Entscheidungen zu § 73 Abs. 2 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 181-210 von 756

TE Vwgh Erkenntnis 1997/1/21 95/11/0396

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von 2 Jahren, gerechnet ab 12. Juni 1995, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Weiters wurde ihm gemäß § 75a Abs. 1 lit. a KFG 1967 das Lenken eines Motorfahrrades bis 12. Juni 1997 verboten. Gegen diesen Bescheid richtet sich die v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/1/21 94/11/0401

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und C gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 für die Dauer von 12 Monaten (ab Abnahme des Führerscheins am 3. Juli 1994) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/1/21 96/11/0369

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die (befristet erteilte) Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf des 24. März 2000 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag auf kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.01.1997

RS Vwgh 1997/1/21 96/11/0369

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/11/0135 2 (hier: Landwirt im Hinblick auf die Lenkerberechtigung für die Gruppe F) Stammrechtssatz Das Interesse des Bf an einer Lenkerberechtigung aus beruflichen Gründen hat in einem Verfahren nach § 73 Abs 2 KFG und § 74 Abs 1 KFG gegenüber dem dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1997

RS Vwgh 1997/1/21 96/11/0349

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110349.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1997

RS Vwgh 1997/1/21 96/11/0303

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110303.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1997

RS Vwgh 1997/1/21 94/11/0401

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Aggressionshandlungen des Lenkerberechtigten (Übertretungen des § 83 und § 84 StGB) lassen, auch wenn sie nicht iZm dem Lenken von Kraftfahrzeugen gesetzt wurden, den Schluß auf eine die Verkehrssicherheit durch aggressives Verhalten gefährdende Sinnesart des Lenkerberechtigten iSd ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1997

RS Vwgh 1997/1/21 95/11/0396

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs4;
Rechtssatz: Dadurch, daß der Beginn der Zeit, für welche keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf (§ 73 Abs 2 KFG), mit dem (datumsmäßig bestimmten) Ablauf der vorangehenden vorübergehenden Entziehung der Lenkerberechtigung (hier: wegen einer anderen bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e KFG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1997

RS Vwgh 1997/1/21 96/11/0327

Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;SGG §12;
Rechtssatz: Bei der Wertung eines Verbrechens nach § 12 SGG als eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit c KFG fällt (neben der wiederholten Tatbegehung und der großen Menge von Heroin) zu Lasten des Lenkerberechtigten besonders ins Gewicht, daß dieser die Tat als Lenker eines KF... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1997

RS Vwgh 1997/1/21 95/11/0396

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 91/11/0156 2 Stammrechtssatz Beim Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, bei dem das Verbot der reformatio in peius gilt, sondern um ein Administrativverfahren, bei dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1997

RS Vwgh 1997/1/21 96/11/0327

Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;SGG §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/25 93/11/0194 2 Stammrechtssatz Wurde dem Bf bereits einmal die Lenkerberechtigung im Zusammenhang mit der Begehung von Alkoholdelikten entzogen, - so ist dies - obwohl daraus eine an... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1997

RS Vwgh 1997/1/21 95/11/0396

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.01.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/19 96/11/0343

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit einem am 29. September 1990 begangenen Alkoholdelikt die Lenkerberechtigung auf die Dauer von vier Monaten, im Zusammenhang mit einem am 24. Juni 1991 begangenen Alkoholdelikt auf die Dauer von 18 Monaten jeweils vorübergehend entzogen worden war. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/19 96/11/0335

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem (im Jahr 1966 geborenen) Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von acht Monaten, gerechnet ab der am 5. September 1996 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, vorübergehend entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit dem im Instanzenzug ergangenen Urteil des Oberland... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1996

RS Vwgh 1996/12/19 96/11/0343

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110343.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1996

RS Vwgh 1996/12/19 96/11/0335

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 93/11/0222 4 Stammrechtssatz Ein Wohlverhalten des Lenkerberechtigten während der Anhängigkeit des Strafverfahrens und des Entziehungsverfahrens ist grundsätzlich von geringerem Gewicht als ein Wohlverhalten außerhalb solcher Verfahren. European Case... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1996

RS Vwgh 1996/12/19 96/11/0335

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die häufige Wiederholung der strafbaren Handlungen während eines langen Zeitraumes läßt den Schluß auf die PLANMÄßIGE Begehung der zahlreichen Straftaten zu, was zum Nachteil des Lenkerberechtigten entscheidend ins Gewicht fällt, und schließt Tatbegehung auf Grund einer plötzlichen heftigen Gemütsaufregung aus. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/28 94/11/0329

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 2 Jahren (gerechnet ab 20. September 1993 und ohne Einrechnung allfälliger Haftzeiten) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.11.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/28 94/11/0292

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 für die Dauer von 18 Monaten, gerechnet ab vorläufiger Abnahme des Führerscheins am 30. Dezember 1993, vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.11.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/11/28 96/11/0283

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm auf die Dauer von 20 Monaten von der Zustellung des angefochtenen Bescheides an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.11.1996

RS Vwgh 1996/11/28 94/11/0329

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/11/0207 1 Stammrechtssatz Sowohl im Rahmen der Wertung gemäß § 66 Abs 3 KFG als auch bei der Festsetzung der Zeit gemäß § 73 Abs 2 KFG ist auf alle (auch länger zurückliegende und getilgte) Straftaten des Betreffenden Bedacht zu nehmen (Hinweis E 4.10.1988, 88/11/0077). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.1996

RS Vwgh 1996/11/28 96/11/0283

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110283.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.1996

RS Vwgh 1996/11/28 94/11/0292

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994110292.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.11.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/29 94/11/0120

Mit dem erstangefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von fünfzehn Monaten (gerechnet ab vorgesehener Wiederausfolgung des aufgrund einer vorangegangenen Entziehung abgenommenen Führerscheins am 16. Jänner 1994) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Mit dem zweitangefochtenen Bescheid wurde gemäß §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/29 96/11/0257

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß dem Beschwerdeführer vom 1. Februar 1996 bis 1. Februar 1998 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, wobei Haftzeiten, die der Beschwerdeführer noch zu verbüßen hat, in diese Frist nicht einz... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/29 96/11/0258

Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm auf die Dauer von 20 Monaten von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof geric... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/29 94/11/0125

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 verfügt, daß ihm für die Dauer von 2 Jahren (vom 3. September 1993 bis 3. September 1995) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.10.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/10/29 94/11/0148

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von zwei Jahren (gerechnet ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 7. Dezember 1993) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.10.1996

RS Vwgh 1996/10/29 94/11/0125

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994110125.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1996

RS Vwgh 1996/10/29 94/11/0148

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994110148.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.10.1996

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