RS OGH 1982/10/18 Bkd41/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1982
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Norm

DSt 1872 §2 F
RL-BA 1977 §21

Rechtssatz

Im Einzelfall kann die Ankündigung einer Disziplinaranzeige (hier während einer Verhandlung vor Gericht) standesrechtlich unbedenklich sein, wenn einerseits ein Anwalt von einem Kollegen in seiner Ehre verletzt zu sein scheint, oder aber sich das Disziplinarverfahren - etwa im Hinblick auf ein durchaus mögliches Strafverfahren - als das mindere Abwehrmittel anbietet.

Entscheidungstexte

  • Bkd 41/81
    Entscheidungstext OGH 18.10.1982 Bkd 41/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0055382

Dokumentnummer

JJR_19821018_OGH0002_000BKD00041_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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