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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Rechtssatz
Zu Lasten des Lenkers fällt besonders ins Gewicht, wenn er, obwohl er im Hinblick auf eine bloß befristet erteilte Lenkerberechtigung im besonderen Maße bemüht sein muß, nicht als Lenker von Fahrzeugen in alkoholisiertem Zustand auffällig zu werden, wiederholt rückfällig wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110234.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
24.06.2009