Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Bei der Wertung iSd § 66 Abs 3 KFG und bei der Bemessung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG steht die Verwerflichkeit von Suchtgiftdelikten im Vordergrund. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine selbst nicht süchtige Person aus Gewinnsucht Suchtgift an andere Personen weitergibt. European Cas... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Wertung von Alkoholdelikten kommt der Umstand der Höhe des Alkoholisierungsgrades bei der Übertretung dazu (hier: Die Atemluft des Bf wies das Dreifache des Atemalkoholgehaltes auf, der bereits auf eine Alkoholbeeinträchtigung schließen läßt). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 für die Dauer von 18 Monaten von der vorläufigen Abnahme des Führerscheines an entzogen wurde. Gemäß § 73 Abs. 2a leg. cit. wurde als begleitende Maßnahme eine besondere Nachschulung an... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vom 12. März 1990 wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde mit dem Antrag, ihn kostenpflichtig aufzuheben. Die belangte Behörde hat die Verwaltungsakten vorgelegt und in ihrer Gegenschrift beantragt, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen. Der ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66 Abs3;StGB §223 Abs2;StGB §224;StGB §229 Abs1;
Rechtssatz: Bei Tathandlungen iSd § 223 Abs 2 und § 224 StGB sowie iSd § 229 Abs 1 StGB ist es entscheidend, ob die verfälschte inländische Lenkerberechtigung tatsächlich (bzw wofür sie) verwendet wird. Es kommt daher dem Umstand besondere Bedeutung zu, daß ein... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs2 lita;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf hat in einem Zeitraum von 8 Jahren vier Alkoholdelikte begangen; es ist ihm die Lenkerberechtigung deswegen schon dreimal entzogen worden. Der Bf ist daher als beharrlicher Wiederholungstäter mit einer tiefverwurzelten Neigung zur Begehung von Alkoholdelikten im... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 12. Dezember 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm eine neue Lenkerberechtigung erst nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 8. August 1990, erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Besch... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/24 91/11/0036 2 Stammrechtssatz Hat die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung, der zwei Alkoholdelikte des Lenkers zugrundelagen, nicht ausgereicht, seine Sinnesart iSd § 66 Abs 1 lita KFG dauerhaft positiv zu beeinflussen, muß die Behörde im Hinblick auf die neuerliche Begehung e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 29. Oktober 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend für die Dauer von 18 Monaten, gerechnet ab 21. März 1992, entzogen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: Die belangte Behörde ging... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Jänner 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G vorübergehend für die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 17. November 1989, entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer wegen am 17. November 1989 begangener Übertretungen... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;StGB §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0204 E 24. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Gefährlichkeit der Verhältnisse iSd § 66 Abs 3 KFG ergibt sich bei strafbaren Handlungen gem § 83 StGB aus der Natur derartiger Delikte. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/12 91/11/0018 2 Stammrechtssatz Wohl ist es eine bekannte Tatsache, daß sich die charakterliche Einstellung eines Menschen im Zeitablauf ändern kann, weshalb auch in dieser Richtung von der belangten Behörde eine Prognose zu stellen war; bei einem Rückfalltäter kann aber von einer derartigen Ände... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 5
(hier: enger zeitlicher Zusammenhang von etwas mehr als einer
halben Stunde). Stammrechtssatz Bei der Festsetzung der Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG kommt es weder auf den relativ engen zeitlichen Konnex (etwa 50 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;StGB §83; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/11/0162 1 Stammrechtssatz Der Bf hat insgesamt fünfmal strafbare Handlungen nach § 83 StGB begangen. Dieser Umstand spricht dafür, daß der Bf eine Neigung zur Gewalttätigkeit gegenüber anderen Personen aufweist. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 23. Jänner 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 vorübergehend für die Dauer von drei Monaten (von der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides am 19. Juni 1991 bis zum 19. September 1991) entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemä... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 19. Juni 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß für die Zeit von 24 Monaten (ab 19. März 1990 bis einschließlich 19. März 1992) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Der dagegen vom Beschwerdeführer eingebrachten Berufung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vo... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/23 89/11/0210 5 Stammrechtssatz Die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse ist angesichts des Vorliegens einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f erster Fall KFG schon begrifflich gegeben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 1 Stammrechtssatz Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und Abs 2 lit e KFG die einmalige Begeh... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/28 91/11/0158 4 Stammrechtssatz Der zwischen der letzten Tat und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme verstrichenen Zeit von rund 10 Monaten und dem nach der Aktenlage gegebenen Wohlverhalten des Lenkers während dieser Zeit kommt im Hinblick auf den Umstand, daß in dieser Zeit gegen den Lenker zunä... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/20 90/11/0027 1 Stammrechtssatz Bei der Entscheidung, ob eine Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG oder gem § 74 Abs 1 KFG zu erfolgen hat und welche Zeit iSd § 73 Abs 2 KFG festzusetzen, ist vornehmlich von den Kriterien des § 66 Abs 3 KFG ausz... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/28 91/11/0158 4 Stammrechtssatz Der zwischen der letzten Tat und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme verstrichenen Zeit von rund 10 Monaten und dem nach der Aktenlage gegebenen Wohlverhalten des Lenkers während dieser Zeit kommt im Hinblick auf den Umstand, daß in dieser Zeit gegen den Lenker zunä... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0247 E 19. Februar 1988 VwSlg 12649 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Der Umstand, dass der Besitzer der Lenkerberechtigung bis zu dem Vorfall nicht nur kein Alkoholdelikt begangen hat, sondern überhaupt ohne Vorstrafen war, spielt bei der Bemessung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG eine entscheidende Rolle (Hinweis... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 31. März 1992 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit vorübergehend für die Dauer von drei Monaten entzogen (vom 17. Jänner 1992 bis 17. April 1992). In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von drei Monaten vom 24. Oktober 1991 (dem Tag der Zustellung des die Entziehung erstmals verfügenden Mandatsbescheides der Bundespolizeidirektion Steyr vom 22. Oktober 1991) an vorübergehend entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Recht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm der Führerschein nicht vor Ablauf von drei Monaten von der Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 27. Juli 1992 - das ist der 31. Juli 1992, somit nicht vor dem 31. Oktober 1992 - wieder aus... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3 litb;
Rechtssatz: Nach § 66 Abs 3 lit b KFG gelten strafbare Handlungen nach § 66 Abs 2 lit c KFG, für die eine mehrfache Begehung als bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 1 KFG zu gelten hat, nicht als bestimmte Tatsache, wenn die Strafe im Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens in erster Instanz getilgt ist. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;StGB §83;
Rechtssatz: Der Bf hat insgesamt fünfmal strafbare Handlungen nach § 83 StGB begangen. Dieser Umstand spricht dafür, daß der Bf eine Neigung zur Gewalttätigkeit gegenüber anderen Personen aufweist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110162.X01 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0183 2
(hier: ein halbes Jahr) Stammrechtssatz Ist zwischen dem als bestimmte Tatsache herangezogenem Vorfall und dem Beginn der Entziehungsmaßnahme erst eine extrem kurze Zeit (wenige Tage) verstrichen, so kann kein relevantes Wohlverhalten des Bf vor... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Auch "nicht allzu gravierende Übertretungen der Straßenverkehrsordnung", bei denen es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen handelt (hier drei), sind bei der Wertung nach § 66 Abs 3 KFG mitzuberücksichtigen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110206.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Auf eine KONKRETE Gefährdung anderer Straßenbenützer kommt es für die Wertung gem § 66 Abs 3 KFG nicht an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110145.X03 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...