RS Vwgh 1994/9/6 93/11/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.09.1994
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litc;
KFG 1967 §66 Abs3;
StGB §83;

Rechtssatz

Gemäß § 66 Abs 2 lit c KFG kommt es nicht auf mehrere Verurteilungen wegen Vergehens nach § 83 StGB an, sondern darauf, daß der Bf wiederholt strafbare Handlungen gemäß § 83 StGB BEGANGEN hat. Im Rahmen der Wertung gemäß § 66 Abs 3 KFG ist die Berücksichtigung einer länger zurückliegenden Verurteilung (hier: wegen § 83 StGB), die bereits einmal Anlaß für die Entziehung der Lenkerberechtigung gewesen ist, zulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993110032.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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