Norm
DSt 1872 §2 ERechtssatz
Die in einem Telefonat mit einer Kammerbeamtin gebrauchte Wendung, ob ein "alter verkalkter" Standeskollege "noch immer einen Konzipienten" habe, kann nur als Herabsetzung und Beleidigung dieses Kollegen aufgefaßt werden und stellt sich somit als Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar, zumal der Beschuldigte damit rechnen mußte, daß diese Äußerung einem weiteren Personenkreis bekannt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0054904Dokumentnummer
JJR_19841217_OGH0002_000BKD00087_8400000_001