Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 20. April 1999 wurde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klassen A, B, C, E, F und G, nachdem ihm sein Führerschein am 17. April 1999 vorläufig abgenommen worden war, bis einschließlich 17. September 1999 gemäß § 26 Abs. 2 FSG entzogen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 13. Oktober 1999 wurde die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die genannten Klassen ab dem 18. September 1999 für die D... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2001/I/112;FSG 1997 §25 Abs2 idF 2001/I/112;FSG 1997 §27 Abs1 Z1 idF 2001/I/112;FSG 1997 §28 Abs1 Z1;FSG 1997 §8 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0060 E 23. Mai 2003 RS 3(Hier: Dem Bf wurde mit Bescheid die Lenkberechtigung für die Dauer sein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Februar 1997 erkannte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See dem Beschwerdeführer das Recht ab, von der im Führerschein des Ordnungsamtes Wuppertal vom 10. November 1989 erteilten Lenkerberechtigung hinsichtlich der Klassen 1, 1a, 1b, 3, 4 und 5 auf dem Gebiet der Republik Österreich Gebrauch zu machen, und zwar auf die Dauer von zwei Wochen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Zustellung dieses Bescheides (als Rechtsgrundlagen waren § 86 Abs. 1a in Verbindung mit § 74... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §30 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;KFG 1967 §75 Abs3;KFG 1967 §75a;KFG 1967 §78;KFG 1967 §86 Abs1a idF 1982/631;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits in seiner Judikatur zum KFG 1967 die Auffassung vertreten, dass für die in § 86 Abs. 1a KFG 1967 vor... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 16. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer wegen eines am 6. Oktober 1997 begangenen Alkoholdeliktes gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von acht Monaten (gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 6. Oktober 1997) entzogen. Weiters wurde ihm die Absolvierung eines Driver-Improvement-Kurses (Einstellungs- und Verhaltenstraining für alkohol... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2001/I/112;FSG 1997 §25 Abs2 idF 2001/I/112;FSG 1997 §27 Abs1 Z1 idF 2001/I/112;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: § 25 Abs 2 FSG 1997 idF 2001/I/112 ermöglicht für jene Fälle, in denen die Dauer der Nichteignung im Zeitpunkt der Bescheiderlassung genau b... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer lenkte am 14. März 1998 einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Alkohol der Atemluft mindestens 0,8 mg/l) und verschuldete dabei einen Verkehrsunfall. Über ihn wurde deshalb mit dem rechtskräftigen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems wegen der Übertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a StVO 19... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;FSG 1997 §24 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass auch die Versäumung der Frist des § 57 Abs. 3 AVG und das dadurch bewirkte Außerkrafttreten des Mandatsbescheides die Erstbehörde nicht gehindert hätte, auf Grund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens mit Bescheid vom 26. Ju... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf die hg. Erkenntnisse vom 28. Juni 2001, Zl. 2000/11/0084 und Zl. 2001/11/0094, hingewiesen. Mit dem erstgenannten Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 7. Februar 2000, soweit mit ihm dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und ausgesprochen worden war, dem Beschwerdeführer dürfe für die Dauer von vier Jahren ab Zustellung des er... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2 impl;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Für die gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 zu bestimmende Zeit, für die keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist die unter Berücksichtigung der Wertungskriterien des § 66 Abs. 3 KFG 1967 zu erstellende Pr... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs2 impl;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Für die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit nach § 66 Abs. 1 lit. b KFG 1967 genügt es nicht, dass die Begehung weiterer schwerer strafbarer Handlungen nicht ausgeschlossen werden kann oder bloß für möglich z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von vier Wochen (gerechnet ab der Abnahme des Führerscheines), vom 12. April 1994 bis zum 9. Mai 1994, entzogen. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Entziehung liege zu Grunde, dass die Beschwerdeführerin wegen eines Deliktes nach § 99 Abs. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/11/0144 E 21. Jänner 1992 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Alkoholdelikt begangen wurde, ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung eine Vorfrage iSd § 38 AVG. Die Entziehungsbehörde ist daher berechtigt, diese Vorfrage selbständig zu beurteilen, solange ke... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid vom 4. November 1998 entzog die Bezirkshauptmannschaft Weiz dem Beschwerdeführer gemäß § 57 Abs. 1 AVG und § 24 Abs. 1 Z. 1, § 3 Abs. 1 Z. 2, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 Z. 1 sowie § 25 Abs. 3 und § 26 Abs. 2 FSG die Lenkberechtigung für die Gruppen A1, B und F, und zwar für 17 Monate. Unter einem wurde der Beschwerdeführer verpflichtet, als begleitende Maßnahme eine Nachschulung zu absolvieren, und ihm aufgetragen, innerhalb von 4 Monaten ab Zustellung des Bescheides ei... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §3 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das FSG 1997 sieht einen bescheidmäßigen Ausspruch, wie er noch nach § 73 Abs. 2 KFG 1967 vorgesehen war, für welche Zeit keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf, nicht vor. Einer bescheidmäßigen Anordnung, dass für eine bestimmte Zeit keine neue Lenkberechtigung er... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 31. Mai 2001 entzog der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A und B ab dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheins (30. Jänner 2001) bis zum 11. April 2001 (dem Ablauf der im Sinn des § 8 Abs. 5 FSG ausgesprochenen Gültigkeit der Lenkberechtigung) und sprach darüber hinaus aus, dass dem Beschwerdeführer bis einschließlich 30. April 2002 keine neue Lenkberechtigung erteilt werden ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §3 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das FSG 1997 sieht einen bescheidmäßigen Ausspruch, wie er noch nach § 73 Abs. 2 KFG 1967 vorgesehen war, für welche Zeit keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf, nicht vor. Einer bescheidmäßigen Anordnung, dass für eine bestimmte Zeit keine neue Lenkberechtigung erteilt werden da... mehr lesen...
Nach der Aktenlage verfügte der Beschwerdeführer über eine bis zum 28. Februar 2002 gültige Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F (Aktenseite 6). Mit Bescheid vom 18. Juni 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn - in Erledigung der gegen ihren Mandatsbescheid vom 9. April 2001 gerichteten Vorstellung - dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F bis einschließlich 5. November 2001 und ordnete überdies an, dass sich der Beschwerdeführer innerhal... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §27 Abs1;FSG 1997 §28 Abs1;FSG 1997 §3 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Indem die belangte Behörde - anders als noch die Erstbehörde - im angefochtenen Bescheid eine Entziehung bis zum 28. Februar 2002 (dem Ablauf der Gültigkeit der befristeten Lenkberechtigung des Beschwerdeführers) anordnete und zusätzlich aussprach, dem Bes... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs1;FSG 1997 §27 Abs1;FSG 1997 §28 Abs1;FSG 1997 §3 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das FSG 1997 sieht einen bescheidmäßigen Ausspruch, wie er noch nach § 73 Abs. 2 KFG 1967 vorgesehen war, für welche Zeit keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf, nicht vor. Es bedarf nur mehr der Festsetzung der Entziehungsdauer (§ 25 Abs. 1 FSG 1... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 6. Oktober 1997 entzog der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B und sprach gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 aus, dass dem Beschwerdeführer für die Dauer von 20 Monaten (gerechnet ab 11. Juli 1997, sohin bis 11. März 1999) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Die Dauer der vom Beschwerdeführer zu verbüßenden Haftstrafe von 9 Mo... mehr lesen...
Nachdem der Kraftfahrbehörde erster Instanz (Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt) bekannt geworden war, dass der Beschwerdeführer des sexuellen Missbrauches von Unmündigen verdächtigt wird, ersuchte sie am 27. August 1997 die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich um die Übersendung einer Aktenabschrift über die bisherigen Erhebungen. Ihr wurden hierauf per Fax u.a. der Bericht der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 5. August 1997 und ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Februar 2000 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer für die Dauer von vier Jahren, gerechnet ab der am 24. Dezember 1999 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Februar 2000 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer für die Dauer von vier Jahren (gerechnet ab der am 24. Dezember 1999 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Dagegen er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75a Abs1 lita;KFGNov 19te Art5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die Berufungsbehörde dem Berufungsbescheid nicht diejenige Rechtslage zu Grunde zu legen hatte, die im Zeitpunkt der Begehung der - den Anlass für die Entziehung der Lenkerberechtigung und des Verbotes des ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Festsetzung der Entziehungszeit gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 hat die Behörde eine Prognose anzustellen, wann der Betreffende die Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen werde. Auch für diese Prognose sind die in § 66 Abs. 3 KFG 1967 genannten Wertungskriterien maßgebend (siehe dazu u.a. die hg. Erkenntnisse vom 10. Mai 1995, Z... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z2;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4 Z2;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §105 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §209;StVG §147 Abs1;StVG §99;
Rechtssatz: Das Wohlverhalten einer Person in Haft ist wegen der durch die Haft eingeschränkten Möglichkeit, ihren eigenen Entschlüssen gemäß zu handeln, al... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Eine an den VwGH gerichtete Beschwerde gegen einen die Lenkerberechtigung entziehenden Bescheid enthielt einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Diesem Antrag wurde stattgegeben, soweit mit dem Berufungsbescheid die Entziehung der Lenk... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §105 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §209;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass sich die Prognose, der Beschwerdeführer - der wegen der Delikte nach § 105 Abs. 1 StGB, § 207 Abs. 1 StGB und § 209 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden war - frühesten... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E0720401059/04 EU - EWR90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 11997E043 EG Art43;11997E049 EG Art49;31991L0439 Führerschein-RL Art8 Abs2;31991L0439 Führerschein-RL Präambel;EURallg;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG) wird die Vereinheitlichung des F... mehr lesen...