RS OGH 1984/12/17 Bkd87/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1984
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Norm

DSt 1872 §2 E
DSt 1872 §2 F

Rechtssatz

Die in einem Telefonat mit einer Kammerbeamtin gebrauchte Wendung, ob ein "alter verkalkter" Standeskollege "noch immer einen Konzipienten" habe, kann nur als Herabsetzung und Beleidigung dieses Kollegen aufgefaßt werden und stellt sich somit als Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar, zumal der Beschuldigte damit rechnen mußte, daß diese Äußerung einem weiteren Personenkreis bekannt wird.

Entscheidungstexte

  • Bkd 87/84
    Entscheidungstext OGH 17.12.1984 Bkd 87/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0054904

Dokumentnummer

JJR_19841217_OGH0002_000BKD00087_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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