Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litd;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §142 Abs1;
Rechtssatz: Die Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG mit drei Jahren verletzt den Lenker nicht in seinen Rechten, weil aufgrund des von ihm begangenen Raubes gem § 142 Abs 1 StGB und fünfzehn Vorstrafen wegen Delikten gegen Leib und Leben, die im Rahmen der Wertung gem § 66 Abs 3 KFG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 litc;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0121 E 19. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erhebung einer VwGH Beschwerde gegen den Strafbescheid ändert nichts daran, dass dieser zum Zeitpunkt de... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/28 91/11/0158 4 Stammrechtssatz Der zwischen der letzten Tat und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme verstrichenen Zeit von rund 10 Monaten und dem nach der Aktenlage gegebenen Wohlverhalten des Lenkers während dieser Zeit kommt im Hinblick auf den Umstand, daß in dieser Zeit gegen den Lenker zunä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. Februar 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm erst ab 21. September 1995 eine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektio... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110150.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den vorgelegten Unterlagen, insbesondere aus der Kopie des angefochtenen Bescheides, ergibt sich folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 1995 wurde gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G erteilte Lenkerberechtigung entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von acht Monaten, gerechnet ab Zustellung de... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §127;StGB §128;
Rechtssatz: Bei der anzustellenden Prognose gem § 73 Abs 2 KFG, wann der Bf die Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen wird, hat die belangte Behörde von den Wertungskriterien des § 66 Abs 3 KFG auszugehen. Auch wenn der Bf bis zur strafgerichtlichen Verurteilung unbescholten war,... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 10. Oktober 1994 wurde die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend auf die Dauer von sieben Monaten, gerechnet ab der am 29. August 1994 erfolgten Abnahme des Führerscheins, entzogen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 1. Dezember 1994 wurde der dagegen vom Beschwerdeführer erhobenen Berufung keine Folge gegebe... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den der Bestrafung des Beschuldigten wegen eines verschuldeten Verkehrsunfalls zugrundeliegenden Alkoholisierungsgrad von 1,02 mg/l Atemluftalkoholgehalt, kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, daß die belangte Behör... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Jänner 1995 wurde die der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs. 3 und Abs. 4 KFG 1967 auf die Dauer von vier Wochen, gerechnet ab 18. November 1993, vorübergehend entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien vom 20. Februar 1992 und vom 7. Mai 1993 wegen Übertretungen nach § 99 Abs. 1 StVO 1960 bestraft. Seinem Antrag vom 6. April 1993 auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung auf Grund seiner polnischen gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 wurde am 13. Mai 1993 Folge gegeben und ihm ein österreichischer Führerschein betreffend Kraftfahrzeuge der Gruppe B ausgefolgt. Mit Bescheid der Bundespolizeidir... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren (ab 4. Februar 1994) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde ma... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug (in dritter Instanz) ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von fünf Jahren von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 7. Oktober 1993 an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Besc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §56;AVG §69 Abs3;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §67 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Das formale "Bekanntsein" einer Tatsache einzig aus dem Grund, daß eine Mitteilung über diese Tatsache bei der Behörde bereits eingelangt war, muß nicht unbedingt die Möglichkei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Eine Entziehung der Lenkerberechtigung wegen körperlicher oder geistiger Nichteignung ist zwar für die iZm der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person zu beantwortenden Fragen nicht von Bedeutung, weil es sich dabei um zwei verschiedene Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110071.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 1 Stammrechtssatz Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und Abs 2 lit e KFG d... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 14. April 1994 schuldig erkannt, am 20. Mai 1993 eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen zu haben. Darauf gestützt erging im Instanzenzug der angefochtene Bescheid, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 73... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995110037.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von zwei Jahren nach der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 20. Juli 1994 (somit vor dem 27. Juli 1996) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf; eine in diese Zeit fallende Haft wi... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Kraftfahrbehörden haben bei der Beurteilung einer Person als verkehrsunzuverlässig und bei der Prognose hinsichtlich der Wiederherstellung ihrer Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 73 Abs 1 und § 73 Abs 2 KFG von wesentlich anderen Kriterien auszugehen als das Strafgericht bei der Bemessung der g... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;SGG §16 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf hat nach dem
Spruch: des Strafurteils während eines Zeitraumes von ungefähr einem Jahr Suchtgift in einer großen Menge einer Vielzahl von Personen, zum Teil gegen Entgelt überlassen. Dieses Verhalten ist als außerordentlich verwerf... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 14. Oktober 1993 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 aus Anlaß einer am 8. Oktober 1993 begangenen Übertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß vor Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab 8. Oktober 1993, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. Dezember 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß für die Zeit von 24 Monaten (ohne Einrechnung von Haftzeiten, gerechnet ab 3. März 1992) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Besch... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;StGB §83;
Rechtssatz: Gemäß § 66 Abs 2 lit c KFG kommt es nicht auf mehrere Verurteilungen wegen Vergehens nach § 83 StGB an, sondern darauf, daß der Bf wiederholt strafbare Handlungen gemäß § 83 StGB BEGANGEN hat. Im Rahmen der Wertung gemäß § 66 Abs 3 KFG ist die Berücksichtigung einer länger zurückliegenden Verurtei... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/07 92/11/0081 2
(hier: Daß der Bf bei Begehung des nunmehrigen Deliktes
"langsam fuhr", eine "vorsichtige Fahrweise" an den Tag legte
und "derart langsam reagierte, daß gar nichts mehr passieren
konnte", was "im G... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;StGB §105;StGB §216;StGB §217;StGB §83;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Gefährlichkeit der Verhältnisse bei strafbaren Handlungen nach § 83 StGB und die Verwerflichkeit der Straftaten (Menschenhandel, Nötigung, Zuhälterei), die wiederholten Vorstrafen des Bf und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß bei Rückfallstä... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten (ab 23. März 1993) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der B... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die bei der Bemessung der Zeit gemäß § 73 Abs 2 KFG maßgebende Wertungsvorschrift des § 66 Abs 3 KFG stellt auf das Verhalten während jener Zeit ab, die seit der als bestimmte Tatsache herangezogenen Straftat verstrichen ist. Deswegen ist ein etwaiges Wohlverhalten vor dieser Zeit ohne rechtliche Bedeutung. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 17. März 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B erteilte Lenkerberechtigung vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß für die Zeit von 18 Monaten (ab 27. Feber 1993 bis einschließlich 26. August 1994) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichte... mehr lesen...