Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0144 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Alkoholdelikt begangen wurde, ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung eine Vorfrage iSd § 38 AVG. Die Entziehungsbehörde ist daher berechtigt, diese Vorfrage selbständig zu beurteilen, solange keine... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 23. Mai 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. verfügt, daß ihm "eine Lenkerberechtigung für die Zeit von zwölf Monaten gerechnet ab Zustellung des Bescheides nicht erteilt werden darf". Weiters wurde ausgesprochen, daß einer eventuellen Berufung die aufschiebende... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Wertung iSd § 66 Abs 3 KFG kommt es in Ansehung der Verwerflichkeit einer begangenen strafbaren Handlung nicht auf den Beweggrund an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110124.X03 Im RIS seit 19.03.2001 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das zwischen der Begehung der strafbaren Handlung und der Erlassung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides gegebene Wohlverhalten des Lenkers von fast einem Jahr (auch unter Berücksichtigung der Zeitspanne von einer Woche, in der er, da in Haft befindlich, sein Wohlverhalten nicht unter Beweis stellen konnte) rechtfertigt im R... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/11/0243 E 16. Jänner 1985 RS 4 Stammrechtssatz Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung erkennt, kann die Behörde iSd § 64 Abs 2 AVG 1950 die aufschiebende Wirkung einer Berufung immer dann, wenn die Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen wird, auss... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G für die Dauer von sechs Monaten (vom 3. Februar bis zum 3. August 1992) vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 13. April 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und nach Abs. 2 dieses Paragraphen ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 20 Monaten ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 18. Oktober 1990 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Verwaltungsgerichtshof h... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 6. April 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen B, C, E, F und G für die Zeit von fünf Monaten, gerechnet ab 25. April 1990, vorübergehend entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: Nach der Begründung: des angefochtenen Besc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 28. Februar 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die bis 18. Oktober 1993 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von 24 Monaten, gerechnet ab der Abnahme des Führerscheines am 20. Dezember 1991, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet si... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/28 91/11/0158 2 Stammrechtssatz Haben die Behörden die für eine Annahme der Verkehrunzuverlässigkeit gem § 66 Abs 1 KFG und die Bemessung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG erforderliche Wertung der strafbaren Handlungen gem § 66... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/07 92/11/0081 2 Stammrechtssatz Alkoholdelikte iSd § 99 Abs 1 StVO zählen zu den verwerflichsten Übertretungen der Straßenverkehrsordnung (Hinweis E 15.1.1991, 90/11/0170). Diese Verwerflichk... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG kommt es weder darauf an, daß der Bf einen Verkehrsunfall verschuldet hat, noch ob der Bf an der Feststellung des Sachverhalts mitgewirkt oder dies unterlassen hat (hier: 24 Monate, Häufung von Alkoholdelikten). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:19921101... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/11/0092 1 Stammrechtssatz Hat der Lenker nach zweimaliger Entziehung seiner Lenkerberechtigung wiederum ein Alkoholdelikt begangen, so liegt bei ihm eine tiefverwurzelte Neigung zur Begehung solcher strafbaren Handlungen vor; dies rechtfertigt, die Verkehrsunzuverlässigkeit für 24 Mona... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Handelt es sich bei Entziehung der Lenkerberechtigung bereits um die dritte Entziehung (hier innerhalb von etwa 4 Jahren), die iVm der Begehung von Alkoholdelikten verfügt wurde, rechtfertigt dies die Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG im Ausmaß von 20 Monaten. S... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei einer Maßnahme nach § 73 Abs 1 KFG und der Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG ist es unerheblich, ob es im Einzelfall zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, da allein schon durch das Lenken von Kraftfahrzeugen in einem... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0121 E 19. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 12. Juni 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. verfügt, daß dem Beschwerdeführer eine neue Lenkerberechtigung erst nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab 17. Oktober 1989 (dem Tag der Zustellung des erstinstanzlichen Mandatsbescheides), erteilt werden dar... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 7. August 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß die Entziehungszeit am 20. Juni 1991 (das war der Tag der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides) begonnen hat und am 20. Dezember 1992 endet. Gegen diesen Besch... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;SGG §12;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß der Bf keine einschlägige Vorstrafe aufweist in Verbindung mit dem Umstand, daß er sich seit Begehung der Straftat (gewerbsmäßiges, sich über ein halbes Jahr erstreckendes, Inverkehrbringen einer großen Menge Kokain) wohlverhalten hat, ist die nach § 73 Abs 2 KFG bemes... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach § 73 Abs 2 KFG und § 74 Abs 1 KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer dienenden Sicherungszweck einer solchen Verwaltungsmaßnahme zurückzustehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0125 E 28. Juni 1983 RS 4 Stammrechtssatz Bei Festlegung der Frist nach § 73 Abs 2 KFG 1967 ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110135.X01 Im RIS seit 19.03.2001 ... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;SGG §12 Abs1 idF 1985/184 ;
Rechtssatz: Eine große Menge Suchtgift iSd § 12 Abs 1 SGG stellen bereits 15 Gramm Kokain dar (Hinweis ÖJZ-LSK 1987/90 und JBl 1989, 458). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110109.X01 Im ... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;SGG §12 idF 1985/184 ;
Rechtssatz: Im Sinne der Wertungsvorschrift des § 66 Abs 3 KFG ist im Hinblick auf die große Menge (260 Gramm Kokain) des in Verkehr gebrachten Suchtgiftes die Verwerflichkeit, welche durch die gewerbsmäßige Begehung und durch den längeren Zeitraum (fast ein halbes Ja... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 19. Juni 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G vorübergehend für die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheins am 6. April 1991, entzogen und zugleich gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer "für dieselbe Zeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 3 KFG 1967 die Entziehung der Lenkerberechtigung angedroht. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die belangte Behörde hat eine Gegenschrift e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 24. September 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 "in Verbindung mit § 66 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c und d" KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B mit Wirkung ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides am 8. August 1991 entzogen. Gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. wurde ausgesprochen, dem Beschwerdeführer dürfe für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet ab Zustellun... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/20 90/11/0027 1 Stammrechtssatz Bei der Entscheidung, ob eine Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG oder gem § 74 Abs 1 KFG zu erfolgen hat und welche Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG festzusetzen, ist vornehmlich von den Kriterien des § 66 Abs 3 KFG auszugehen. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Der zwischen der letzten Tat und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme verstrichenen Zeit von rund 10 Monaten und dem nach der Aktenlage gegebenen Wohlverhalten des Lenkers während dieser Zeit kommt im Hinblick auf den Umstand, daß in dieser Zeit gegen den Lenker zunächst ein Gerichtsverfahren und sodann das Entziehungsverfahren anhän... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Haben die Behörden die für eine Annahme der Verkehrunzuverlässigkeit gem § 66 Abs 1 KFG und die Bemessung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG erforderliche Wertung der strafbaren Handlungen gem § 66 Abs 3 KFG nicht v... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0125 E 28. Juni 1983 RS 4 Stammrechtssatz Bei Festlegung der Frist nach § 73 Abs 2 KFG 1967 ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110158.X05 Im RIS seit 19.03.2001 ... mehr lesen...