Norm
DSt 1872 §2 GRechtssatz
Eine Schreibweise eines Rechtsanwaltes, die eine Behörde auch nur in die Nähe des Verdachtes bringt, in blindwütiger Form und unter Verlust der Überlegungsfähigkeit vorzugehen, beinhaltet auch den Vorwurf des Mißbrauchs der Amtsgewalt und geht über eine zulässige Kritik am Vorgehen der Behörde hinaus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0055179Dokumentnummer
JJR_19830117_OGH0002_000BKD00058_8200000_001