RS Vwgh 1991/11/12 91/11/0104

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Veröffentlicht am 12.11.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung sind bei einer Entziehung wegen geistiger und körperlicher Nichteignung Aussprüche nach § 73 Abs 2 KFG, die auf die datumsmäßig nicht näher fixierte Wiedererlangung der Eignung abstellen, nicht rechtswidrig (Hinweis E 29.5.1985„ 84/11/0324).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110104.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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