RS Vwgh 1991/6/4 90/11/0234

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Veröffentlicht am 04.06.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Zu Lasten des Lenkers fällt besonders ins Gewicht, wenn er, obwohl er im Hinblick auf eine bloß befristet erteilte Lenkerberechtigung im besonderen Maße bemüht sein muß, nicht als Lenker von Fahrzeugen in alkoholisiertem Zustand auffällig zu werden, wiederholt rückfällig wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110234.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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