Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Die Anfechtung eines Vertrages, der in seiner eigenen Kanzlei unter seiner maßgeblichen Mitwirkung abgeschlossen wurde, durch einen Rechtsanwalt unter Berufung auf § 3 KSchG (Haustürgeschäft) ist geeignet, Ehre und Ansehen des Standes erheblich zu beeinträchtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0056106Dokumentnummer
JJR_19840402_OGH0002_000BKD00006_8400000_002