Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwG... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm bis einschließlich 5. Juni 1995 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ausf dahingehend, daß nach der Verursachung eines Verkehrsunfalles durch Lenken eines PKWs in alkoholisiertem Zustand und einem weiteren Vorfall, bei dem die vorgeschriebene Geschwindigkeit erheblich überschritten wurde, die Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG gerechtfertigt ist, jedoch die Bemessung der Zeit nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ein gesonderter Abspruch über die Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG und über die nach § 73 Abs 2 KFG festzusetzende Zeit ist unzulässig. Schlagworte Trennbarkeit gesonderter Abspruch European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des ersten Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 1987, Zl. 86/11/0153, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Juli 1986, soweit mit ihm die Erteilung einer (unbefristeten) Lenkerberechtigung für die Zeit nach dem 14. Jänner 1988 versagt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Hiefür war maßgebend, daß sich dieser Besc... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 11. Mai 1989 wurde u.a. gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers "für die Gruppen A und B auf zwei Jahre eingeschränkt, das ist vom 16.8.1988 bis zum 16.8.1990" (am 16. August 1988 erstattete der ärztliche Amtssachverständige der Erstbehörde ein "Gutachten", in dem er allerdings zu keinem abschließenden Ergebnis über die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers kam). Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, daß bei einem Zustand nach Alkoholmißbrauch weder für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung nach § 31 KDV noch wegen körperlicher Nichteignung nach § 34 Abs 1 lit b oder lit d KDV das Gutachten des Amtssachvers... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/11/0299
Rechtssatz: Krankheiten, Behinderungen und Störungen im Sinne des § 30 Abs 1 Z 1 und § 31 KDV sind für eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung im Sinne des § 73 Abs 1 KFG nur insoweit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Beschwerdeführer derzeit nicht verkehrszuverlässig ist (Übertretungen nach § 99 Abs 1 StVO - sog. Alkoholdelikte) und damit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Na... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 7. April 1988 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von drei Monaten, von der Zustellung dieses Bescheides an gerechnet, entzogen. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 11. April 1988 zugestellt. Nach "vorläufiger Wiederausfolgung" des Führerscheines an den Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 24. April 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Mai 1989 auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: Nach der Begründung: des angefochtenen Bescheides wies di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid vom 6. Dezember 1989 entschied der Landeshauptmann von Kärnten über die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juli 1988, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Villach am 13. Juli 1988, gestellten Anträge dahingehend, daß der Antrag "auf Wiederausfolgung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 26.1.1989" (richtig: 1988) "vorübergehend entzogenen Lenkerberechtigung" gemäß § 74 Abs. 2 KFG 1967 u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0001 E 17. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz War für das Ergebnis eines ärztlichen Gutachtens der Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle ausschlaggebend und dieser Befund im Zeitpunkt der Bescheiderlass... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer vor Ablauf von 18 Monaten keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe; gleichzeitig wurde gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer der geistigen und körperlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In seiner an... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Mit den Ausführungen, auf Grund geänderter familiärer Verhältnisse (Ehescheidung) sei der Anlaß für seinen Alkoholkonsum weggefallen, macht der Lenker, dem wegen wiederholter Begehung von Alkoholdelikten die Lenkerberechtigung entzogen wurde, nichts geltend, was die Rechtmäßigkeit der Entziehung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung einer Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der ASt derzeit nicht die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz besitzt. Der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung stehen in Ansehung einer Beschwerde gegen einen auf eine sol... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 15. Juni 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von drei Jahren (beginnend ab 3. Jänner 1988) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Nach d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese S... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 6. Dezember 1988 wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Befristung der dem Beschwerdeführer im Jahre 1966 erteilten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und F bis 11. April 1989 ausgesprochen. Aufgrund der Berufung des Beschwerdeführers gegen diesen Bescheid sprach der Landeshauptmann von Niederösterreich mit Bescheid vom 23. Juni 1989 die Befristung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers bis zum 5. April ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ein früherer Alkoholmißbrauch berechtigt nur unter der weiteren Voraussetzung eines derzeit objektiv nachweisbaren Zustandes nach Alkoholmißbrauch zur Schlußfolgerung, die Eignung einer Person zum Lenken eines KFZ könne nur für eine bestimmte Zeit angenommen werden. European... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd idF 1985/101;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0148 E 18. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Unter "Alkoholabhängigkeit oder chronischem Alkoholismus" (§ 34 Abs 1 lit d KDV 1967) ist eine "Süchtigkeit" hinsichtlich Alkohol zu verstehen, die schon wegen ihres Bestehens das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 13. Juli 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen. Dagegen richtet sich die am 16. November 1989 eingelangte Beschwerde. Der Beschwerdeführer ist am 30. Dezember 1989 verstorben. Bei der Lenkerberechtigung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, in Ansehung dessen nach dem Tod des Besitzers keinerlei subjektive Rec... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §8;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Lenkerberechtigung nach dem KFG handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht, in Ansehung dessen nach dem Tod des Besitzers keinerlei subjektive Rechte und demnach auch keine Rechtsverletzungsmö... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "für die Zeit von 3 Jahren (ab 5.5.1989) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof ge... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entscheidung, ob eine Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG oder gem § 74 Abs 1 KFG zu erfolgen hat und welche Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG festzusetzen, ist vornehmlich von den Kriterien des § 66 Abs 3 KFG auszugehen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0008 E 27. November 1985 RS 2 Stammrechtssatz Auch bereits (nach den Bestimmungen des Tilgungsgesetzes 1951 bzw des Tilgungsgesetzes 1972) getilgte Vorstrafen sind bei Beurteilung der Persönlichkeit des Betreffenden im Zusammenhang mit der Festsetzung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG 1967 zu... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Eine dauernde Entziehung der Lenkerberechtigung verbunden mit dem Ausspruch, dass dem Betroffenen für die Dauer von 13 Monaten keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist jedenfalls gerechtfertigt, wenn der Betroffene insgesamt drei Alkoholdelikte begangen hat und ihm schon einmal... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0307 E 27. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Auch bei Festsetzung einer 18 Monate nicht übersteigenden Frist gem § 73 Abs 2 KFG kommt eine endgültige Entziehung der Lenkerberechtigung in Frage, wenn die Behörde nicht zu (positiven) Annahme gelangt, die betr. Person werde nach Ablauf der ... mehr lesen...