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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litc;Rechtssatz
Gemäß § 66 Abs 2 lit c KFG kommt es nicht auf mehrere Verurteilungen wegen Vergehens nach § 83 StGB an, sondern darauf, daß der Bf wiederholt strafbare Handlungen gemäß § 83 StGB BEGANGEN hat. Im Rahmen der Wertung gemäß § 66 Abs 3 KFG ist die Berücksichtigung einer länger zurückliegenden Verurteilung (hier: wegen § 83 StGB), die bereits einmal Anlaß für die Entziehung der Lenkerberechtigung gewesen ist, zulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993110032.X01Im RIS seit
19.03.2001