Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Lenkerberechtigung hat die Behörde dadurch, daß sie ungeachtet dessen, daß die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung nur die geistige Eignung zum Lenken von Kfz betrifft, ausgesprochen hat, dem Lenker dürfe (auch) bis zur Wiedererlan... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung umfaßt nicht auch die Verkehrszuverlässigkeit (die charakterliche Eignung zum Lenken von Kfz) (Hinweis E 22.1.1991, 90/11/0143). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110153.X01 Im RIS... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs4;AVG §70 Abs3;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Landeshauptmann gemäß § 69 Abs 4 AVG über den Antrag auf Wiederaufnahme des mit seinem (Berufungs)Bescheid abgeschlossenen Verfahrens betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers in erster Instanz entschieden... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Lenkerberechtigung einerseits und der Abweisung eines Antrages auf Erteilung einer Lenkerberechtigung andererseits handelt es sich um zwei verschiedene "Sachen" im Sinne des § 66 Abs 4 AVG. Dadurch, daß die Berufungsbehörde den Antrag auf Wiedererteilun... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0051 E 11. März 1988 RS 1 Stammrechtssatz Zur Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit bedarf es weder eines ärztlichen Gutachtens noch einer verkehrspsychologischen Untersuchung (Hinweis auf E 25.9.1985, 83/11/0128). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 29. November 1987 um 5.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Kobernaußer Landesstraße bei km 28,4 im Ortschaftsbereich Rödt, Gemeindegebiet Neuhofen, in Richtung Lohnsburg gelenkt zu haben, ohne im Besitz der erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §71 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs4;
Rechtssatz: Der Führerschein vermag eine bereits entzogene Lenkerberechtigung nicht zu ersetzen, weil er (nur) eine Bestätigung über die erteilte Lenkerberechtigung darstellt, sodaß der Umstand, daß der Besch zum Tatzeitpunkt noch im Besitz des Führerscheins ist, ohne Bedeutung ist, wenn di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer der körperlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von 10 Monaten, d.i. vor dem 18. März 1991, "keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf" (was im... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16. Oktober 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von vier Wochen (ab 16. November 1988) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwG... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §30;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, daß die im verkehrspsychologischen Befund erwähnten Schwächen im Bereich der visuellen Auffassung, der Reaktionsgeschwindigkeit und der Sensomotorik, die Ausführungen zum Persönlichkeitsbefund und die (im Gutachten des amtsärztlichen Sachverständigen erwähnte) e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 90/11/0102 2 Stammrechtssatz Ausf, daß bei einem Zustand nach Alkoholmißbrauch weder für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung nach § 31 KDV noch wegen körperlicher Nichteignung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 25. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit verfügt, daß dem Beschwerdeführer eine neue Lenkerberechtigung erst nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab 11. November 1989 (dem Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines) erteilt werden dürfe. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wenn eine vorübergehende Entziehung nach § 74 Abs 1 KFG den Lenker auf Grund des Erlöschens der nur befristet erteilten Lenkerberechtigung gleichfalls nicht der Notwendigkeit enthebt, einen Antrag auf neuerliche Erteilung zu stellen, ist er jedenfalls durch den auf § 73 Abs 1 KFG beruhenden... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 27. Juli 1990 wurde (in Bestätigung des mündlich verkündeten Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 22. August 1989) dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, D, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 dieses Gesetzes ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von sechs Monaten, gerechnet ab der vor... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von 36 Monaten vom 10. November 1989 an, demnach bis 10. November 1992, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des ang... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Befristung der Lenkerberechtigung der Beschwerdeführerin für die Gruppe B bis 11. Dezember 1991 ausgesprochen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde ging auf Grund des von ihr eingeholten Gutachtens des ärztlichen Amtssachverständigen vom 11. Dezember 1989 davon aus, daß seit der am 28. Jun... mehr lesen...
In der am 13. Dezember 1990 zur Post gegebenen Beschwerde behauptet der Beschwerdeführer, er habe gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hallein vom 6. März 1990, mit dem ihm die Lenkerberechtigung für die Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen worden sei, am 26. März 1990 Berufung an die belangte Behörde erhoben. Diese habe bisher darüber nicht entschieden, weshalb er Säumnisbeschwerde erhebe. Der Beschwerdeführer hat dabei übersehen, daß zwar gemäß Art. 132 B-VG Beschwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person hat von den im Ermittlungsverfahren festgestellten strafbaren Handlungen auszugehen. Aus diesen ist ein Charakterbild zu gewinnen; nicht notwendig ist die Durchführung eines persönlichen Gespräches zur Charaktererforschung (Hinweis E 25.... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 89/11/0124 1 Stammrechtssatz Krankheiten, Behinderungen und Störungen im Sinne des § 30 Abs 1 Z 1 und § 31 KDV sind für eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung im Sinne des § 73 Abs 1 KFG nur insoweit von Belang, als sie eine Beeinträchtigung... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Entziehung der Lenkerberechtigung bereits um die dritte Entziehung, die in Verbindung mit der Begehung von Alkoholdelikten verfügt wurde, rechtfertigt dies allein bereits diese Maßnahme, ebenso die Bemessung der Zeit gem § 73 Abs 2 KFG im Ausmaß von 3 Jahren (Hinweis E 29.5.1990, 89/11... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0286 E 23. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Entziehungsbehörde ist an eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Übertretung nach § 99 Abs 1 StVO gebunden. Daran vermag auch eine gegen diese Strafentscheidung erhobene Beschwerde an den VwG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/01/22 AW 89/11/0062 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Entziehung einer Lenkerberechtigung - Nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ist davon auszugehen, daß der Bf derzeit die gesundheitliche Eignung zum Lenken von KFZ nicht besitzt und damit eine Gefahr für andere V... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "auf die Dauer seiner geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 90/11/0134 3 Stammrechtssatz Ein gesonderter Abspruch über die Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG und über die nach § 73 Abs 2 KFG festzusetzende Zeit ist unzulässig. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 90/11/0102 2 Stammrechtssatz Ausf, daß bei einem Zustand nach Alkoholmißbrauch weder für die Entziehung der Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung nach § 31 KDV noch wegen körperlicher Nichteignung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §42 Abs1;
Rechtssatz: Wurde spruchmäßig die Lenkerberechtigung wegen geistiger Nichteignung entzogen, so ist der Bf durch die in der
Begründung: zum Ausdruck gebrachte Annahme, er sei auch verkehrsunzuverlässig in seinen Rechten nicht verletzt. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 3 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von vier Wochen gerechnet vom 18. November 1989 der Führerschein nicht ausgefolgt werden dür... mehr lesen...