Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B, C, E, F und G wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen wurde, daß ihm für die Zeit von 18 Monaten, gerechnet ab Erlassung des erstinstanzlichen Mandatsbescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwalt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten vom 20. Juli 1991 an, somit bis 20. Juli 1993, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des I... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Dem Beschwerdeführer war mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 15. Jänner 1991 "wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung aufgrund von zwei Alkoholexzessen mit anschließender kurzfristiger Einweisung" in ein Krankenhaus gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F entzogen worden. In der Folge wurde ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §67 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bestehen keine konkreten Anhaltspunkte für die Annahme, daß die fachliche Befähigung des Bf zum Lenken von Kraftfahrzeugen nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder gegeben sein werde, kommt nur eine (endgültige) Entziehung seiner Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG in Betr... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG hat die Behörde alle Vorkommnisse zu verwerten, die geeignet sind, ein Bild von den für den Besitz einer Lenkerberechtigung relevanten Charaktereigenschaften der betreffenden Person zu vermitteln. Zu diesen Vorkommnissen zählt auch, wenn der Bf schon früher in Bezug auf Alkohol auffäll... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0128 E 25. September 1985 RS 5 Stammrechtssatz Auf die Folgen des Unfalles hat es bei der Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG 1967 nicht anzukommen (Hinweis E 20.2.1985, 84/11/0091). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993110117.X04 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/29 93/11/0047 1 Stammrechtssatz Ist der Bf in Ansehung von Alkoholdelikten ein Wiederholungstäter, so läßt die daraus zu schließende Sinnesart im Sinne des § 66 Abs 1 lit a KFG es geboten erscheinen, den Bf für längere Zeit als 18 Monate vom Lenken ei... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litg;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §94 Abs1;StGB §94 Abs2;
Rechtssatz: Das Imstichlassen eines "tödlich verletzten" Unfallopfers ist "schon an sich" verwerflich (Hinweis E 15.12.1992, 92/11/0206). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993110108.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0144 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Alkoholdelikt begangen wurde, ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung eine Vorfrage iSd § 38 AVG. Die Entziehungsbehörde ist daher berechtigt, diese Vorfrage selbständig zu beurteilen, solange keine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wenn die belangte Behörde (auf Grund des Berufungsbescheides des UVS im Verwaltungsstrafverfahren) zur Auffassung gelangte, daß der Bf am 19. Juli 1991 kein Alkoholdelikt begangen hat, so durfte sie auch nicht davon ausgehen, daß er von diesem Zeitpunkt an verkehrsunzuv... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993110096.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Eine besondere Verwerflichkeit (§ 66 Abs 3 KFG) der Tathandlungen gem § 207 Abs 1 StGB ergibt sich daraus, daß die Tathandlungen gegenüber einer unmündigen Person wiederholt und unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses gesetzt worden sind, wobei n... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 11. Mai 1992 wurde gemäß § 73 Abs. 1 und § 66 Abs. 2 lit. e KFG 1967 die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen, gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. bestimmt, daß dem Beschwerdeführer nicht vor dem 1. Mai 1995 eine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, und ausgesprochen, daß gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0270 E 26. April 1988 RS 2 Stammrechtssatz Auf das Motiv des rechtswidrigen Verhaltens bei einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO kommt es nicht an, sodass sich dadurch an der b... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die vom Bf in einem Verfahren zur Entziehung seiner Lenkerberechtigung vorgetragenen wirtschaftlichen (daß er ohne Lenkerberechtigung "in eine katastrophale Situation gerate") und familiären (daß er unter Benützung seines Pkws leichter sein Kleinkind besuchen könne) Argumente können mangels Relevanz für die Beurteilung der Verkehrs... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Für die gem § 73 KFG festzusetzende Zeit ist allein die Prognose über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Wiedereintritts der Verkehrszuverlässigkeit maßgeblich (Hinweis E 4.12.1987, 87/11/0164). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992110234.X06 Im RIS seit 12.06.2001 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solchen Fall aber keineswegs daran gehin... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B bis 21. Mai 1993 (dem Ablauf der Befristung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers) entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm bis einschließlich 23. August 1993 keine neue Lenkerberechtigun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Zeit vom 13. Februar 1992 bis 13. Februar 1994 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheid... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, daß die Lenkerberechtigung des Bf mit einem bestimmten Zeitpunkt befristet ist, die unbedenkliche Prognose betreffend die früheste Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit des Bf aber auf einen danach liegenden Zeitpunkt lautet, kommt von vornherein nur eine endgültige Entziehung der Lenkerberechtigung im S... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Wertung iSd § 66 Abs 3 KFG und bei der Bemessung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG steht die Verwerflichkeit von Suchtgiftdelikten im Vordergrund. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine selbst nicht süchtige Person aus Gewinnsucht Suchtgift an andere Personen weitergibt. European Cas... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Entziehung einer befristeten Lenkerberechtigung kann sich nur bis zum Ablauf der Frist auswirken - nach Ablauf der Frist besteht die Lenkerberechtigung nicht mehr und kann auch nicht mehr weiter entzogen werden. Aber der Ausspruch nach § 73 Abs 2 KFG, der ein Verbot der Wiedererteilung der Lenkerberechtigung vor einem bestimmte... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 20. August 1992 wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 30. Juni 1992, mit welchem über die Beschwerdeführerin wegen Nichtabgabe des Führerscheines nach zuvor erfolgter Androhung eine Geldstrafe von S 10.000,-- verhängt wurde, nicht Folge gegeben. Mit dem zweitangefochtenen Bescheid vom 13. Oktober 1992 gab der Landeshauptmann von Wien der Berufu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;VVG §10 Abs1;ZustG §9 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0237
Rechtssatz: Die Zustellung eines Bescheides, mit dem der Bf die Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs 2 KFG entzogen und weiters ausgesprochen wurde, daß die Bf den ausgestellten ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 für die Dauer von 18 Monaten von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines an entzogen wurde. Gemäß § 73 Abs. 2a leg. cit. wurde als begleitende Maßnahme eine besondere Nachschulung an... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 lita;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf hat in einem Zeitraum von 8 Jahren vier Alkoholdelikte begangen; es ist ihm die Lenkerberechtigung deswegen schon dreimal entzogen worden. Der Bf ist daher als beharrlicher Wiederholungstäter mit einer tiefverwurzelten Neigung zur Begehung von Alkoholdelikten im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 29. Oktober 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von 18 Monaten, gerechnet ab 21. März 1992, entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: Die belangte Behörde ging... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis G vorübergehend auf die Dauer von fünf Monaten von der Zustellung des die gegenständliche Entziehungsmaßnahme erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg vom 24. Februar 1992 (dem 2. März 1992) an entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Besc... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/12 91/11/0018 2 Stammrechtssatz Wohl ist es eine bekannte Tatsache, daß sich die charakterliche Einstellung eines Menschen im Zeitablauf ändern kann, weshalb auch in dieser Richtung von der belangten Behörde eine Prognose zu stellen war; bei einem Rückfalltäter kann aber von einer derartigen Ände... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/11/0168 1 Stammrechtssatz Beurteilt eine Behörde eine Vorfrage iSd § 38 AVG selbständig, so hat sie grundsätzlich jene Ermittlungen anzustellen, die die zur Entscheidung dieser Vorfrage als Hauptfrage zuständige Behörde anzustellen gehabt hätte. Das bedeute... mehr lesen...