Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht92 Luftverkehr93 Eisenbahn94/01 Schiffsverkehr
Norm: AVG §67e Abs1 Z1;AVG §73 Abs2;B-VG Art103 Abs4;KFG 1967 §123 Abs1 idF 1992/452;KFG 1967 §73 Abs2;VollzugszuständigkeitenÄG BMöWV 1992 Art4 Z4;VwGG §27; ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)14/01 Verwaltungsorganisation50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht92 Luftverkehr93 Eisenbahn94/01 Schiffsverkehr
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art140 Abs7;KFG 1967 §123 Abs1 idF 1992/452;VollzugszuständigkeitenÄG BMöWV 1992 Art4 Z4;
Rechtssatz: Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 24.6.1993, G 37/93 ua gemäß Art 140 B-VG de... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Verfahren über die Berufung gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 20. Jänner 1994, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung entzogen wurde, gemäß § 38 AVG bis zur rechtskräftigen Entscheidung in einem anhängigen Verwaltungsstrafverfahren ausgesetzt. Die Beschwerde ist nicht zulässig. Im vorliegenden Beschwerdefall hat der Landeshauptmann von Tirol ein anhängiges Berufungsverfahren ausg... mehr lesen...
Vor dem Verwaltungsgerichtshof können mit Rücksicht auf die Bestimmung des Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG, wonach gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde erheben kann, "wer durch den Bescheid in seinen Rechten verletzt zu sein behauptet, nach Erschöpfung des Instanzenzuges", nur letztinstanzliche Bescheide bekämpft werden. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. Juni 1994 widerrief der Landeshauptmann von Tirol (in erster Instanz) gemäß § 57a Abs. 2 K... mehr lesen...
Rechtssatz: § 123 Abs 1 letzter Satz KFG idF BGBl 1992/452 wurde mit E VfGH 24.6.1993, G 37/93 ua, mit Wirksamkeit vom 30.6.1994 als verfassungswidrig aufgehoben. Somit ist gemäß Art 103 Abs 4 zweiter Halbsatz B-VG gegen einen Bescheid des LH, mit dem die Ermächtigung zur Durchführung wiederkehrender Begutachtungen gemäß § 57a Abs 2 KFG widerrufen wird, die Berufung an den BMöWV zulässig, weshalb einer Beschwerde gegen den Bescheid des LH die Prozeßvoraussetzung der Erschöpfung des Instanz... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht92 Luftverkehr93 Eisenbahn94/01 Schiffsverkehr
Norm: AVG §38;AVG §67a Abs1 Z1;AVG §71 Abs1 Z2;B-VG Art103 Abs4;B-VG Art144 Abs1;KFG 1967 §123 Abs1 idF 1992/452 ;KFG 1967 §73 Abs1;VollzugszuständigkeitenÄG BMöWV 1992 Art4;VwGG §34 Abs1; ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art103 Abs4;KFG 1967 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0024 B 29. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Gegen den Bescheid des Landeshauptmannes, mit dem das Berufungsverfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 38 AVG 1950 ausgesetzt wird, ist die Berufung an den zuständigen Bundesminister zulässig. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich: Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 24. Februar 1993 wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 für die Dauer von 6 Monaten vorübergehend entzogen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Vorstellung. Mit Schreiben vom 1. September 1993 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 2 AVG den Übergang der Entscheidungspflicht über seine Vorstellung auf... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht92 Luftverkehr93 Eisenbahn94/01 Schiffsverkehr
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §67a Abs1 Z1;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1 idF 1992/452;KFG 1967 §73 Abs2;VollzugszuständigkeitenÄG BMöWV 1992 Art4;
Rechtssatz: Gegen die ausständige Entscheidung des Landeshauptmannes betre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: der vorliegenden Säumnisbeschwerde vor, er habe gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 15. Juli 1993, mit dem ihm gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B vorübergehend entzogen und ausgesprochen worden war, daß für die Zeit von acht Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, am 3. August 1993 Berufung erhoben. Über dieses... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110073.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: der vorliegenden Säumnisbeschwerde vor, er habe gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 25. Mai 1993, mit dem sein Antrag auf Erteilung einer österreichischen Lenkerberechtigung abgewiesen worden sei, am 15. Juni 1993 Berufung erhoben. Darüber habe die belangte Behörde bisher nicht entschieden. Gemäß § 27 VwGG kann eine Säumnisbeschwerde erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110014.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen erhob der Beschwerdeführer am 28. Juli 1992 Vorstellung gegen einen Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, mit dem ihm die Lenkerberechtigung vorübergehend entzogen worden war. Da diese Behörde ihrer Entscheidungspflicht nicht fristgerecht nachgekommen sei, habe er den Übergang der Entscheidungspflicht auf den Landeshauptmann von Kärnten begehrt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieser Devolutionsantrag abgewiesen. Diese mit der v... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht92 Luftverkehr93 Eisenbahn94/01 Schiffsverkehr
Norm: AVG §61 Abs2;AVG §63 Abs1;AVG §67a Abs1;AVG §71 Abs1 Z2;AVG §73 Abs2;B-VG Art103 Abs4;KFG 1967 §123 Abs1 idF 1992/452;VollzugszuständigkeitenÄG BMöWV 1992 Art4 Z1;VwGG §34 Abs1; ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: der vorliegenden Säumnisbeschwerde vor, er habe gegen die Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, mit denen ihm die Lenkerberechtigung entzogen und das Lenken von Motorfahrrädern verboten worden sei, am 13. August bzw. am 22. September 1992 Berufung erhoben. Darüber habe die belangte Behörde bisher nicht entschieden. Gemäß § 27 VwGG kann eine Säumnisbeschwerde erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: der vorliegenden Säumnisbeschwerde vor, er habe gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 9. Dezember 1992, mit dem ihm die Lenkerberechtigung entzogen worden sei, am 23. Dezember 1992 Berufung erhoben. Darüber habe die belangte Behörde bisher nicht entschieden. Gemäß § 27 VwGG kann eine Säumnisbeschwerde erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren, sei es im Instanzenzug, sei es im Weg ei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993110148.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens und der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen ergibt sich, daß die Bundespolizeidirektion Wien-Verkehrsamt mit Bescheid vom 18. Dezember 1991 feststellte, daß gemäß § 64 Abs. 5 KFG 1967 ein Recht des nunmehrigen Beschwerdeführers, von seinem jugoslawischen Führerschein auf dem Gebiet der Republik Österreich Gebrauch zu machen, nicht besteht. Dieser Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 31. Dezember 1991 zugestellt. Mit der vorliegenden, a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;B-VG Art132;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §64 Abs5;VwGG §27;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992110277.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Verfahren über die vom Beschwerdeführer gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 4. Mai 1992, Zl. FE 168/92, betreffend vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung, erhobene Berufung gemäß § 38 AVG bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines zur Zl. III/St-640/92, anhängigen Strafverfahrens der Bundespolizeidirektion Salzburg ausgesetzt. Die dagegen eingebrachte Beschwerde erweist sich aus folgenden Erwägungen als unzuläss... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art103 Abs4;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0024 B 29. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Gegen den Bescheid des Landeshauptmannes, mit dem das Berufungsverfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 38 AVG 1950 ausgesetzt wird, ist die Berufung an den zuständig... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: der vorliegenden, am 13. November 1992 eingelangten Säumnisbeschwerde vor, die Bundespolizeidirektion Wien habe mit Bescheid vom 10. Dezember 1991 seinen Antrag vom 28. November 1991 auf Ausfolgung des Führerscheines abgewiesen. Über die dagegen erhobene, am 30. Dezember 1991 beim Amt der Wiener Landesregierung eingelangte Berufung habe dieses bisher nicht entschieden. Gemäß § 27 VwGG kann eine Säumnisbeschwerde erst erhoben werden, wenn ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §27;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992110253.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid der Antrag des Beschwerdeführers auf Übergang der Entscheidungspflicht in Ansehung eines seiner Behauptung nach bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz gestellten Antrages auf "Verlängerung der Lenkerberechtigung" für Kraftfahrzeuge der Gruppe D gemäß § 73 Abs. 2 AVG als unzulässig zurückgewiesen wurde. Gemäß § 123 Abs. 1 letzter Satz KFG 1967 ist dann, wenn de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/06/30 92/11/0157 1 Stammrechtssatz Gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes, mit dem ein an diese Behörde gerichteter Devolutionsantrag iSd § 73 Abs 2 AVG zurückgewiesen wird, steht gem § 123 Abs... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 13. Dezember 1991 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Dauer von vier Wochen von der vorläufigen Führerscheinabnahme am 23. November 1991 an vorübergehend entzogen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Vorstellung. Am 23. Deze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes, mit dem ein an diese Behörde gerichteter Devolutionsantrag iSd § 73 Abs 2 AVG zurückgewiesen wird, steht gem § 123 Abs 1 KFG die Möglichkeit der Berufung an den BMÖWV offen. Der Instanze... mehr lesen...
Die auf Art. 131a B-VG in der Fassung der vor dem Inkrafttreten der B-VG-Novelle 1988, BGBl. Nr. 685, in Geltung gestandenen Fassung gestützte Maßnahmenbeschwerde richtet sich gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Beamte des Landesgendarmeriekommandos Oberösterreich vom 17. August 1990 gegenüber dem Beschwerdeführer, einem österreichischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, durch "Beschlagnahme eines int... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §1;AVG §56;B-VG Art131a;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §76 Abs1;StVO 1960 §94a Abs2;StVO 1960 §97 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0058
Rechtssatz: Die von Organen eines Landesgendarmeriekommandos ausgesprochene F... mehr lesen...