Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/23 89/11/0210 5 Stammrechtssatz Die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse ist angesichts des Vorliegens einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f erster Fall KFG schon begrifflich gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/28 91/11/0158 4 Stammrechtssatz Der zwischen der letzten Tat und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme verstrichenen Zeit von rund 10 Monaten und dem nach der Aktenlage gegebenen Wohlverhalten des Lenkers während dieser Zeit kommt im Hinblick auf den Umstand, daß in dieser Zeit geg... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 21. Jänner 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit im Sinne des § 66 Abs. 2 lit. f KFG 1967 vorübergehend auf die Dauer von zwölf Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides (das war der 28. Jänner 1991), entzogen. Mit dem nun angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 9. August 1991 wurde die Berufung des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 24. April 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Abnahme seines Führerscheines am 4. September 1991 an, entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer während dieser Zeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß die Entziehung von 12 Monaten am 3. März 1992, dem Tag der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides der Bundespolizeidirektion Wien vom 24. Februar 1992, beginnt und am 3. März 1993 endet. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten vom 1. Jänner 1992 (dem Tag der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides der Bundespolizeidirektion Linz) an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichtet... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von fünf Jahren von der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Gmunden (dem 21. März 1991) an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, wobei die in Strafhaft verbrachte Zeit... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0027 E 13. Oktober 1987 RS 3 Stammrechtssatz Bei Begehung von Alkoholdelikten ist an sich schon eine besondere Verwerflichkeit gegeben (Hinweis auf E 16.6.1987, 86/11/0170 und E 22.9.1987, 86/11/0171). European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0183 2 Stammrechtssatz Ist zwischen dem als bestimmte Tatsache herangezogenem Vorfall und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme erst eine extrem kurze Zeit (wenige Tage) verstrichen, so kann kein relevantes Wohlverhalten des Bf vorliegen. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0247 E 19. Februar 1988 VwSlg 12649 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Der Umstand, dass der Besitzer der Lenkerberechtigung bis zu dem Vorfall nicht nur kein Alkoholdelikt begangen hat, sondern überhaupt ohne Vorstrafen war, spielt bei der Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG eine entscheidende Rolle (Hinweis... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf ist mit erheblicher überhöhter Geschwindigkeit beim Auslauf einer leichten Kurve gegen eine Felsbegrenzung gefahren und in der Folge gegen einen entgegenkommenden Pkw gestoßen. Er wurde deswegen wegen der Vergehen nach § 80 StGB und nach § 88 Abs 4 erster Fall StGB v... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Die Wertung dieser bestimmten Tatsache (§ 15 StGB, § 12 Abs 1 Z 2 und Abs 3 Z 3 SGG) iSd § 66 Abs 2 lit c KFG nach § 66 Abs 3 KFG erbringt schon allein im Hinblick auf das Wertungskriterium der Verwerflichkeit keinen Anhaltspunkt für die Annahme, die bestimmte Tatsache ließe nicht auf die Verkehrsunzuverlässikgeit des Bf schli... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/11/0055 E 16. Mai 1989 RS 4 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörde hat bei der Beurteilung einer Person als verkehrsunzuverlässig und bei der Prognose hinsichtlich der Wiederherstellung ihrer Verkehrszuverlässigkeit von wesentlich anderen Kriterien auszugehen, als das Strafgericht bei der Bemessung der Strafe ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/15 90/11/0175 3 (hier: "Geisterfahrt" eines Unbescholtenen und Alkoholisierung - 2 Jahre Entziehungszeit überhöht) Stammrechtssatz Obwohl zwei bestimmte Tatsachen vorliegen, ist zu beachten, daß es sich bei dem Lenken mit überhöhter Geschwindigkeit nach Alkoholkonsum und dem anschließenden Verwe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/15 90/11/0175 2 Stammrechtssatz Die zwischen der Tat und der Erlassung des angefochtenen Bescheides verstrichene Zeit ist im Hinblick auf den Umstand, daß während dieser Zeit das Entziehungsverfahren vor den Kraftfahrbehörden und das gerichtliche Strafverfahren anhängig war, von geringer Bedeutung. ... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;SGG §12; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0042 E 24. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Das Überlassen von Suchtgift auch nur an eine Person ist sozialschädlich und damit im Sinne des § 66 Abs 3 KFG 1967 verwerflich. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/15 90/11/0175 2 Stammrechtssatz Die zwischen der Tat und der Erlassung des angefochtenen Bescheides verstrichene Zeit ist im Hinblick auf den Umstand, daß während dieser Zeit das Entziehungsverfahren vor den Kraftfahrbehörden und das gerichtliche Strafverfahren anhängig war, von geringer Bedeutung. ... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;SGG §12 Abs1;SGG §16 Abs1;
Rechtssatz: Im Rahmen der Beurteilung des Wertungskriteriums der Verwerflichkeit kommt der Länge des Tatzeitraumes (2 Jahre - Tathandlungen iSd § 12 Abs 1 und § 16 Abs 1 SGG) besondere Bedeutung zu. Daß diese Tathandlungen strafrechtlich als eine strafbare Handlun... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §105;StGB §84;
Rechtssatz: In einer strafbaren Handlung nach § 84 StGB liegt eine die Verkehrsunzuverlässigkeit indizierende bestimmte Tatsache. Bei ihrer Wertung iSd § 66 Abs 3 KFG ist im vorliegenden Fall die weitere rechtskräftige Verurteilung nach § 105 StGB zu berücksichtig... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 24. Mai 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm bis einschließlich 16. November 1990 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Dieser Mandatsbescheid wurde dem Beschwerdeführer am 2. Juni 1989 zugestellt. Er erhob dagegen keine Vorstellung. Dieser Entziehungsmaßnahme lag z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 30 Monaten von der vorläufigen Führerscheinabnahme am 1. Februar 1992 an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 18. September 1991 wurde die von der Bezirkshauptmannschaft Schwaz gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 ausgesprochene vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A und B in eine Entziehung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 "umgewandelt" und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlich... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;StGB §107 Abs1;StGB §83 Abs1;StGB §83 Abs2;StGB §84 Abs1;
Rechtssatz: Liegt eine Verurteilung wegen Vergehens nach § 83 Abs 2 StGB, § 83 Abs 1 und § 84 Abs 1 StGB sowie wegen § 107 Abs 1 StGB vor (insbesondere deswegen, weil der Bf seine Gattin und seine Tochter, welche mit dem Fahrrad unterwegs waren... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Die Gefährlichkeit der Verhältnisse wird durch den Alkoholkonsum und Erregungszustand des Beschuldigten vor Antritt der Fahrt vergrößert. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110158.X06 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/11/0189
Rechtssatz: Das Wertungskriterium der seither verstrichenen Zeit iSd § 66 Abs 3 KFG kommt somit im Rahmen der Kontrollfunktion der Berufungsbehörde begrifflich nur in Ansehung der... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/28 91/11/0158 4 Stammrechtssatz Der zwischen der letzten Tat und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme verstrichenen Zeit von rund 10 Monaten und dem nach der Aktenlage gegebenen Wohlverhalten des Lenkers während dieser Zeit kommt im Hinblick auf den Umstand, daß in dieser Zeit geg... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;StVO 1960 §46 Abs4 lita;
Rechtssatz: Das Befahren einer Autobahn gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung ("Geisterfahren; hier einer Stadtautobahn im Ausmaß fast des gesamten Stadtgebietes) in Verbindung mit dem Verhalten gegenüber dem Dienstfahrzeug (hier: nach Begegnung mit dem Dienstfahrzeug hat der Besch sei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/29 91/11/0069 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß - trotz der hohen Verwerflichkeit von Alkoholdelikten und selbst bei Annahme einer großen Gefährlichkeit der bei ihrer Begehung herrschenden Verhältnisse - die erstmalige Begeh... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien entzog dem Beschwerdeführer mit Mandatsbescheid vom 28. März 1991 gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B und sprach gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. aus, daß ihm für die Zeit von zwölf Monaten gerechnet ab Abnahme seines Führerscheines, das sei bis einschließlich 21. März 1992, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 16. Dezember 1991 wurde "der... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/11/0161 5 Stammrechtssatz Bei der Prognose, wann der Lenker seine Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangt, kann es keinen Unterschied machen, ob dem betreffenden Besitzer einer Lenkerberechtigung der Führerschein vorläufig abgenommen wurde oder nicht; die Auslegung des § 73 Abs 4 KFG darf nic... mehr lesen...