Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. August 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von drei Jahren (ab 3. März 1997) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, wobei jedoch Haftzei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999110334.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 25 Abs. 3 des Führerscheingesetzes die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse B für die Dauer von 18 Monaten ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides (10. Juli 1998), somit bis 10. Jänner 2000, wobei die Haftzeit in die Entziehungszeit nicht einzuberechnen sei, entzogen. Weiters wurde verfügt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 29 Abs. 3 Führersc... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §25 Abs3 neu;KFG 1967 §73 Abs2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/10 97/11/0107 2 Stammrechtssatz Daß auch die Verbüßung einer Haftstrafe in Richtung Änderung der Sinnesart wirkt, hat der Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung nicht in Abrede gestellt. Er hat allerdings immer auch die Notwendigkeit einer an die Haftzei... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 21. April 1998, Zl. 96/11/0278 verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 1996, betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 für die Dauer von 15 Monaten wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Der Grund hiefür war, dass die belangte Behörde trotz ihrer dezidierten Prognose, der Beschwer... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: kein Rs European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110189.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 17. Juni 1997 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, dass ihm auf die Dauer von 15 Monaten ab Zustellung dieses Bescheides keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Die dagegen erhobene Vorstellung wurde mit Bescheid der Bezirksh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von 24 Monaten (ab der am 26. März 1998 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides vom 19. September 1997, ohne Einrechnung von Haftzeiten) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für die Dauer von zwölf Monaten (ab 16. Jänner 1996) vorübergehend entzogen. Weiters wurde der Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 2a KFG 1967 zu einer Nachschulung im Sinne des § 29b KDV 1967 verpflichtet. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110102.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110126.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110197.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 25 Abs 3 FSG für drei Monate (vom 7. November 1997 bis 7. Februar 1998) entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides gelte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E und F wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von zwei Jahren (ab 19. September 1997) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, wobei in diese Zeit Haftzeiten nicht einzurechnen sind. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 23. April 1998 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A1 und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass ihm auf die Dauer von 24 Monaten, gerechnet ab 23. April 1998, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde einer Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit dem nun ange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solc... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 93/11/0222 4 Stammrechtssatz Ein Wohlverhalten des Lenkerberechtigten während der Anhängigkeit des Strafverfahrens und des Entziehungsverfahrens ist grundsätzlich von geringerem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren. European Case... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110053.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkerberechtigung erfolgt auch deswegen, um bei der betreffenden Person eine Änderung der als Verkehrsunzuverlässigkeit bezeichneten Sinnesart herbeizuführen. Diese Änderung ist durch Wohlverhalten über einen bestimmten Zeitraum unter Beweis zu stellen. Je größer die Abwe... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 1997, Zl. 97/11/0118, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein mit dem vorliegend angefochtenen Bescheid gleichlautender Entziehungsbescheid der belangten Behörde vom 8. April 1997 infolge Fehlens konkreter Feststellungen über das von der belangten Behörde als bestimmte Tatsache gemäß § 66 Abs. 2 lit. c KFG 1967 herangezogene strafbare Verhalten des Beschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit infolge ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1997/I/103;
Rechtssatz: Der klare Wortlaut des § 73 Abs 3 dritter Satz KFG idF BGBl I Nr 103/1997 schließt die Bemessung einer Entziehungszeit von (insgesamt) nur sechs Wochen im Fall der Begehung von zwei qualifizierten Geschwindigkeitsdelikten aus. Allerdings handelt es sich bei § 73 Abs 3 dritter Satz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis G vorübergehend für die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab der am 30. Oktober 1997 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides vom 6. Oktober 1997, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde u.a. aus, der Beschwerdeführer habe unbestrittenermaßen am 8. September 1997 ein Kraftfa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für 12 Monate (gerechnet ab der am 14. August 1997 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 12. August1997) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 20 Monaten (gerechnet ab 11. Juli 1997, sohin bis 11. März 1999) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe; die Dauer der vom Beschwerdeführer zu verbüßenden Haftstrafe von 9 Monaten sei in diese Zeit nicht einzurechnen. Glei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten ab der am 20. Februar 1998 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110143.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 91/11/0156 2 Stammrechtssatz Beim Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, bei dem das Verbot der reformatio in peius gilt, sondern um ein Administrativverfahren, bei dem ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs3 Z1 idF 1997/I/103 ;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Wirtschaftliche Nachteile aufgrund der Entziehung der Lenkerberechtigung spielen bei der der Festsetzung der Zeit zugrunde liegenden Prognose, wann der Besitzer einer Lenkerberechtigung die Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen werde, keine Rolle. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Handelt es sich um das erste vom Lenker begangene Alkoholdelikt, ist in Anbetracht des besonderen Gewichtes dessen bisheriger Unbescholtenheit (hier auch iVm einem bloß geringfügigen Verschulden am Verkehrsunfall) die mit 20 Monaten bemessene Zeit nach § 73 Abs 2 KFG als überhöht zu werten (Hinweis E 22.5.1990, 90... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0144 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob ein Alkoholdelikt begangen wurde, ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung eine Vorfrage iSd § 38 AVG. Die Entziehungsbehörde ist daher berechtigt, diese Vorfrage selbständig zu beurteilen, solange keine... mehr lesen...