Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. März 1990, Zl. 89/11/0300, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis war ein Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 3. November 1989 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben worden, mit dem in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides der Bundespolizeidirektion Linz vom 11. Oktober 1988 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung: der vorliegenden Säumnisbeschwerde vor, er habe nach Entziehung der Lenkerberechtigung für die Gruppe D am 11. Februar 1991 bei der Bezirkshauptmannschaft Horn den Antrag auf (Wieder-)Erteilung der Lenkerberechtigung gestellt, der mit Bescheid dieser Behörde vom 19. April 1991 abgewiesen worden sei. Am 7. Mai 1991 habe er die Berufung gegen diesen Bescheid an die Bezirkshauptmannschaft Horn abgesendet. Im Rahmen des Berufungsverfahrens habe d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0243 B 24. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei Entscheidungen, die eine Behörde in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens zu treffen hätte, kommt als oberste Behörde, die jedenfalls im Wege eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht (§ 73 Abs 2 AVG 1950) angerufen werden k... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkerberechtigung mit einem Ausspruch "auf Dauer" ist als längere Dauer der Entziehung als fünf Jahre iSd § 123 Abs 1 KFG anzusehen, es sei denn, daß ein Zusatz eine andere Deutung gebieten würde (Hinweis B 22.11.1983, 83/11/0258). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. September 1991 wurde gemäß § 38 AVG das gegen den Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz als Vorstellungsbehörde anhängige Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung bis zur Beurteilung der Frage seiner Verkehrszuverlässigkeit auf Grund des Vorliegens einer verwertbaren Entscheidung eines bei der genannten Erstbehörde anhängigen, näher bezeichneten Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §35 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110142.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 13. Juli 1988 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung entzogen. Mit Eingabe vom 31. Jänner 1990 stellte der Beschwerdeführer den Antrag auf Wiederaufnahme des durch den genannten Bescheid abgeschlossenen Entziehungsverfahrens. Der Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 28. Mai 1990 gemäß § 69 AVG 1950 abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid erhobene, vom Verfass... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der an den Landeshauptmann von Tirol gerichtete Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 69 Abs. 4 AVG als unbegründet abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 17. April 1985, Zl. 84/11/0326, ausgesprochen, daß gegen einen Bescheid eines Landeshauptmannes, mit dem ein an diese Behörde gerichteter Wiederaufnahmsantrag abgewiesen wird, gemäß § 70 A... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs4;AVG §70 Abs3;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/04/30 90/11/0208 1 Stammrechtssatz Hat der Landeshauptmann gemäß § 69 Abs 4 AVG über den Antrag auf Wiederaufnahme des mit seinem (Berufungs)Bescheid abgeschlossenen Verfahrens betreffend Entziehung der L... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §70 Abs3;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gegen einen Bescheid eines Landeshauptmannes, mit dem ein an diese Behörde gerichteter Wiederaufnahmsantrag abgewiesen wird, ist gemäß § 70 Abs 3 AVG in Verbindung mit § 123 Abs 1 KFG die Berufung an den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zulässig. I... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Juni 1986, Zl. 85/11/0300, Slg. Nr. 12.168/A, verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit diesem Erkenntnis einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der Lenkerberechtigung wegen Fehlens der gesundheitlichen Eignung infolge eines Anfallsleidens abgewiesen worden war, wegen Rechtswidrigkeit in... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bringt in der Beschwerde vor, daß ihm am 17. Mai 1987 der Führerschein gemäß § 76 Abs. 1 KFG 1967 vorläufig abgenommen worden sei, er am 11. November 1987 einen Antrag auf Wiederausfolgung seines Führerscheines gestellt habe und er, da über diesen Antrag nicht entschieden worden sei, den Übergang der Entscheidungspflicht auf den Landeshauptmann von Niederösterreich begehrt habe. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 9. April 1991 wurde diesem Devolutionsantrag "gemäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter Berücksichtigung der
Begründung: im Entziehungsbescheid, daß laut Gutachten des Sachverständigen der Betroffene "derzeit" nicht zum Lenken von Kfz geeignet ist, ist dem spruchmäßigen Entzug... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 Z2;AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die im Devolutionsweg ergangene Entscheidung des LH war eine erstinstanzliche. Gem § 123 Abs 1 KFG kann dagegen Berufung an den BMöWV erhoben werden, weshalb einer Beschwerde gegen den Bescheid des LH die Prozeßvoraussetzung der Erschöpfung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. März 1989 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung entzogen. Mit Eingabe vom 20. August 1990 stellte der Beschwerdeführer bei der Bundespolizeidirektion Wien den Antrag auf Wiederaufnahme des durch den genannten Bescheid abgeschlossenen Entziehungsverfahrens. Der Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 24. September 1990 gemäß § 69 Abs. 2 AVG 1950 zurückgewiesen. Di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs4;AVG §70 Abs3;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Landeshauptmann gemäß § 69 Abs 4 AVG über den Antrag auf Wiederaufnahme des mit seinem (Berufungs)Bescheid abgeschlossenen Verfahrens betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers in erster Instanz entschieden... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verursachte am Samstag, dem 6. Oktober 1990, um 2.30 Uhr als Lenker eines Pkws auf der Südautobahn (A 2) in Fahrtrichtung Wien bei Straßenkilometer 147,700 im Bezirk Weiz einen Verkehrsunfall. Den einschreitenden Gendarmeriebeamten gegenüber gab er an, er sei während der Fahrt eingeschlafen. Da bei ihm starker Alkoholgeruch und eine leichte Rötung der Bindehäute wahrgenommen wurden, wurde eine Untersuchung des Atemalkohols durchgeführt, die um 4.03 Uhr und 4.04 Uh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §1;B-VG Art131a;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §76 Abs1;StVO 1960 §94a Abs2;StVO 1960 §97 Abs1;StVONov 03te Art3 Abs3;
Rechtssatz: Die von Organen des Landesgendarmeriekommandos ausgesprochene vorläufige Abnahme des Führerscheines ist der jeweils zuständigen Behörde zuzurechnen, gemäß § 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Besitze einer bis 11. November 1988 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen a bis 125 ccm und B. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 3. November 1988 (zugestellt am 8. November 1988) wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 2. November 1988 auf Verlängerung der Gültigkeit der Lenkerberechtigung "gem. § 65 Abs. 2 i.V.m. § 64 Abs. 2 und § 67 Abs. 2 KFG. 1967 mangels körperlicher und geistiger Eignung zum Lenken von Kraftfa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen den Ausspruch, daß die Lenkerberechtigung entzogen wird und den Betreffenden auf Lebenszeit keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist gem § 123 Abs 1 KFG Berufung an den BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zulässig; nicht jedoch gegen den Ausspruch ü... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art103 Abs4KFG 1967 §123 Abs1VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0024 B 29. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Gegen den Bescheid des Landeshauptmannes, mit dem das Berufungsverfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 38 AVG 1950 ausgesetzt wird, ist die Be... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §61 Abs2;AVG §71 Abs1 litb;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist nach § 123 Abs 1 KFG gegen einen Bescheid des LH eine Berufung an den Bundesminister zulässig, so ändert eine negative Rechtsmittelbelehrung daran nichts. Daher fehlt einer Beschwerde gegen den LH-Bescheid die Prozessvoraussetzung der Erschöpfung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0015 B 2. März 1982 RS 1 Stammrechtssatz Erlässt die Berufungsbehörde im Rahmen eines bei ihr anhängigen, die Entziehung der Lenkerberechtigung betreffenden Berufungsverfahrens erstmals eine Aufforderung gem § 75 Abs 2 KFG 1967, so handelt es sich hiebei um ein s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art103 Abs4;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/11/0024 B 29. Mai 1985 RS 1 Stammrechtssatz Gegen den Bescheid des Landeshauptmannes, mit dem das Berufungsverfahren betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 38 AVG 1950 ausgesetzt wird, ist die Berufung an den zuständig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;KFG 1967 §123 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Instanzenzug geht an den BM, wenn ein Devolutionsantrag in einer Angelegenheit des Kraftfahrwesens vom Landeshauptmann zurückgewiesen wurde. (Hinweis auf B 29.5.1985, 85/11/0114) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:19... mehr lesen...