10 Jahre lautenden Ausspruches der Unterinstanzen - ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer für die Dauer von 5 Jahren (ohne Einrechnung der Haftzeit) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von drei Jahren (von der Zustellung des Mandatsbescheides der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, am 2. Juli 1993 an) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/29 91/11/0069 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß - trotz der hohen Verwerflichkeit von Alkoholdelikten und selbst bei Annahme einer großen Gefährlichkeit der bei ihrer Begehung her... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/11/0055 E 16. Mai 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde hat bei der Beurteilung einer Person als verkehrsunzuverlässig und bei der Prognose hinsichtlich der Wiederherstellung ihrer Verkehrszuverlässigkeit von wesentlich anderen Kriterien auszugehen, als das Strafgericht bei der Bemessung der Strafe ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs4;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Eine "inzwischen massiv eingetretene positive Persönlichkeitsentwicklung und Charakterentwicklung" wird im Verhalten der betreffenden Person während der nach § 73 Abs 2 KFG verfügten und bemessenen Zeit zum Ausdruck zu kommen haben und in einem allfälligen Verfahren betreffend Erteilung der Lenkerberechtigung nach Ablauf dieser Zei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Bescheidkopie ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß Abs. 2 dieses Paragraphen ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von 2 Jahren von der Abnahme des Führerscheines an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswid... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993110255.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von drei Jahren vom Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 22. Mai 1992 an (somit bis 22. Mai 1995) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vom 27. November 1992 (dem Tag der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides der Bundespolizeidirektion Wien vom 28. Oktober 1992) bis 27. Mai 1994 ohne Einrechnung der Haftzeiten keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In s... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt, wurde mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 bis einschließlich 10. Februar 1993 (18 Monate gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;SGG §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/21 90/11/0023 2 Stammrechtssatz Im Sinne der Wertungsvorschrift des § 66 Abs 3 KFG ist im Hinblick auf eine große Menge des in Verkehr gebrachten Suchtgiftes die Verwerflichkeit und Gefährlichkeit des strafbaren Verhaltens gegeben. ... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;SGG §12 Abs1;
Rechtssatz: Wurde dem Bf bereits einmal die Lenkerberechtigung im Zusammenhang mit der Begehung von Alkoholdelikten entzogen, - so ist dies - obwohl daraus eine andere kraftfahrrechtlich relevante Sinnesart h... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;SGG §12 Abs1;
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der erstmaligen einschlägigen Straffälligkeit nach dem SGG, aber im Hinblick darauf, daß die Menge des mit Unterstützung des Bf eingeführten Suchtgiftes sehr groß ist (1130 g Kokain), ist unter Berücksichtigung seiner bisherigen Auffälligkeit... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Gegen die Entziehung der Lenkerbrechtigung für die Dauer von drei Jahren bestehen keine Bedenken, wenn der Lenker als besonders hartnäckiger und gefährlicher Wiederholungstäter anzusehen ist, den auch die bisher verfügten Maßnahmen, nämlich eine Androhung und drei vorüberge... mehr lesen...