Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung sind bei einer Entziehung wegen geistiger und körperlicher Nichteignung Aussprüche nach § 73 Abs 2 KFG, die auf die datumsmäßig nicht näher fixierte Wiedererlangung der Eignung abstellen, nicht rechtswidrig (Hinweis E 29.5.1985„ 84/11/0324). ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die festgestellte Nichteignung im Zeitpunkt der Entziehung der Lenkerberechtigung rechtfertigte eine solche nach § 73 Abs 1 KFG 1967. Eine vorübergehende Entziehung kommt nur dann in Betracht, wenn anzunehmen ist, daß die verloren gegangene Erteilungsvoraussetzung spätestens nach 18 Monaten wieder hergestellt sein wird. Dies wird b... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 18. März 1991 wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, C, E, F und G "bis zum 1. April 1992 befristet". Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Unbestritten ist, daß gegen den Beschwerdeführer ein Ermittlungsverfahren gemäß... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Anordnung einer Maßnahme nach § 74 Abs 1 KFG - im Unterschied zu einer Entziehung nach § 73 Abs 1 KFG, bei der die Erteilung einer neuen Lenkerberechtigung beantragt werden muß - bewirkt, daß die entzogene Lenkerberechtigung nach Ablauf der ausgesprochenen Entziehungsdauer ipso iure wieder auflebt und demnach die... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: § 75 KFG kennt nur ein einheitliches Ermittlungsverfahren bei der Entziehung der Lenkerberechtigung, das alle Erteilungsvoraussetzungen erfaßt. Bei Ergreifen einer Maßnahme nach § 73 oder § 74 KFG sind alle bis zur Bescheiderlassung verwirklichten Umstände zu berücksichtigen. Die wiederholte Erg... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 13. Juli 1988 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung entzogen. Mit Eingabe vom 31. Jänner 1990 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiederaufnahme des durch den genannten Bescheid abgeschlossenen Entziehungsverfahrens. Der Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 28. Mai 1990 gemäß § 69 AVG 1950 abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene, vom Verfass... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 7. August 1991 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: In der Beschwerde wird lediglich geltend gemacht, daß der dem angefochten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs4;AVG §70 Abs3;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/04/30 90/11/0208 1 Stammrechtssatz Hat der Landeshauptmann gemäß § 69 Abs 4 AVG über den Antrag auf Wiederaufnahme des mit seinem (Berufungs)Bescheid abgeschlossenen Verfahrens betreffend Entziehung der L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Liegt ein rechtskräftiger Aufforderungsbescheid zu einer amtsärztlichen Untersuchung vor, so kommt ihm in Ansehung der Erlassung eines nachfolgenden, darauf beruhenden Entziehungsbescheides Bindungswirkung zu, weshalb die Behörde von der Rechtmäßigkeit dieses Bescheides auszugehen hat (Hinweis E 19... mehr lesen...
Mit Antrag vom 1. September 1989 begehrte der Beschwerdeführer bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, "die Verlängerung bzw. Aufhebung der Befristung" seiner mit 3. November 1989 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B. Dem Beschwerdeführer wurde in Erledigung dieses Antrages eine bis 3. November 1994 befristete Lenkerberechtigung mit der Auflage erteilt, als Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat ihre Entscheidungsbefugnis überschritten, wenn Sache iSd § 66 Abs 4 AVG die Frage der Erteilung einer Lenkerberechtigung gewesen ist, sie aber eine Entziehung der Lenkerberechtigung verfügt hat. Schlagworte Beschränkungen der... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 29. Mai 1990, Zl. 89/11/0185, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 24. Mai 1989, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und ausgesprochen worden war, daß ihm für die Dauer seiner körperlichen und geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, wegen R... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Leistet der Besitzer einer Lenkerberechtigung einem rechtskräftigen Bescheid nach § 75 Abs 2 zweiter Satz KFG keine Folge, so ist ihm die Lenkerberechtigung zu entziehen, ohne daß sich die Beh mit seiner geistigen und körperlichen Eignung näher auseinanderzusetzen hat. Die Bestimmung des § 75 Abs 2 zweiter Satz KFG bietet der Behör... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Juni 1986, Zl. 85/11/0300, Slg. Nr. 12.168/A, verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit diesem Erkenntnis einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der Lenkerberechtigung wegen Fehlens der gesundheitlichen Eignung infolge eines Anfallsleidens abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit in... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 20. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer, einem polnischen Staatsangehörigen, gemäß § 86 Abs. 1a KFG 1967 das Recht, von seinem polnischen Führerschein in Österreich Gebrauch zu machen, bis 10. Juni 1991 aberkannt. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Vorstellung. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 13. November 1990 (Betreff: "Entziehung der Lenkerberechtigung - Aussetzung des Verfahren... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der
Begründung: im Entziehungsbescheid, daß laut Gutachten des Sachverständigen der Betroffene "derzeit" nicht zum Lenken von Kfz geeignet ist, ist dem spruchmäßigen Entzug... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Durch den Entziehungsbescheid steht für den Zeitpunkt der Entziehung bindend fest, daß der Lenker zum Lenken von Kfz nicht geeignet ist. Ist die Lenkerberechtigung wegen Befristung schon früher erloschen, wirkt sich der Ausspruch im Falle eines Antrage... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litc;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, einander widersprechender Gutachten zur Verkehrstauglichkeit bei Verdacht von Epilepsie (zystoide Laesion im Computertomogramm). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991110019.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967 §86 Abs1a;
Rechtssatz: Die Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 75 KFG und zur Aberkennung des Rechtes, von einem ausländischen Führerschein in Österreich Gebrauch zu machen, gemäß § 86 Abs 1a KFG betreffen zwei verschiedene Sachen, und zwar sowohl im Sinne d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beging am 23. November 1988 als Lenker eines Kraftfahrzeuges eine Übertretung gemäß § 5 Abs. 1 (in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a) StVO 1960. Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 30. November 1988 wurde ihm gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von vier Wochen entzogen. Am 5. April 1990 beging der Beschwerdeführer als Lenker eines Kraftfahrzeuges neuerlich eine Übert... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Behörde in der
Begründung: ausdrücklich erklärt, daß nach Ablauf der festgesetzten Zeit gem § 73 Abs 2 KFG - die 18 Monate nicht übersteigt - die Verkehrszuverlässigkeit wieder gegeben sei, so ist sie damit von der in § 74 Abs 1 KFG beschriebenen Annahme ausgegangen. Die Entziehung nach § 73 Abs 1 KFG ist hier rechtswidrig. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Das in § 74 Abs 1 KFG normierte zusätzliche Tatbestandsmerkmal, ob nämlich anzunehmen ist, daß nach Ablauf von nicht mehr als 18 Monaten die
Gründe: für die Entziehung nicht mehr gegeben sind, unterscheidet die vorübergehende Entziehung von der nach § 73 Abs 1 KFG. Gelangt die Behörde auf Grund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahre... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75a lita;
Rechtssatz: Ein rechtskräftiges Lenkverbot gem § 75a lit a KFG steht einer später ergangenen Entziehung der Lenkerberechtigung iSd § 73 Abs 1 KFG nicht entgegen, da es keine Maßnahme iSd § 73 Abs 1 KFG darstellt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991110002.X01 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die wiederholte Ergreifung einer Maßnahme iSd § 73 Abs 1 KFG auf Grund ein und desselben Sachverhaltes verstößt gegen die Rechtskraft des die erste Entscheidungsmaßnahme aussprechenden Bescheides (Hinweis E 3.7.1990, 89/11/0224). Schlagworte Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Al... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung schließt nicht aus, daß die Lenkerberechtigung für die Zeit nach Ablauf der festgesetzten Zeit neuerlich vorübergehend entzogen wird, unabhängig davon, ob im Zeitpunkt der Erlassung des neuerlichen Entziehungsbescheides die zunächst festgesetzte Zeit noch nicht abgelaufen war. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 29. Oktober 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 30. November 1988, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschw... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Zu Lasten des Lenkers fällt besonders ins Gewicht, wenn er, obwohl er im Hinblick auf eine bloß befristet erteilte Lenkerberechtigung im besonderen Maße bemüht sein muß, nicht als Lenker von Fahrzeugen in alkoholisiertem Zustand auffällig zu werden, wiederholt rückfällig wird. Eu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 15. Juni 1990 wurde (in Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 22. August 1989) dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß Abs. 2 dieses Paragraphen ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer "bis zur Wiedererlangung der geistigen und körperlichen Eignung" keine neue Lenkerberechtigung erteilt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. März 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung entzogen. Mit Eingabe vom 20. August 1990 stellte der Beschwerdeführer bei der Bundespolizeidirektion Wien den Antrag auf Wiederaufnahme des durch den genannten Bescheid abgeschlossenen Entziehungsverfahrens. Der Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 24. September 1990 gemäß § 69 Abs. 2 AVG 1950 zurückgewiesen. Di... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 15. September 1988 wurde gemäß § 73 KFG 1967 dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B und F "für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung (bis zur Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung, worüber der Amtsarzt zu entscheiden hat)" entzogen und gleichzeitig ausgesprochen, daß ihm für diese Zeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 wurde die aufschiebende Wi... mehr lesen...