RS Vwgh 1995/1/17 94/11/0317

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Die Kraftfahrbehörden haben bei der Beurteilung einer Person als verkehrsunzuverlässig und bei der Prognose hinsichtlich der Wiederherstellung ihrer Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 73 Abs 1 und § 73 Abs 2 KFG von wesentlich anderen Kriterien auszugehen als das Strafgericht bei der Bemessung der gerichtlichen Strafe (Hinweis E 16.5.1989, 89/11/0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994110317.X03

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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