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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei einer Entziehung wegen geistiger und körperlicher Nichteignung Aussprüche nach § 73 Abs 2 KFG, die auf die datumsmäßig nicht näher fixierte Wiedererlangung der Eignung abstellen, nicht rechtswidrig (Hinweis E 29.5.1985„ 84/11/0324).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110104.X02Im RIS seit
19.03.2001