Mit Schriftsatz vom 22. April 2003 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mit Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 25. März 2003 gesetzten zweiwöchigen Frist zur Erteilung der Lenkerauskunft nach § 103 Abs. 2 KFG 1967. Dieser Antrag wurde von der Bezirkshauptmannschaft Villach mit Bescheid vom 8. Juli 2003 gemäß § 71 Abs. 1 AVG abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung wurde vom Unabhängigen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §71;B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art129a Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §123 Abs4;VStG §51 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/11/0069 E 25. Mai 2004 RS 1 Stammrechtssatz Das Verfahren, in dem eine Auff... mehr lesen...
Mit Schriftsatz seines Rechtsvertreters vom 24. Jänner 2000 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der zweiwöchigen Frist zur Erteilung der Lenkerauskunft nach § 103 Abs. 2 KFG 1967. Dieser Antrag wurde vom Magistrat der Stadt Wien mit Bescheid vom 31. März 2000 gemäß § 71 Abs. 1 Z. 1 AVG abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien mit Bescheid vom 5. April 2001 gemäß § 66 Abs.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §71;B-VG Art129a Abs1 Z1;B-VG Art129a Abs1 Z3;KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §123 Abs4;VStG §51 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Verfahren, in dem eine Aufforderung zur Auskunftserteilung gemäß § 103 Abs. 2 KFG 1967 ergeht,ist... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 5. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Führerscheingesetz (FSG) und § 23 Abs. 2 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung aufgefordert, binnen vier Monaten ein amtsärztliches Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen beizubringen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 5. Dezember 2000 wurde dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art103 Abs4;B-VG Art129a Abs1 Z3;FSG 1997 §35 Abs1;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §123 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0036 E 20. Februar 2001 RS 1 Stammrechtssatz Aus § 35 Abs. 1 FSG 1997 i V m Art. 103 Abs. 4 B-VG folgt, dass der Landeshauptmann in Verfahren nach ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. Juli 2000 (zugestellt am 4. August 2000) wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Dauer von 36 Monaten, unter Nichteinrechnung allfälliger Haftzeiten, entzogen. Dieser Maßnahme lag ein vom Beschwerdeführer begangenes Verbrechen nach § 28 Abs. 2 Suchtmittelgesetz zu Grunde. Der Beschei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art103 Abs4;B-VG Art129a Abs1 Z3;FSG 1997 §35 Abs1;FSG 1997 §41 Abs1;KFG 1967 §123 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 35 Abs. 1 FSG 1997 i V m Art. 103 Abs. 4 B-VG folgt, dass der Landeshauptmann in Verfahren nach dem FSG 1997 als Rechtsmittelbehörde in zweiter Instanz entscheidet und da... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 17. September 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren von der Zustellung dieses Bescheides an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Dagegen erhob der Beschwerdeführer ein als "Berufung" bezeichnetes Rechtsmittel, in dem er die Begeh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §67a Abs1 Z1;AVG §73 Abs2;B-VG Art129a Abs1 Z4;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0156
Rechtssatz: Gegen die ausständige Entscheidung des Landeshauptmannes betreffend die Vorstellung gegen einen ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §61 Abs2;AVG §63 Abs1;AVG §67a Abs1 Z1;AVG §71 Abs1 Z2;AVG §73 Abs2;B-VG Art103 Abs4;B-VG Art131 Abs1 Z1;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0156
Rechtssatz: Die Abweisung eines an den ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und nach § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "für die Dauer von 30 Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines, das ist ab dem 20.8.1992" keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Spruch: enthält ferner den Satz: "Die Zeit der Inhaftierung wird bei der Berechnung der Entz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Dauer der Entziehung ist jene Zeit, in der die betreffende Person keine Lenkerberechtigung hat und ihr keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Wurde die Lenkerberechtigung (rückwirkend) vom Tag der vorläufigen Abnahme des Führerscheines (hier: 20.8.1992) an entzogen, das End... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist dem Donaudienst der Bundespolizeidirektion Wien (im folgenden BPD), Bezirkspolizeikommissariat nn, zur Dienstleistung zugeteilt. Nachdem der Beschwerdeführer bereits im August 1991 eine Tätigkeit für die Fahrschule R. in Wien gemeldet hatte (Überstellung von Kraftfahrzeugen von Salzburg nach Wien, Instandhaltung der Fahrschulmotorräder, kein Kontakt mit Fahrschülern bzw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BDG 1979 §56 Abs2;KDV 1967 §36;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §67;
Rechtssatz: Die Mitwirkung eines Beamten der BPolDion (hier: dessen dienstliche Tätigkeiten jedenfalls auch Landstreifendienst umfaßt) im Rahmen der angestrebten Nebenbeschäftigung in einer Fahrschule als Beisitzer beim praktischen Teil der Lenkerprüfung (vgl § 36 KDV, § 67 und § 123 A... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen und dem Inhalt des angefochtenen Bescheides erhob der Beschwerdeführer gegen den Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Judenburg vom 4. November 1994, mit dem ihm gemäß § 73 Abs. 1 in Verbindung mit § 66 Abs. 2 lit. e KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C und E entzogen und ausgesprochen worden war, daß ihm vor Ablauf von fünf Jahren keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, Vorstellung. Auf Grund eines vom ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 Z2;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0222 1 Stammrechtssatz Gemäß § 123 Abs 1 letzter Satz KFG haben über Berufungen gegen erstinstanzliche Bescheide des LH die unabhängigen Verwaltungssenate zu entscheiden. Im Devolutionsweg ergang... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. November 1993 wurde dem Beschwerdeführer gegenüber eine Aufforderung nach dem ersten Satz des § 75 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen. Mit Schreiben vom 21. Oktober 1994 stellte er den Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gegen den Bescheid vom 15. November 1993 und legte diesem Antrag eine - seiner Behauptung nach schon früher (rechtzeitig) erhobene - Berufung bei. Mit ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 Z2;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 123 Abs 1 letzter Satz KFG haben über Berufungen gegen erstinstanzliche Bescheide des LH die unabhängigen Verwaltungssenate zu entscheiden. Im Devolutionsweg ergangene Bescheide des LH sind erstinstanzliche Bescheide (Hinweis B des ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 15. März 1993 Vorstellung gegen einen Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel, mit dem ihm seine Lenkerberechtigung vorübergehend entzogen wurde. Wegen Säumigkeit des im Devolutionsweg zuständig gewordenen Landeshauptmannes von Tirol brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde am 14. Dezember 1993 einen Devolutionsantrag ein. Der Antrag wurde mit dem angefochtenen, laut Rückschein am 22. Dezember 1993 zugestellten ... mehr lesen...
Aus der als Säumnisbeschwerde bezeichneten mit 20. Februar 1995 datierten Eingabe und ihren Beilagen ergibt sich, daß der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht des Landeshauptmannes von Vorarlberg in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens (Entziehung der Lenkerberechtigung) geltend macht. Der Landeshauptmann von Vorarlberg wird im Rubrum der Beschwerde ausdrücklich als belangte Behörde bezeichnet. Nach Lage des Falles kommt auch nur er und nicht etwa der unabhängig... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §67a Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art131 Abs1 Z1;B-VG Art144 Abs1;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat der säumige LH vor Einbringung der Beschwerde gegen den Bescheid des UVS betreffend Zurückweisung des Devolutionsantrages wegen sachlicher Unzuständigkeit (hier: vo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §67a Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Beim VwGH kann eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch einen LH in mittelbarer Bundesverwaltung in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens (hier: vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtig... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem darin gestellten Wiedereinsetzungsantrag, der der Beschwerde angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides und der im kurzen Weg eingeholten Ausfertigung des Bescheides des unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 31. Oktober 1994, Zl. VwSen-510012/3/Weg/Ri, ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem - im Jahre 1911 geborenen - Beschwerdeführer gemäß § 75a Abs. 1 li... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75a Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0365
Rechtssatz: Bei der Erlassung eines Mopedfahrverbotes nach § 75a KFG ist eine weitere Berufung gegen den Berufungsbescheid des Landeshauptmannes an den UVS unzulässig. Dies gilt auch bei einer Bemessung der Zeit nach... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: der Säumnisbeschwerde vor, er habe gegen den (in einem Verfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung ergangenen) Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Perg vom 10. Juni 1994 am 4. Juli 1994 Berufung erhoben. Darüber habe die belangte Behörde bisher nicht entschieden. Gemäß § 27 VwGG kann eine Säumnisbeschwerde erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde (bzw. der unabhängige Verwaltungssenat) die im Weg eines Antrages auf Übergan... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §67e Abs1 Z1;AVG §73 Abs2;B-VG Art103 Abs4;KFG 1967 §123 Abs1 idF 1992/452;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/10/21 94/11/0243 1 Stammrechtssatz Gegen die ausständige Entscheidung des Landeshauptmannes im Verfahren betreffend die Entziehung der Lenk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid entschied der Landeshauptmann von Tirol auf Grund eines Devolutionsantrages des Beschwerdeführers über dessen Vorstellung gegen einen Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 24. Februar 1993, mit dem dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung vorübergehend entzogen worden war. Der Landeshauptmann von Tirol hat somit nicht über eine Berufung abgesprochen, sondern (anstelle der säumigen Behörde erster Instanz) eine erstinstanzliche En... mehr lesen...
Aus der als Säumnisbeschwerde bezeichneten mit 17. August 1994 datierten Eingabe und ihren Beilagen ergibt sich, daß der Beschwerdeführer die Verletzung der Entscheidungspflicht des Landeshauptmannes von Steiermark in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens (Entziehung der Lenkerberechtigung) geltend macht. Gemäß § 27 VwGG kann Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht (Säumnisbeschwerde) erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde (der unabhängige Verwaltungssenat), ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht92 Luftverkehr93 Eisenbahn94/01 Schiffsverkehr
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §67a Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art103 Abs4;KFG 1967 §123 Abs1 idF 1992/452;VollzugszuständigkeitenÄG BMöWV 1992 Art4 Z4;VwGG §34 Abs1; Rec... mehr lesen...