Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs3 ;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass auch die Versäumung der Frist des § 57 Abs. 3 AVG und das dadurch bewirkte Außerkrafttreten des Mandatsbescheides die Erstbehörde nicht gehindert hätte, auf Grund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens mit Bescheid vom 26. Juli 2002 die Entziehung der Lenkberechtigung zu verfügen und das im vorliegenden Erkenntnis beschriebene Lenkverbot auszusprechen (vgl. dazu die hg. Erkenntnisse vom 12. April 1999, Zl. 98/11/0071, und vom 23. Jänner 2001, Zl. 2000/11/0276).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002110227.X04Im RIS seit
02.05.2003Zuletzt aktualisiert am
16.02.2017